Gesetzesartikel
Art. 44 ATSG – Gutachten
41 Entscheide, in denen Art. 44 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lehrling erleidet schweres Schädel-Hirntrauma mit GCS-Wert von 3: Fallabschluss der Suva wegen unklarer medizinischer Ausgangslage rechtswidrig, Rückweisung zur fachärztlichen Abklärung (Art. 61 lit. c ATSG)
- Versicherter fordert Kostenübernahme für Dacryocystorhinostomie nach Augenunfall: Kein Kausalzusammenhang mit Unfall vom 29. Juni 2018 festgestellt (Art. 10 Abs. 1 UVG)
- Invalidenversicherung: Rückweisung wegen mangelhafter Auseinandersetzung des psychiatrischen Gutachtens mit abweichenden medizinischen Meinungen (Art. 61 lit. c ATSG)
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Versicherter stürzt am 6. November 2022 auf rechte Schulter: Unklare Kausalität einer Rotatorenmanschettenläsion führt zur Rückweisung an Versicherer zur erneuten medizinischen Abklärung (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Ehemaliger Grenzgänger mit wiederholten Knieoperationen und psychiatrischen Diagnosen verlangt Invalidenrente und berufliche Massnahmen: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an IV-Stelle (Art. 44 Abs. 5 ATSG)
- Versicherter mit Unfallfolgen seit 2014: Bundesgericht setzt rückwirkende Invalidenrente ab 1. Juni 2015 durch, weil Vorinstanz Willkürverbot bei Beweiswürdigung verletzte (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Rechtsanwältin erleidet bei Kaiserschnitt Uterusruptur mit nachfolgender Hysterektomie: Kein Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG und kein Muskelriss im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. d UVG
- Versicherter beantragt Invalidenrente nach Schulterunfall: Unzureichende medizinische Abklärung durch Kreisarzt führt zur Rückweisung an Suva (Art. 43 Abs. 1 ATSG, Art. 44 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas BMI 50,3 und Panikstörung beantragt Invalidenrente: Keine Invalidität festgestellt, da keine körperlichen/psychischen Schäden und 80%ige Arbeitsfähigkeit in leidensangepasster Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Schweizer Versicherungszeit beantragt Invalidenrente: Befristung der halben Rente bis 30. September 2019 aufgehoben, Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- 60-jähriger Versicherter beantragt nach Neuanmeldung Invalidenrente: Keine Invalidität festgestellt, Restarbeitsfähigkeit verwertbar, Rentenanspruch abgelehnt (Art. 16 ATSG)
- Versicherte nach Schulterunfall: Leistungseinstellung wegen fehlender Unfallkausalität aufgehoben, Sachverhalt nicht rechtsgenüglich abgeklärt (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Zahnschaden nach Biss auf Stein im abgepackten Salat: Kausalzusammenhang mit Unfall nicht zweifelsfrei geklärt, Sache an Unfallversicherer zur Neubeurteilung zurückverwiesen (Art. 4 ATSG)
- Arbeitnehmerin bei 50%-Pensum biss auf Stein im Supermarktsalat: Unfallbegriff erfüllt, aber Kausalzusammenhang zum Zahnschaden nicht rechtsgenügend abgeklärt (Art. 4 ATSG, Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrente wird rückwirkend aufgehoben, weil Versicherter seit 2013 Autohandel betreibt und sich sein psychischer Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und somatischen Erkrankungen: IV-Rentenanspruch wegen mangelhafter medizinischer Abklärung nicht entschieden, Rückweisung an Vorinstanz zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 43 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherter hebt einhändig 30 kg schwere Maschinenschutzhaube und klagt auf Unfallleistung: Unfallbegriff nicht erfüllt, unfallähnliche Körperschädigung verneint (Art. 6 Abs. 1 und 2 UVG)
- Versicherter mit PTBS-Diagnose ohne bekanntes Trauma verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Verfügung nicht offensichtlich unhaltbar, Beschwerde abgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Verkehrsdienstmitarbeiter stürzt bei Baustellenregelung auf rechte Schulter: Kein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen Unfall und chronischer Rotatorenmanschettenläsion nach 30. April 2019 (Art. 6 Abs. 1 UVG)
- Portugiesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Portugal beantragt unbefristete halbe Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 34 % reicht nicht für Rentenanspruch (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Versicherte verlangt nach Abschluss der Heilbehandlung weiterhin Leistungen und Invalidenrente: Keine medizinisch begründete Erwerbsunfähigkeit nachweisbar, Fallabschluss per 13. Juni 2018 rechtmässig (Art. 10 UVG, Art. 18 Abs. 1 UVG)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und Polytoxikomanie beantragt Invalidenrente: Aufhebung der Ablehnung wegen mangelhafter ärztlicher Gesamtbeurteilung und fehlender Anwendung der neuen Suchtpraxis (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherter beantragt polydisziplinäres Gutachten zur Invalidenrente nach mehreren Unfällen: Rückweisung der Integritätsentschädigung ist Zwischenentscheid, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Versicherte mit psychischen Beschwerden erhält keine Invalidenrente: Psychiatrisches Teilgutachten lückenhaft und widersprüchlich, strukturiertes Beweisverfahren nach BGE 141 V 281 nicht erfüllt (Art. 7 ATSG, Art. 8 Abs. 1 ATSG, Art. 4 Abs. 1 IVG)
- Hinterlassenenrente nach Suizid verneint: Vollständige Urteilsunfähigkeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Art. 4 ATSG, Art. 6 Abs. 1 UVG, Art. 37 Abs. 1 UVG)
- Deutscher Grenzgänger beantragt Invalidenrente wegen chronischer Depression: Kein Anspruch, da keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit festgestellt wurde (Art. 6 ATSG)
- Versicherter beansprucht Leistungen für Hüft- und Rückenbeschwerden sowie psychische Folgen eines Unfalls von 1989: Kausalzusammenhang verneint, Beschwerde abgewiesen (Art. 9 UVG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit schwerer Koronarherzerkrankung und Polyarthrose erhält ab Mai 2014 Dreiviertel-Invalidenrente statt Halbernte (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Versicherter beantragt Wiedererwägung der Leistungseinstellung nach Wirbelsäulenoperation: Keine zweifellose Unrichtigkeit festgestellt, Wiedererwägung abgelehnt (Art. 53 Abs. 2 ATSG)
- Lehrer erleidet zwei Schulterunfälle im April und Mai 2015: Folgenabschluss per 31. Juli 2015 aufgehoben, externe orthopädische Begutachtung angeordnet (Art. 36 Abs. 1 UVG)
- Versicherter mit Tetraplegie beansprucht höhere Hauspflegeentschädigung: Keine Verpflichtung zur RAI-HC-Methode, aber volle Kostenabgeltung nach Art. 18 Abs. 1 UVV (Art. 18 Abs. 1 UVV)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Grenzgänger mit chronischen Rückenleiden und mehreren Unfällen erhält ganze Invalidenrente ab 1. Dezember 2012 (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- IV-Stelle lehnt Zusatzfragen ab: Verfügung nötig, aber Beschwerde nur bei irreparablem Nachteil zulässig (Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG)
- IV-Stelle ordnet bidisziplinäres Gutachten ohne Einigungsversuch an: Verletzung der Mitwirkungsrechte, Rückweisung zur Neubeurteilung (Art. 44 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.