Gesetzesartikel
Art. 6 ATSG – Arbeitsunfähigkeit
46 Entscheide, in denen Art. 6 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Ehemaliger Grenzgänger mit wiederholten Knieoperationen und psychiatrischen Diagnosen verlangt Invalidenrente und berufliche Massnahmen: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an IV-Stelle (Art. 44 Abs. 5 ATSG)
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Versicherte mit Adipositas Grad III und BMI über 50 beantragt Invalidenrente: Bundesgericht kippt Sonderrechtsprechung und verweist an IV-Stelle zur Neubewertung (Art. 17 ATSG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgängerin mit Burnout und Anpassungsstörung beantragt Aufbautraining: IV-Stelle verletzt Untersuchungsgrundsatz bei medizinischer Abklärung, Sache wird remandiert (Art. 43 ATSG)
- Ärztin mit Facharzttitel für Anästhesiologie beantragt höhere Invalidenrente: Valideneinkommen als Oberärztin wird mangels hinreichender Wahrscheinlichkeit abgelehnt (Art. 16 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas BMI 50,3 und Panikstörung beantragt Invalidenrente: Keine Invalidität festgestellt, da keine körperlichen/psychischen Schäden und 80%ige Arbeitsfähigkeit in leidensangepasster Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Schweizer Versicherungszeit beantragt Invalidenrente: Befristung der halben Rente bis 30. September 2019 aufgehoben, Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Portugiesischer Bauarbeiter mit rechtsseitiger Handgelenksarthrodese beantragt unbefristete Invalidenrente: Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (Art. 43 ATSG)
- Grenzgänger mit rückwirkend befristeter Rente beantragt Neuanmeldung: Vorinstanz muss medizinische Abklärung ergänzen, weil Gutachten für Neuanmeldeverfahren unzureichend (Art. 87 Abs. 3 IVV)
- Versicherter mit leidensangepasster Vollarbeitssfähigkeit hat keinen Anspruch auf Arbeitsvermittlung durch die Invalidenversicherung (Art. 18 Abs. 1 lit. a IVG)
- Versicherter mit ADHS und Suchtmittelmissbrauch verlangt Invalidenrente ab 1. Mai 2017: Keine Invalidität, da Arbeitsfähigkeit durch Abstinenz und Medikamente wesentlich verbesserbar (Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und somatischen Erkrankungen: IV-Rentenanspruch wegen mangelhafter medizinischer Abklärung nicht entschieden, Rückweisung an Vorinstanz zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 43 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Beschwerdeführer beantragt Invalidenrente nach Neuanmeldung im Mai 2019: Vorinstanz verletzt Untersuchungspflicht bei psychiatrischem Gutachten und wird zur Neuverfügung remandiert (Art. 61 lit. c ATSG)
- Versicherter mit multiplen Wirbelsäulen- und psychischen Erkrankungen erhält befristete ganze Rente: Rückweisung wegen unvollständiger interdisziplinärer medizinischer Abklärung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit HWS- und LWS-Operationen sowie pAVK erhält keine IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung durch Vorinstanz führt zur Rückweisung (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und Polytoxikomanie beantragt Invalidenrente: Aufhebung der Ablehnung wegen mangelhafter ärztlicher Gesamtbeurteilung und fehlender Anwendung der neuen Suchtpraxis (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit chronischen HWS-Beschwerden und depressiver Symptomatik verlangt Invalidenrente: Aufhebung der Abweisung und Rückweisung zur polydisziplinären Begutachtung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger beantragt Invalidenrente wegen chronischer Depression: Kein Anspruch, da keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit festgestellt wurde (Art. 6 ATSG)
- Grenzgänger mit vielfältigen somatischen und psychischen Beschwerden: Invalidenrente nicht zugesprochen, weil medizinische Abklärung unvollständig und interdisziplinäres Gutachten fehlt (Art. 43 ATSG)
- 61-jähriger Paketzusteller mit Schulterverletzungen und leichter Depression beantragt Invalidenrente: Invaliditätsgrad unter 40 %, Rentenanspruch verneint (Art. 16 ATSG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit schwerer Koronarherzerkrankung und Polyarthrose erhält ab Mai 2014 Dreiviertel-Invalidenrente statt Halbernte (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Grenzgänger mit Anpassungsstörung und Karpaltunnelsyndrom: Invaliditätsgrad nicht schlüssig beurteilt, Rückweisung zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 8 ATSG)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- IV-Stelle beantragt reformatio in peius gegen halbe Invalidenrente wegen rezidivierender depressiver Störung: Bundesgericht bestätigt Rentenzusprechung nach Indikatorenprüfung (Art. 6 ATSG)
- Versicherte beansprucht Taggelder nach zweiter Schulterarthroskopie: Kausalität der Bizepssehnenpartialruptur vom 7. November 2016 nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Art. 16 Abs. 1 UVG i.V.m. Art. 6 ATSG)
- Deutscher Grenzgänger mit rezidivierender Depression: IV-Rente von ganzer auf Viertelsrente herabgesetzt – Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Begutachtung und fehlender Begründung für Kinderrentenbefristung (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Invalidenrente bei mittelgradiger Depression: Therapierbarkeit allein rechtfertigt keinen Ausschluss, aber fehlende schlüssige medizinische Begründung führt zur Rückweisung (Art. 6 ATSG)
- Französischer Grenzgänger mit vierfacher Hüftoperation und HIV-bedingter Knochennekrose: Rentenanspruch wegen unzureichender medizinischer Abklärung durch RAD zurückverwiesen (Art. 43 ATSG)
- Unfallversicherter mit Hüfttotalprothese und Restschmerzen verlangt weiteres Taggeld: Keine namhafte Besserung mehr zu erwarten, Rentenbeginn ab 1. November 2016 (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherter nach Ellbogenoperation: Leistungen ab 30. Juni 2015 eingestellt, da keine namhafte Verbesserungserwartung mehr besteht und volle Arbeitsfähigkeit attestiert wurde (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Beschwerde gegen Renteneinstellung wegen chronischer Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren: strukturiertes Beweisverfahren für alle psychischen Erkrankungen verpflichtend (Art. 43 ATSG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
- Deutscher Versicherter mit kurzer Schweizer Beitragszeit und komplexen Gesundheitsproblemen: Invaliditätsgrad und Rente wegen unvollständiger Aktenlage nicht sicher feststellbar, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherter erhält nach Unfall keine Taggelder mehr ab 1. September 2014, weil keine namhafte Besserung mehr erwartet wird, und keine Invalidenrente, weil der Invaliditätsgrad unter 10 % bleibt (Art. 19 Abs. 1 UVG, Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Grenzgänger mit chronischen Rückenleiden und mehreren Unfällen erhält ganze Invalidenrente ab 1. Dezember 2012 (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter beantragt fortgesetzte Invalidenrente nach 31. August 2011: Keine nachweisbare invalidisierende psychische Störung nach neuem Rechtsprechungsstandard (Art. 6, 7, 8 ATSG und Art. 28 Abs. 1 IVG)
- IV-Rente bei somatoformer Schmerzstörung: Aufgabe der Überwindbarkeitsvermutung, neue Indikatoren, Rückweisung zur Begutachtung (Art. 4 Abs. 1 IVG)
- IV-Rente bei Depression: Vorinstanz darf ärztliche Einschätzung zur Arbeitsunfähigkeit nicht unkritisch übernehmen (Art. 6 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.