Gesetzesartikel
Art. 17 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
51 Entscheide, in denen Art. 17 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit gültigem niederländischem Aufenthaltstitel wird nach Dublin-Verfahren in die Niederlande überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit vorherigem Asylgesuch in Frankreich: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Frankreich im Dublin-Verfahren (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende mit drei volljährigen Kindern in der Schweiz: Kein Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch und Überstellung nach Kroatien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Familie mit Epilepsie erkranktem Kind beantragt Selbsteintritt wegen angeblicher Misshandlung in Kroatien: Dublin-Überstellung bleibt zulässig, humanitäre Gründe fehlen (Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Aserbaidschan mit Eurodac-Fingerabdrücken in den Niederlanden: Nichteintreten in das Asylverfahren und Wegweisung nach Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG bestätigt
- Familie mit traumatisierten Kindern und psychisch belastetem Vater muss nach Kroatien zurückgeführt werden: Dublin-Zuständigkeit gegeben, keine systemischen Schwachstellen oder individuelle Gefahr im Sinne von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt in Kroatien Asylgesuch am 25. September 2023, wird in der Schweiz am 8. November 2023 registriert: Nichteintreten aufgrund Dublin-III-VO und Ablehnung des Selbsteintrittsrechts wegen fehlender systemischer Schwachstellen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender behauptet Minderjährigkeit, doch medizinische Altersabklärung ergibt Mindestalter von 19 Jahren: Nichteintreten auf Asylgesuch nach Dublin-III-VO und Wegweisung nach Kroatien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit Schlafstörungen und psychischen Beschwerden wird nach Kroatien überstellt: Kein individuelles Überstellungshindernis im Dublin-Verfahren festgestellt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Burundi wird nach Kroatien überstellt: Keine systemischen Schwachstellen im kroatischen Asylsystem festgestellt, Selbsteintritt der Schweiz abgelehnt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan hatte in Bulgarien Asyl beantragt: Dublin-Überstellung nach Bulgarien zulässig, da keine systemischen Mängel und kein individuelles Überstellungshindernis nach Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei mit Fingerabdrücken in Kroatien registriert: Nichteintreten in das Asylverfahren und Wegweisung nach Kroatien bestätigt, da keine systemischen Schwachstellen oder gesundheitliche Hinderungsgründe vorliegen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Bulgarien überstellt: Keine systemischen Mängel im bulgarischen Asylsystem festgestellt, Dublin-Zuständigkeit gilt (Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Marokkanischer Asylsuchender nach Erstgesuch in Bulgarien: Nichteintreten und Wegweisung nach Bulgarien bestätigt, Selbsteintritt nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO abgelehnt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Afghanischer Asylsuchender wird nach Österreich überstellt: Dublin-Zuständigkeit bestätigt, Minderjährigkeit mangels Beweisen verneint (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Burundi mit Sohn wird nach Kroatien zurücküberstellt: Fingerabdrücke in Eurodac belegen ersten Asylantrag dort, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylverfahren nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO
- Asylsuchender aus Afghanistan mit behaupteter Minderjährigkeit: Alter mittels medizinischem Gutachten auf mindestens 19 Jahre festgestellt, Dublin-Überstellung nach Österreich zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Burundi stellt in Kroatien Asylgesuch, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Verfahren und Ablehnung der Ausnahmeklausel (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Verlobte eines in der Schweiz asylberechtigten Mannes wird nach Italien überstellt: Keine dauerhafte Beziehung im Sinne der Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan behauptet Minderjährigkeit, doch forensische Altersdiagnostik ergibt Mindestalter von 19 Jahren: Nichteintreten auf Asylgesuch gemäss Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG bestätigt
- Asylsuchender mit früheren Asylgesuchen in Deutschland und den Niederlanden: Nichteintreten in der Schweiz rechtmäßig, Überstellung in die Niederlande zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei reist nach Asylantrag in Österreich über Bosnien in die Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Österreichs wirksam, dreimonatiger Aufenthalt ausserhalb des Dublin-Raums nicht bewiesen (Art. 19 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Mutter und erwachsene Kinder aus Dschibuti verlangen Zusammenführung mit Sohn/Bruder in der Schweiz: Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO nicht gegeben, Nichteintreten auf Asylgesuche rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit illegaler Einreise in Italien 2021: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Afghanistan mit Verlobtem in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Rumäniens und fehlende familienrechtliche Schutzwürdigkeit nach Art. 8 EMRK (Art. 18 Abs. 1 Bst. b Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit vorherigem Asylgesuch in Italien: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit und Ablehnung des Selbsteintritts aus humanitären Gründen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit Fingerabdrücken in Eurodac-Datenbank: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens wirksam (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Guinea mit Zwangsprostitutionserfahrung in Spanien: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Spaniens wirksam (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt erstes Gesuch in Slowenien, wird nach Dublin-Verfahren dorthin überstellt: Nichteintreten in der Schweiz rechtmässig, Selbsteintritt aus humanitären Gründen nicht zwingend (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit schwerer Lungenentzündung und Intensivbehandlung in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit leichter depressiver Verstimmung wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, systemische Schwachstellen im italienischen Asylsystem nicht nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit Analvenenthrombose und Epididymitis muss nach Slowenien zurückkehren: Dublin-Verfahren zulässig, humanitäre Ausnahme nach Art. 29a Abs. 3 AsylV 1 nicht gegeben (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit Knieverletzung und psychischen Problemen wird nach Deutschland zurückgeführt: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit PTBS-Verdacht und Bruder in der Schweiz: Dublin-Überstellung nach Belgien zulässig, kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO (Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Nigeria mit Fingerabdrucknachweis aus Italien 2014: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens rechtmäßig, humanitäre Klausel nicht gegeben (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit italienischem Kurzzeitvisum wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Italien zuständig ist und keine systemischen Mängel bestehen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Iranischer Asylsuchender mit abgewiesenem Asylgesuch in Deutschland: Nichteintreten in Schweiz wegen Dublin-Zuständigkeit Deutschlands (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit abgewiesenem Asylgesuch in Deutschland: Nichteintreten in der Schweiz rechtmässig, Überstellung nach Deutschland zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Irakische Asylsuchende wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Italien nach Dublin-III-VO zuständig ist und keine schwerwiegenden Risiken für Unmenschlichkeit oder Trennung von Familienangehörigen vorliegen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran mit zivilrechtlicher Trauung im Heimatland beantragt Asyl in der Schweiz wegen Ehefrau hier: Dublin-Zuständigkeit Deutschlands bleibt bestehen, Souveränitätsklausel nicht anwendbar (Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Eritrea stellt Gesuch in der Schweiz, obwohl bereits 2014 in Deutschland Fingerabdrücke hinterlegt: Nichteintreten gemäss Dublin-III-VO und Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG
- Asylsuchende reisen über Österreich mit österreichischem Schengen-Visum ein: Nichteintreten auf Asylgesuch gemäss Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG rechtmäßig, da Österreich zuständig ist (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Irak mit behaupteter Minderjährigkeit wird nach Bulgarien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit und fehlender systemischer Mängel in Bulgarien (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende mit religiöser Trauung, zivilrechtlicher Eheschliessung und gemeinsamem Kind in der Schweiz: Überstellung nach Österreich verboten wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK)
- Asylsuchende Mutter mit Kind aus Eritrea wird nach Italien überstellt: Individuelle Garantie der Familieneinheit und kindsgerechten Unterbringung liegt vor, Nichteintreten des SEM rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende behauptet Minderjährigkeit trotz Handknochenanalyse: Dublin-Verfahren nach Italien bleibt wirksam, Schweiz nicht zuständig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Kroatien überstellt: Dublin-III-Verfahren angewendet, keine systemischen Mängel oder konkrete Gefahr nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Syrien reist illegal über Bulgarien in die Schweiz ein: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Bulgarien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.