Gesetzesartikel
Art. 20 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
37 Entscheide, in denen Art. 20 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchende kehren nach Ablehnung in Deutschland illegal in die Schweiz zurück: Zuständigkeit bleibt bei Deutschland, Wegweisung nach Art. 64a Abs. 1 AIG rechtmässig (Dublin-III-VO)
- Familie mit Epilepsie erkranktem Kind beantragt Selbsteintritt wegen angeblicher Misshandlung in Kroatien: Dublin-Überstellung bleibt zulässig, humanitäre Gründe fehlen (Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Familie mit traumatisierten Kindern und psychisch belastetem Vater muss nach Kroatien zurückgeführt werden: Dublin-Zuständigkeit gegeben, keine systemischen Schwachstellen oder individuelle Gefahr im Sinne von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt in Kroatien Asylgesuch am 25. September 2023, wird in der Schweiz am 8. November 2023 registriert: Nichteintreten aufgrund Dublin-III-VO und Ablehnung des Selbsteintrittsrechts wegen fehlender systemischer Schwachstellen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender behauptet Minderjährigkeit, doch medizinische Altersabklärung ergibt Mindestalter von 19 Jahren: Nichteintreten auf Asylgesuch nach Dublin-III-VO und Wegweisung nach Kroatien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit Schlafstörungen und psychischen Beschwerden wird nach Kroatien überstellt: Kein individuelles Überstellungshindernis im Dublin-Verfahren festgestellt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan hatte in Bulgarien Asyl beantragt: Dublin-Überstellung nach Bulgarien zulässig, da keine systemischen Mängel und kein individuelles Überstellungshindernis nach Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit Fingerabdruck in Eurodac in Deutschland registriert: Nichteintreten in Schweiz rechtmäßig, Dublin-Zuständigkeit Deutschlands festgestellt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt in Österreich Asylgesuch, reist nach Serbien und dann in die Schweiz: Zweites Remonstrationsersuchen verspätet, Nichteintreten nach Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG unwirksam (Art. 5 Abs. 2 DVO)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Bulgarien überstellt: Keine systemischen Mängel im bulgarischen Asylsystem festgestellt, Dublin-Zuständigkeit gilt (Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Burundi wird nach Kroatien zurückgeschickt: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylsystem (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Burundi mit Sohn wird nach Kroatien zurücküberstellt: Fingerabdrücke in Eurodac belegen ersten Asylantrag dort, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylverfahren nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO
- Asylsuchender aus Burundi stellt in Kroatien Asylgesuch, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Verfahren und Ablehnung der Ausnahmeklausel (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Verlobte eines in der Schweiz asylberechtigten Mannes wird nach Italien überstellt: Keine dauerhafte Beziehung im Sinne der Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan behauptet Minderjährigkeit, doch forensische Altersdiagnostik ergibt Mindestalter von 19 Jahren: Nichteintreten auf Asylgesuch gemäss Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG bestätigt
- Asylsuchender mit früheren Asylgesuchen in Deutschland und den Niederlanden: Nichteintreten in der Schweiz rechtmäßig, Überstellung in die Niederlande zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei reist nach Asylantrag in Österreich über Bosnien in die Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Österreichs wirksam, dreimonatiger Aufenthalt ausserhalb des Dublin-Raums nicht bewiesen (Art. 19 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Mutter und erwachsene Kinder aus Dschibuti verlangen Zusammenführung mit Sohn/Bruder in der Schweiz: Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO nicht gegeben, Nichteintreten auf Asylgesuche rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit illegaler Einreise in Italien 2021: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Afghanistan mit Verlobtem in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Rumäniens und fehlende familienrechtliche Schutzwürdigkeit nach Art. 8 EMRK (Art. 18 Abs. 1 Bst. b Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit vorherigem Asylgesuch in Italien: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit und Ablehnung des Selbsteintritts aus humanitären Gründen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit Fingerabdrücken in Eurodac-Datenbank: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens wirksam (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt in Frankreich Asylgesuch, SEM leitet fälschlich Wiederaufnahmeverfahren nach Italien ein statt Aufnahmeverfahren: Nichteintreten und Wegweisung aufgehoben, Sache zur Neubeurteilung zurückverwiesen (Art. 13 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender mit psychischen Problemen wird nach Frankreich überstellt: Keine systemischen Mängel im französischen Asylsystem, Selbsteintritt der Schweiz nicht geboten (Art. 29a Abs. 3 AsylV1)
- Asylsuchender stellt erstes Gesuch in Slowenien, wird nach Dublin-Verfahren dorthin überstellt: Nichteintreten in der Schweiz rechtmässig, Selbsteintritt aus humanitären Gründen nicht zwingend (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit schwerer Lungenentzündung und Intensivbehandlung in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit leichter depressiver Verstimmung wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, systemische Schwachstellen im italienischen Asylsystem nicht nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit Analvenenthrombose und Epididymitis muss nach Slowenien zurückkehren: Dublin-Verfahren zulässig, humanitäre Ausnahme nach Art. 29a Abs. 3 AsylV 1 nicht gegeben (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit Knieverletzung und psychischen Problemen wird nach Deutschland zurückgeführt: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit PTBS-Verdacht und Bruder in der Schweiz: Dublin-Überstellung nach Belgien zulässig, kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO (Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender mit italienischem Kurzzeitvisum wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Italien zuständig ist und keine systemischen Mängel bestehen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Iranischer Asylsuchender mit abgewiesenem Asylgesuch in Deutschland: Nichteintreten in Schweiz wegen Dublin-Zuständigkeit Deutschlands (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Eritrea stellt Gesuch in der Schweiz, obwohl bereits 2014 in Deutschland Fingerabdrücke hinterlegt: Nichteintreten gemäss Dublin-III-VO und Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG
- Asylsuchende mit religiöser Trauung, zivilrechtlicher Eheschliessung und gemeinsamem Kind in der Schweiz: Überstellung nach Österreich verboten wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.