Gesetzesartikel
Art. 18 UVG – Invalidität
52 Entscheide, in denen Art. 18 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter meldet Rückfall nach Unfall vom 14. März 2010: Kein Rentenanspruch wegen fehlender wesentlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands (Art. 16 ATSG)
- Teilzeitbeschäftigte mit befristetem Vertrag von zwei Wochen und zwei Tagen arbeitet 19,5 Stunden: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 6,5 Stunden reicht nicht für Nichtberufsunfall-Deckung (Art. 8 UVG i.V.m. Art. 13 Abs. 1 UVV)
- Lehrling erleidet schweres Schädel-Hirntrauma mit GCS-Wert von 3: Fallabschluss der Suva wegen unklarer medizinischer Ausgangslage rechtswidrig, Rückweisung zur fachärztlichen Abklärung (Art. 61 lit. c ATSG)
- Psychologin mit 60%-Pensum im Spital und 40%-selbstständiger Tätigkeit ohne UVG-Versicherung: Invalidenrente von 30 % zugesprochen, Hochrechnung des Valideneinkommens auf Vollzeitpensum rechtmässig (Art. 16 ATSG)
- Unfallversicherung: Bundesgericht hebt kantonalen Entscheid auf, weil medizinisches Gutachten zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit widersprüchlich und unvollständig ist (Art. 6 Abs. 1 UVG in Verbindung mit Art. 4 ATSG)
- Versicherter beantragt höhere Invalidenrente nach Polytrauma und Sturzverletzung: Kausalzusammenhang zwischen Unfällen und psychischem Leiden verneint, Endzustand per 31. Mai 2022 festgestellt (Art. 16 ATSG)
- Versicherter mit Unfallfolgen seit 2014: Bundesgericht setzt rückwirkende Invalidenrente ab 1. Juni 2015 durch, weil Vorinstanz Willkürverbot bei Beweiswürdigung verletzte (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit Unterarmbruch beantragt Leistungen für unfallbedingte psychische Beschwerden: Adäquate Kausalität verneint, Fallabschluss bestätigt (Art. 11 UVG)
- Arbeitsloser mit unfallbedingter Schulterverletzung erhält keine Invalidenrente: Einkommensvergleich ergibt nur 5 % Invalidität, da fehlende berufliche Bindung an Baubranche und ausreichende kaufmännische Qualifikationen (Art. 16 ATSG)
- Arbeitsloser Hilfsgipser nach Stolpersturz mit distaler Radiusfraktur: Invalidenrente wegen unzureichender medizinischer Abklärung durch Suva nicht gesichert, Rückweisung zur Einholung eines externen Gutachtens nach Art. 44 ATSG
- Kauffrau stürzt privat und entwickelt später komplexe regionale Schmerzsyndrome: Kein Nachweis eines CRPS innerhalb der Latenzzeit, Unfallkausalität verneint (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherter verlangt nach Schussverletzung weitere Taggelder, Heilungskosten und Invalidenrente: Fallabschluss per 31. Mai 2019 bestätigt, SMAB-Gutachten beweiskräftig, PUK-Bericht nicht verwertbar (Art. 10, 16, 18, 19 UVG)
- Versicherter erreicht AHV-Rentenalter vor Fallabschluss: Anwendung der Sonderregel für mittleres Alter nach Art. 28 Abs. 4 UVV führt zu Invaliditätsgrad von 9 % und Ablehnung der Invalidenrente (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherter mit Unfallfolgen verlangt höhere Invalidenrente aufgrund modifizierter LSE-Daten: Bundesgericht lehnt Abweichung von der ständigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invalideneinkommens ab (Art. 16 ATSG)
- Versicherter nach Rad-Dumper-Unfall mit ISG- und Symphysenbeschwerden verlangt Invalidenrente: Kein Anspruch wegen fehlender Erwerbseinbusse von mindestens 10 % (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Werkstudent mit Berufsabschluss als Zimmermann verunfallt bei befristeter Erwerbstätigkeit: Invalidenrente nach Vorunfallverdienst bemessen, Sonderregel für Ausbildungsverdienst nicht anwendbar (Art. 24 Abs. 3 UVV)
- Versicherte beantragt höhere Invalidenrente und Integritätsentschädigung nach Schulterunfall: Bundesgericht bestätigt kantonales Urteil mit 31 % Erwerbsunfähigkeit und 15 % Integritätsentschädigung (Art. 18 Abs. 1 UVG, Art. 24 Abs. 1 UVG)
- Suva klagt gegen kantonales Urteil zur Invalidenrente: Vorinstanz berechnete Valideneinkommen fehlerhaft, Sache wird zur Neuberechnung zurückgewiesen (Art. 16 ATSG)
- Unfallversicherung: Invalidenrente und Taggeldleistungen wegen Schädel-Hirntrauma – Rückweisung wegen fehlender Prüfung des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs der neurokognitiven Störung (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherte erhält nach Unfall Invalidenrente, erkrankt später an unfallfremder Krankheit mit vollständiger Erwerbsunfähigkeit: Revision der Rente abgelehnt, da kein Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit Multipler Sklerose und Unfallfolgen verlangt Invalidenrente der Unfallversicherung: Kein Anspruch, weil vorbestehende volle Erwerbsunfähigkeit bereits bestand und unfallbedingte Folgen trennbar sind (Art. 18 Abs. 1 UVG, Art. 28 Abs. 3 UVV, Art. 36 UVG)
- Unfallversicherung: Invalidenrente nach Vergleich wird rückwirkend aufgehoben, weil sich das Einkommen des Selbstständigen wesentlich verbessert hat (Art. 17 ATSG)
- Suva klagt gegen kantonale Aufstockung der Komplementärrente: Erhöhung des Invaliditätsgrades führt nicht zur Anpassung des versicherten Verdienstes (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Versicherter mit Schulterverletzungen nach Arbeitsunfall und Velounfall erhält keine Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 8 % liegt unter der gesetzlichen Schwelle von 10 % (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherter beantragt Invalidenrente und Integritätsentschädigung nach Autounfall: Keine unfallbedingte Arbeitsfähigkeitseinschränkung festgestellt, Invaliditätsgrad von 8 % rentenausschliessend (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherte verlangt nach Abschluss der Heilbehandlung weiterhin Leistungen und Invalidenrente: Keine medizinisch begründete Erwerbsunfähigkeit nachweisbar, Fallabschluss per 13. Juni 2018 rechtmässig (Art. 10 UVG, Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherter beantragt polydisziplinäres Gutachten zur Invalidenrente nach mehreren Unfällen: Rückweisung der Integritätsentschädigung ist Zwischenentscheid, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Versicherte nach Maschinenunfall mit CRPS und depressiver Episode: Kein adäquater Kausalzusammenhang für psychische Folgen, Invalidenrente bei 17 %, Integritätsentschädigung bleibt bei 20 % (Art. 24 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherung: Vorinstanz verletzt Untersuchungsgrundsatz bei Beurteilung von Schmerzen nach HWS-Unfall und setzt Invaliditätsgrad ohne ausreichende medizinische Grundlage fest (Art. 61 lit. c ATSG)
- Versicherter nach Motorradunfall mit 56 km/h fordert höhere Invalidenrente wegen psychischer Folgen: Adäquater Kausalzusammenhang verneint, Rente bleibt bei 10 % (Art. 16 ATSG)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
- Versicherter erhält Invalidenrente nach Arbeitsunfall, wechselt später in besser bezahlten Beruf: Rente wird rückwirkend ab 1. Januar 2013 aufgehoben und Fr. 15'799.45 zurückgefordert, weil Invaliditätsgrad unter 10 % fiel und Meldepflicht verletzt wurde (Art. 16 ATSG, Art. 17 Abs. 1 ATSG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG)
- Unfallversicherung: Taggeldleistungen dürfen nicht vor Abschluss der Heilbehandlung eingestellt werden, wenn kein stabiler Gesundheitszustand vorliegt und keine konkrete Verweistätigkeit benannt wird (Art. 16 UVG)
- Versicherter beantragt volle Invalidenrente nach mehrfachen Knieunfällen: Rentenanspruch abgelehnt, da Erwerbsunfähigkeit nur 5,21 % beträgt (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherter beansprucht Leistungen für Hüft- und Rückenbeschwerden sowie psychische Folgen eines Unfalls von 1989: Kausalzusammenhang verneint, Beschwerde abgewiesen (Art. 9 UVG)
- Unfallversicherte mit ursprünglich 40% Erwerbsunfähigkeit: Rentenaufhebung nach Revision wegen anspruchserheblicher Verbesserung der unfallbedingten Arbeitsfähigkeit und fehlendem adäquaten Kausalzusammenhang (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter verlangt höheres Taggeld nach Reitunfall mit Tibiafraktur: Kein Anspruch ab 1. Dezember 2015, weil keine prognostizierbare namhafte Besserung der Arbeitsfähigkeit mehr erwartet werden konnte (Art. 16 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherung: Invalidenrente abgelehnt, weil Invalideneinkommen nach DAP-Methode korrekt ermittelt wurde und kein Invaliditätsgrad von mindestens 10 % erreicht wird (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherte mit Schulterverletzung erhält Invalidenrente aufgrund von 24 Prozent Invalidität: Einkommensvergleich mit LSE 2012 zulässig, da Einspracheentscheid 2015 erging (Art. 16 ATSG)
- Unfallversicherter mit Hüfttotalprothese und Restschmerzen verlangt weiteres Taggeld: Keine namhafte Besserung mehr zu erwarten, Rentenbeginn ab 1. November 2016 (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherter nach Ellbogenoperation: Leistungen ab 30. Juni 2015 eingestellt, da keine namhafte Verbesserungserwartung mehr besteht und volle Arbeitsfähigkeit attestiert wurde (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Versicherter mit Supraspinatussehnenruptur und 50%iger Restarbeitsfähigkeit erhält Invalidenrente mit 53% Invaliditätsgrad und Integritätsentschädigung für 25% Integritätseinbusse (Art. 16 ATSG, Art. 24 UVG)
- Versicherter erhält nach Unfall Invalidenrente; Rente wird später wegen gestiegener Erwerbsfähigkeit und Einbezug von Boni aufgehoben, da Invaliditätsgrad unter 10 % fällt und Änderung revisionsrechtlich erheblich ist (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter beantragt höhere Invalidenrente wegen Schulter- und Knieverletzungen: Fallabschluss per 31. Dezember 2004 rechtens, da keine namhafte Besserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Versicherter erhält nach Unfall keine Taggelder mehr ab 1. September 2014, weil keine namhafte Besserung mehr erwartet wird, und keine Invalidenrente, weil der Invaliditätsgrad unter 10 % bleibt (Art. 19 Abs. 1 UVG, Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Rückwirkende Herabsetzung einer UV-Rente per Wiedererwägung: Keine Analogie zum IV-Recht, Rückerstattung zulässig (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Versicherter verlangt nachträglich Taggeld für November 2013 bis Januar 2014: Rechtskräftiger Einspracheentscheid vom 6. Mai 2014 stellt impliziten Fallabschluss per 31. Oktober 2013 fest (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Versicherter mit Knieverletzungen beantragt Invalidenrente ab 2012: Kein Anspruch wegen fehlender 10%-Invalidität und kein Lohnabzug für Alter oder Beeinträchtigung (Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherung: Rückweisung zur neuen Begutachtung nach Rechtsprechungsänderung zu somatoformen Schmerzen (Art. 7 Abs. 2 ATSG)
- Arbeitsloser mit 7,89 % Erwerbsunfähigkeit: Kürzung des versicherten Verdienstes nach Art. 40b AVIV unzulässig
- Heilbehandlung nach UVG trotz Kürzung der Rente auf null wegen IV-Überentschädigung: Anspruch bleibt bestehen (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- Bemessung des Invalideneinkommens nach SUVA-DAP-Methode: Grundsätzliche Einwände verworfen, Beschwerde abgewiesen (Art. 16 ATSG; Art. 18 Abs. 1 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.