Gesetzesartikel
Art. 108 BGG – Einzelrichter oder Einzelrichterin
95 Entscheide, in denen Art. 108 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin erhebt Beschwerde gegen nachträgliche Zustellung eines Zahlungsbefehls – Betreibung fällt durch Auflösung der Schuldnerin dahin, Beschwerde mangels schutzwürdigen Interesses unzulässig (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG)
- Schuldner verlangt Berücksichtigung vergangener krankheitsbedingter Selbstbehalte bei laufender Lohnpfändung: Beschwerde nicht hinreichend begründet, kein Eintritt (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG wird mangels ausreichender Begründung nicht erhört (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführerin reicht unzureichend begründete Beschwerde gegen Leistungseinstellung in der Unfallversicherung ein: Bundesgericht tritt nicht in vereinfachtem Verfahren ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Exmissionsentscheid nach Zwangsversteigerung wird nicht erhört: Eigentumserwerb durch Zuschlag und Grundbucheintrag wirksam, Exmissionsanspruch nach Art. 641 Abs. 2 ZGB besteht (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Österreichischer Staatsbürger klagt gegen Wegweisung, stellt aber nur Asylverfahrensfragen vor: Beschwerde nicht zulässig, Nichteintreten gemäss Art. 83 lit. c Ziff. 4 BGG
- Gesellschaft in Liquidation beschwert sich gegen Konkurseröffnung: Beschwerde wegen fehlender Begründung und neuer Tatsachen nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerdeführerin rügt Nichteintreten des Obergerichts in Schuldbetreibungsverfahren: ungenügende Begründung und falscher Rechtsbehelf führen zum Nichteintreten nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG
- Beschwerde gegen Ergänzungsleistungsentscheid wegen Notfalltransport scheitert mangels hinreichender Begründung zur Rechtsverletzung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer rügt Konkursandrohung in Betreibung Nr. yyy: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Beschwerdeführerin mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit klagt gegen Exmission nach Zwangsverwertung: Nichteintreten wegen fehlender Prozessfähigkeit und Unterschreitung des Streitwerts (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 14 BZP)
- Vater klagt gegen Nichteintreten des Kantonsgerichts in seine Beschwerde gegen Kontaktverbot: Beschwerde offensichtlich ungenügend begründet, kein Zugang zum Bundesgericht (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Stockwerkeigentümerin beantragt vorsorgliche Massnahmen gegen Mit-Eigentümer, um deren Ablehnung einer Umnutzung zu unterbinden: Nichteintreten wegen fehlendem Verfügungsanspruch und Verletzung der Stimmfreiheit (Art. 261 Abs. 1 ZPO)
- Beschwerde gegen Gefährdungsmeldung im Erwachsenenschutzverfahren: Kein Rechtsweg, da Meldung keine anfechtbare Verfügung ist (Art. 450 Abs. 1 ZGB)
- Beschwerdeführerin legt Unfallversicherungsentscheid an, ohne konkret auf vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellungen einzugehen: Nichteintreten wegen unzureichender Begründung im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer reicht Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung ein, verlangt Eröffnung des Strafverfahrens, aber legt keine Zivilforderung dar: Nichtanhandnahme mangels Privatklägerlegitimation (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Gesellschaft in Liquidation beschwert sich gegen Konkurseröffnung, ohne vor Kantonsgericht Zahlungsfähigkeit nachzuweisen oder Begehren zurückzuziehen: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Ablehnung von Ausbildungskosten durch IV-Stelle Bern: Nichteintreten wegen fehlender konkreter Rechtsrüge und appellatorischer Kritik (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführerin erhebt Beschwerde gegen Rechtsöffnung im Betreibungsverfahren: Streitwert unterschreitet Fr. 30'000.-- und keine grundsätzliche Rechtsfrage geltend gemacht, Nichteintreten gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG
- Eigentümer verlangt Schadenersatz und Genugtuung wegen Baubewilligung: Keine sachbezogene Auseinandersetzung mit alternativen Vorinstanzbegründungen führt zum Nichteintreten (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Beschwerde gegen Arbeitslosenversicherungsentscheid nicht sachbezogen begründet: Nichteintreten wegen ungenügender Beschwerdebegründung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer verlangt Herausgabe eines Leasingfahrzeugs, doch Bundesgericht tritt wegen unzureichender Verfassungsrüge nicht ein (Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Beschwerdeführerin verlangt Neuüberprüfung rechtskräftiger IV-Entscheide ohne neue Tatsachen: Beschwerde mangels sachbezogener Begründung nicht zugelassen (Art. 53 Abs. 2 ATSG)
- Beschwerdeführer zahlt Kostenvorschuss für Widerspruchsklage im Schuldbetreibungsverfahren nicht fristgerecht: Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 62 Abs. 3 BGG)
- Beschwerdeführer legt gegen Nicht-Eintreten des Obergerichts Verfassungsbeschwerde ein, ohne verfassungsrechtliche Verletzung darzulegen: Nicht-Eintreten durch Bundesgericht bestätigt (Art. 117 i.V.m. Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Anzeigeerstatter klagt gegen Einstellung der Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs: Keine zivilrechtlichen Ansprüche im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG geltend gemacht, Nichteintreten (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Arbeitslose kritisiert vorinstanzliche Beurteilung der Stellensuche nur appellatorisch: Beschwerde wegen fehlender Rechtsverletzungsbehauptung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführerin reicht unzureichend begründete Beschwerde gegen Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern ein: Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
- Beschwerdeführer lehnt zumutbare Arbeit ab und unterzeichnet Arbeitsvertrag nicht fristgerecht: Bundesgericht tritt wegen appellatorischer Beschwerdebegründung nicht in die Sache ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Einstellung der Arbeitslosenentschädigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit: Nichteintreten wegen unzulässiger appellatorischer Kritik (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer in Rechtsöffnungsverfahren wegen ausländischer Kostenfestsetzungsbeschlüsse verweigert Eintritt ins Bundesgericht: fehlende Begründung, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und unzureichende Verfassungsrüge (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer rügt vor Bundesgericht erstmalig Kompetenzgut-Eigenschaft eines Wohnmobils in Pfändung: Nichteintreten wegen fehlender Begründung und unzulässigem Nachholen von Einwänden (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Albanischer Staatsangehöriger nach Scheidung von polnischer Ehefrau verliert Aufenthaltsanspruch: Kein Recht auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Art. 50 AIG (Art. 50 AIG)
- Schuldner bestreitet Konkursandrohung nach rechtskräftigem Einspracheentscheid: Beschwerde unzulässig wegen fehlender Begründung zur Rechtsverletzung (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Eigentümerin errichtet Gartenanlage in Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung: Nachträgliche Baubewilligungspflicht für Schildkrötenkiste, Brunnentrog, Wildbienenhotel und Gemüsegarten bejaht (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Kenianische Staatsangehörige nach Scheidung nach weniger als drei Ehejahren: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert, Beschwerde wegen fehlender Unterschrift und Offensichtlichkeit nicht eröffnet (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Privatkläger erheben Beschwerde gegen Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Schuldiskriminierung: Keine konkrete Darlegung der Zivilansprüche und fehlender Bezug zur Vorinstanzentscheidung führen zum Nichteintreten (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Beschwerde gegen definitive Rechtsöffnung mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater klagt negativ auf Nichtbestehen einer bevorschussten Unterhaltsforderung nach Zahlung an das Betreibungsamt: Klage gegenstandslos, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 85a SchKG)
- Beschwerdeführer beantragt Sozialhilfeleistung für Geburtstagsfeiern: Keine qualifizierte Rüge zur Grundrechtsverletzung, Beschwerde nicht zugelassen (Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Privatklägerin beantragt Strafverfahren wegen übler Nachrede im Unterhaltsverfahren: Fehlende Legitimation mangels hinreichender Darlegung einer objektiv schweren Persönlichkeitsverletzung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Beschwerdeführer beantragt kantonale Kinderunterhaltszulage für erwachsenen Sohn nach Maturität: Keine qualifizierte Rüge der Willkürverletzung oder des Rechtsgehörs, Nichteintreten im vereinfachten Verfahren (Art. 106 Abs. 2 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführerin gegen Pfändung eines Grundstücks: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Versicherter kündigt obligatorische Krankenversicherung per Ende 2010: Beschwerde wegen Prämienausständen wird mangels zureichender Begründung nicht behandelt (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- Beschwerde gegen Arbeitslosenentschädigungs-Entscheid wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit nicht zugelassen: reine appellatorische Kritik ohne Darlegung konkreter Rechtsverletzung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer wiederholt vorinstanzliche Argumente ohne konkrete Rüge gegen kantonales Urteil: offensichtlicher Begründungsmangel führt zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Kollektivgesellschaft verlangt Löschung einer bereits beglichenen Betreibung: Keine Voraussetzungen für Löschung nach Art. 8a Abs. 3 SchKG, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerde gegen Arbeitslosenentscheid wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt: Unzureichende Rügen zur Sachverhaltsfeststellung führen zum Nichteintreten (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- Türkischer Staatsangehöriger nach weniger als dreijähriger Ehe mit Schweizerin verliert Aufenthaltsbewilligung: Kein Anspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a oder b AIG, Beschwerde nicht eröffnet (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Beschwerde gegen Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte: Keine hinreichende Begründung, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Kontosperre im Betreibungsverfahren mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Libanesische Staatsangehörige beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung: Kein Anspruch nach AIG-Art. 42 Abs. 1, 50 Abs. 1 lit. a/b; Beschwerde unzulässig (Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG)
- Beschwerde gegen Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Arbeitslose wird wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Beratungsgespräch am 15. September 2020 in der Anspruchsberechtigung auf acht Taggelder eingestellt: Beschwerde beim Bundesgericht nicht zugelassen, weil keine konkrete Auseinandersetzung mit vorinstanzlicher Begründung (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- Beschwerdeführerin legt keine konkrete Auseinandersetzung mit Vorinstanzbegründung vor: Nicht-Eintreten in vereinfachtem Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG
- Einwohnergemeinde klagt gegen Sozialhilfeleistung für Zahnbehandlung: Nichteintreten wegen unzureichender Verfassungsbeschwerde (Art. 95 i.V.m. Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Beschwerde gegen Ablehnung einer elektrischen Schiebe- und Bremshilfe für Rollstuhl: Nichteintreten wegen ungenügender Begründung nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Gefängnisinsasse beantragt unentgeltliche Rechtspflege für Beschwerde gegen Ablehnung der Rechtsöffnung: Beschwerde unzulässig, da Streitwert unter Fr. 30'000.-- und keine grundsätzliche Rechtsfrage (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater klagt gegen Entziehung des Besuchsrechts: Beschwerde nicht hinreichend begründet, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Costa-ricanischer Partner eines Schweizers erhält Verwarnung wegen Sozialhilfebezug: Beschwerde mangels substanzierter Begründung nicht eröffnet (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer erhebt Zivilbeschwerde mit Streitwert unter Fr. 30'000.-- ohne Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung: Nicht-Eintreten wegen offensichtlicher Unzulässigkeit und unzureichender Verfassungsrüge (Art. 113 ff. BGG)
- Beschwerdeführer klagt gegen Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung: Keine Privatklägerschaft mangels darzulegender Schadenersatzansprüche nach Art. 41 OR (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Beschwerde gegen Pfändungsurkunde wegen Unangemessenheit der Steuerforderung: Keine hinreichende Begründung, Nichteintreten gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG
- Ex-Ehefrau klagt auf Unterhaltszahlungen für Mai 2013 bis Mai 2015: Betreibungseinstellung wegen umfassender Saldoklausel in Scheidungsvereinbarung bestätigt (Art. 85 SchKG)
- Beschwerde gegen Ablehnung der Rechtsöffnung nach Zahlungsbefehl mit Streitwert unter Fr. 30'000.--: Unzulässigkeit wegen fehlender grundsätzlicher Rechtsfrage und mangelhafter Verfassungsrüge (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Art. 117 BGG)
- Beschwerdeführer beantragt provisorische Rechtsöffnung wegen Schuldanerkennung, doch Streitwert liegt unter Fr. 30'000 und Verfassungsbeschwerde bleibt unzulässig, weil keine verfassungsrechtliche Rüge erhoben wird (Art. 113 ff. BGG)
- Zwei Streitgenossen erheben gemeinsam Beschwerde, aber ohne gemeinsame Vertretung: getrennte Fristen führen zur Verspätung und Nicht-Eintreten (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Geschäftsführerin nach Abwahl verlangt Insolvenzentschädigung: Beschwerde wegen fehlender konkreter Auseinandersetzung mit Vorinstanzbegründung nicht eröffnet (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- AG klagt gegen Zwischenentscheid über Güterverzeichnis und Verfügungsbeschränkungen: Beschwerde verspätet, Nichteintreten wegen Fristversäumnis (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung für Bern beantragt Kantonswechsel nach Zürich während laufendem Widerrufsverfahren: Beschwerde gegen vorsorgliche Aufenthaltsuntersagung wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt (Art. 83 lit. c Ziff. 6 BGG)
- Beschwerde gegen Arbeitslosenversicherungsentscheid wegen ungenügender Arbeitsbemühungen: Nicht-Eintreten wegen unzureichender Begründung im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts in Rechtsöffnungsverfahren: fehlende Begründung und Verkennung des Verfahrenscharakters führen zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Ehescheidung: unzureichende Begründung führt zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Ehemann klagt vor Bundesgericht auf materielle Zahlungsverpflichtung der Ex-Ehefrau nach Rückzug ihrer Berufung: Beschwerde unzulässig, da neue Sachentscheidung verlangt (Art. 99 Abs. 2 BGG)
- Konkurs eröffnet: Beschwerde gegen aufschiebende Wirkung und Kostenvorschuss erfolglos, weil Verfassungsrüge ungenügend und Nachteil nicht dargelegt (Art. 106 Abs. 2 BGG, Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Arbeitsloser versäumt Frist für Arbeitsbemühungsnachweis: Beschwerde gegen Einstellung der Arbeitslosenentschädigung wegen mangelnder Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- Beschwerdeführerin erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung unentgeltlicher Rechtspflege: Niedriger Streitwert, fehlende grundsätzliche Rechtsfrage und unzureichende Rügebegründung führen zum Nichteintreten (Art. 113 ff. BGG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Beschwerde wegen unzureichender Begründung zur Verletzung des Freizügigkeitsabkommens und der EMRK nicht zugelassen (Art. 108 BGG)
- Steuerpflichtige beantragt Erlass einer Gerichtsgebühr von Fr. 260.--: Kein Anfechtungsobjekt für Verfassungsbeschwerde und fehlende verfassungsrechtliche Begründung führen zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerdeführer rügen Nichtanhandnahme wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung: Keine Legitimation in der Sache mangels Darlegung zivilrechtlicher Ansprüche (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Ehefrau legt Beschwerde gegen Scheidungsentscheid und Massnahmeentscheid gemeinsam ein: Fehlende Trennung der Verfahren führt zur Nichteröffnung (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerde gegen Ablehnung des Erlasses einer Rückerstattungsschuld in der Arbeitslosenversicherung: Keine konkrete Auseinandersetzung mit Vorinstanzbegründung, Nichteintreten im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer verlangt Sistierung eines Kollokationsverfahrens und Reduktion des Kostenvorschusses: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 106 Abs. 2, Art. 108 Abs. 1 lit. b und Art. 113 BGG)
- Beschwerdeführer legt Verfassungsbeschwerde gegen Kostenvorschuss-Verfügung ein, ohne hinreichende Begründung zu liefern: Nichteintreten wegen fehlender Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und tiefer Konkursdividende (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BGG)
- Gemeinde Galgenen verweigert Kostenübernahme für ausserkantonale Heimplatzierung eines minderjährigen Kindes: Unterstützungswohnsitz bleibt am letzten gemeinsamen Wohnsitz mit Elternteil trotz Fremdplatzierung (Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG)
- Österreichischer Staatsangehöriger beschwert sich gegen Aberkennung seines ausländischen Führerausweises: Beschwerde wegen fehlender substantieller Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Begründung nicht formgerecht (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung in Grundpfandverwertung mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Schwägerin klagt gegen Genehmigung der Pflegevergütung für Schwestern des Verstorbenen: Beschwerde mangels Rechtsbegehrens und fehlender Auseinandersetzung mit Nichteintretensgründen offensichtlich unzureichend (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Sohn klagt gegen Verlegung seiner dementen Mutter ins Pflegeheim: fehlendes eigenes schutzwürdiges Interesse führt zur Nichteröffnung des Verfahrens (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG)
- Ehemann klagt gegen Verzicht auf Erwachsenenschutzmassnahme für geschiedene Ehefrau: Beschwerde unzulässig wegen sachfremder Scheidungsmotive und unzureichender Begründung (Art. 76 BGG)
- Beschwerde gegen Verfügung über Kostenvorschuss und Ablehnung vorsorglicher Massnahmen: Nichteröffnung des Bundesgerichtsverfahrens wegen fehlender Darlegung eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Vater beschwert sich gegen Zustimmung der KESB zur Ausstellung äthiopischer Pässe für seine Kinder: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Lohn- und Zeugnisansprüche nach Betriebsübergang: Bundesgericht tritt wegen ungenügender Begründung nicht in die Beschwerde ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Deutscher Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Deutschland: Beschwerde mangels formgerechter Begründung nicht eingetreten (Art. 61 Abs. 2 AuG)
- Teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bei mehreren unabhängigen Rechtsbegehren vor dem Bundesgericht (Art. 64 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.