Gesetzesartikel
Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise
36 Entscheide, in denen Art. 141 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter gibt PIN-Code seines Handys bei Hausdurchsuchung preis, ohne über Aussageverweigerungsrecht belehrt worden zu sein: Alle daraus resultierenden Beweise und Folgebeweise unverwertbar (Art. 158 Abs. 2 StPO)
- Beschwerdeführer rügen Verwertung privater Videoaufnahmen bei qualifiziertem Raub: Abstrakter Massstab für hypothetisch rechtmässige Erlangbarkeit bestätigt (Art. 141 StPO)
- Beschlagnahme von 175 Hanfsetzlingen ohne schriftliche Bestätigung: Beweise unverwertbar, Verurteilung aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 263 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung einer Videoaufnahme: Unzulässige Einvernahmen der Mitbeschuldigten ohne Teilnahmerecht führen zur Aufhebung des Schuldspruchs (Art. 147 Abs. 1 und 4 StPO)
- Beschuldigter fährt nach Auseinandersetzung mit Fußgänger auf Parkplatz zu und erfasst ihn mit 27–35 km/h: Versuchte schwere Körperverletzung als Verbrechen, Unterlassung der Nothilfe als mitbestrafte Nachtat (Art. 122 StGB, Art. 128 StGB)
- Zwangsmassnahmengericht verfügt über keine Zuständigkeit zur Vorab-Genehmigung der Verwertbarkeit rechtshilfeweise erlangter ANOM-Aufzeichnungen (Art. 278 StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung von Videoaufnahmen aus unzulässiger Hausdurchsuchung: Teilweise Zulässigkeit wegen schwerer Verkehrsdelikte nach Art. 90 Abs. 3 und Abs. 2 SVG sowie Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG
- Vollzugsangestellter tritt und schlägt Gefangenen nach Deeskalation: Amtsmissbrauch bei unrechtmässiger Video-Beweissicherung verwertbar (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,2 Gramm reinen Kokains zum Weiterverkauf: Qualifizierter Tatbestand nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG bejaht, Strafe bestätigt (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG)
- Beschuldigter verliert bei Fotowahlkonfrontation sein Teilnahmerecht: Identifikation durch Zeugen unverwertbar, Urteil aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 147 StPO)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Verdeckte Ermittlung mittels Wahrsagerin zur Erlangung eines Geständnisses: Verwertungsverbot wegen Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit (Art. 141 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter beantragt Ausstand der Richter wegen Mitwirkung im gescheiterten abgekürzten Verfahren: Kein Anschein der Befangenheit, da keine vollständige Beurteilungsgrundlage vorlag (Art. 56 lit. f StPO)
- Zollverwaltung lässt elektronische Geräte vor Siegelung durch fedpol entsperren und spiegeln: Verfahrensmangel führt zur Unverwertbarkeit der Daten und Rückgabe der Geräte (Art. 248 Abs. 2 StPO)
- Beschwerdeführer rügt unzulässige Ausweitung der Berufung, Verletzung von Teilnahmerechten und Willkür bei Sachverhaltsfeststellung im Raubverfahren: Beschwerde abgewiesen (Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGB)
- Beschuldigter droht Gemeindeschreiberin mit 'Sauhaufen ausmisten' und Ehefrau des Geschädigten mit 'räblets': Versuchte Gewalt und Drohung gegen Behörden und versuchte Nötigung rechtskräftig festgestellt (Art. 285 Ziff. 1 StGB, Art. 181 StGB)
- Teilnehmer an unbewilligter Kundgebung mit Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizei: Verwertung privater Videoaufnahmen zulässig, Landfriedensbruch als schwere Straftat qualifiziert (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter verurteilt wegen Ausnützung der Notlage und Förderung der Prostitution durch wirtschaftlichen Druck auf Tänzerinnen sowie wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Darstellung von Geschäftspartnerschaften mit Banken und Versicherungen (Art. 193 Abs. 1 StGB, Art. 195 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 61 Abs. 1 lit. b MSchG)
- Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) im Kanton Thurgau: Keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, Beweise unverwertbar (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren: Heimliche Aufzeichnung im öffentlichen Raum verletzt Datenschutzrecht, Beweis unverwertbar (Art. 141 StPO)
- Polizeiliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ohne richterliche Genehmigung: Beweise absolut unverwertbar, Verurteilung aufzuheben und neu zu entscheiden (Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO)
- Fahrer mit dreifachem THC-Grenzwert im Blut: Fahrunfähigkeit gesetzlich nachgewiesen, Beweisverwertung zulässig trotz fehlendem Anwalt bei Blutentnahme (Art. 34 VSKV-ASTRA)
- Beschwerdeführer rügt unzulässige Blutentnahme und fehlendes rechtliches Gehör bei Begleitstoffanalyse: Keine Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs und Laboruntersuchung nach Art. 184 Abs. 3 Satz 2 StPO (Art. 184 Abs. 3 StPO)
- Rechtskräftig Verurteilter wird im konnexen Verfahren gegen Mitbeteiligten als Zeuge vernommen: Einvernahme als Zeugin zulässig, da kein Selbstbelastungsrisiko mehr besteht (Art. 11 Abs. 1 und 2 StPO, Art. 162 und 178 lit. f StPO)
- Sachverständiger zieht PPD-Akten selbstständig ein: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Vorinstanz, Aufhebung zur Nachbesserung (Art. 185 Abs. 3 StPO)
- Beschwerdeführer wird wegen Kokain-Käufen verurteilt: Beweise aus Überwachung gegen Dritte ohne Zufallsfundgenehmigung absolut unverwertbar (Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 und Art. 278 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter beantragt Entfernung von Beweisen aus Akten nach privater Observation: Nichteintreten des Appellationsgerichts wegen fehlenden Interesses oder irreparablen Nachteils bundesrechtswidrig (Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter beantragt Rückgabe versiegelter Aufzeichnungen nach Hausdurchsuchung: private Observationen durch Versicherung sind rechtswidrig, aber im Entsiegelungsverfahren nicht automatisch unverwertbar (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter notiert Facebook-Zugangsdaten im Gefängnis und versucht, sie als Kassiber zu schmuggeln: Online-Recherche auf dem Account durch Staatsanwaltschaft ist strafprozessual zulässig (Art. 246 StPO)
- Obergericht hebt Urteil wegen ungenügender Befragung und fehlendem Protokoll auf: Bundesgericht korrigiert – Befragung war ausreichend, Protokollmangel heilbar (Art. 409 Abs. 1 StPO)
- Beschwerdeführer legt gegen Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand Beschwerde ein: Blutprobe durch Polizei ohne rechtmässige Anordnung der Staatsanwaltschaft entnommen, Verwertungsverbot gemäss Art. 141 Abs. 2 StPO
- Polizeiliche Chat-Überwachung eines Verdächtigen im Kinderchat: Keine genehmigungspflichtige verdeckte Ermittlung, sondern zulässige verdeckte Fahndung (Art. 285a StPO)
- Polizei des Kantons St. Gallen hält Fahrer im Kanton Appenzell Ausserrhoden an und ordnet Blutprobe an: Zuständigkeitsverletzung ist blosses Ordnungsverschulden, Beweis verwertbar (Art. 141 Abs. 3 StPO)
- Nachfahrkontrolle ohne Blaulicht: Videoaufzeichnung verwertbar, da polizeiliches Rechtsüberholen verhältnismässig war (Art. 14 StGB; § 10 PolG/ZH)
- Beschwerde gegen Strafverfahren wegen Drohung: Formelle Rügen zu Eröffnung, Belehrung und Protokoll verworfen (Art. 309 Abs. 3 StPO)
- Polizeiliche Durchsuchung eines iPhones bei Anhaltung: Beweisverwertung trotz fehlendem Befehl als Ordnungsvorschrift (Art. 141 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.