Gesetzesartikel
Art. 62 AIG – Widerruf von Bewilligungen und anderen Verfügungen
38 Entscheide, in denen Art. 62 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger schwedischer Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragt Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung und zum Familiennachzug: Ablehnung gerechtfertigt, da Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG vorliegt und kein überwiegendes Interesse am Familienleben in der Schweiz besteht (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe mit deutscher Staatsbürgerin und Verschweigen ausserehelicher Kinder: Widerruf nach Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG rechtmässig
- Türkischer Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und Verschweigen der Parallelbeziehung: Widerruf rechtmäßig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Indischer Staatsangehöriger verliert nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen Scheinehe mit Schweizerin und Parallelbeziehung mit indischer Ehefrau: Anspruch erlischt gemäss Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG
- Bosnischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Verurteilung wegen Mordes und schweren Diebstahls sowie schwerer Delinquenz in der Schweiz erhält 15-jähriges Einreiseverbot (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AIG)
- Türkischer Staatsangehöriger mit mehrfachen Drogenverurteilungen und behauptetem regimekritischen Engagement beantragt vorläufige Aufnahme: Ablehnung wegen fehlender völkerrechtlicher Vollzugshindernisse und Ausschlussklausel (Art. 83 Abs. 7 AIG)
- Kameruner mit erloschener Niederlassungsbewilligung nach mehr als sechsmonatiger Abwesenheit beantragt neue Aufenthaltsbewilligung: Beschwerde als offensichtlich unzulässig verworfen (Art. 83 lit. c Ziff. 2, 4 und 5 BGG)
- Iranischer Asylsuchender mit neunjährigem Aufenthalt und Deutsch-B2-Niveau scheitert mit Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG: Keine besonders ausgeprägte Verwurzelung in der Schweiz trotz guter Integration (Art. 14 Abs. 2 AsylG)
- Straffälliger Ausländer mit schweizerischer Lebenspartnerin und gemeinsamem Kind beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine biographische Kehrtwende trotz familiärer Integration, Aufenthaltsbeendigung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
- Tibetische Asylsuchende beantragt Härtefallbewilligung nach Art. 14 Abs. 2 AsylG: Identität nicht offengelegt, Zustimmung zu Recht verweigert (Art. 14 Abs. 2 AsylG)
- Serbischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung seit 1992: Rückstufung auf Aufenthaltsbewilligung wegen anhaltender Straffälligkeit nach 2019 und mutwilliger Schuldenwirtschaft (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger täuscht bei Aufenthaltsbewilligung schwere österreichische Vorstrafen vor: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Täuschung und schwerwiegender Delinquenz rechtmäßig (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger mit langjährigem rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Aufenthaltsbewilligung wegen wiederholter Straftaten und Nicht-Einhaltung der straflosen Verhaltensbedingung (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG)
- Straffälliger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger beantragt Familiennachzug zu Ehefrau mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz: Ablehnung wegen schwerer und wiederholter Vorstrafen und fehlender Verhältnismässigkeit (Art. 43 Abs. 1, Art. 51 Abs. 2 lit. b und Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Italienische Staatsangehörige erhält Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA aufgrund eines Scheinarbeitsverhältnisses: Widerruf wegen Rechtsmissbrauchs nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG
- Türkischer Kurde mit mehrfachen strafrechtlichen Verurteilungen reicht zweites Asylgesuch ein: Flüchtlingseigenschaft mangels glaubhafter Vorbringen verneint (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Sri-lankischer Asylsuchender mit mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz scheitert mit Härtefallgesuch: Keine fortgeschrittene Integration und nicht klagloses Verhalten reichen nicht für Aufenthaltsbewilligung nach Art. 14 Abs. 2 AsylG
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen wiederholter schwerer Straftaten und Unverbesserlichkeit aus der Schweiz verwiesen (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Serbischer Staatsangehöriger nach Ehescheidung verliert Aufenthaltsbewilligung: mangelnde Integration durch Sozialhilfebezug, hohe Verschuldung, drei Straferkenntnisse und fehlende Deutschkenntnisse (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Familiennachzug für Ehemann einer Schweizerin mit Niederlassungsbewilligung verweigert wegen konkreter Gefahr erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 43 Abs. 1 AIG)
- Kosovarischer Staatsbürger mit altrechtlicher Niederlassungsbewilligung wird wegen strafrechtlicher Verurteilungen rückgestuft: Rückstufung unzulässig, da kein aktuelles Integrationsdefizit nach dem 1. Januar 2019 vorliegt (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen absichtlicher Täuschung der Behörden über Erwerbstätigkeit und erheblicher Verschuldung (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Senegalesischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen zweijähriger spanischer Freiheitsstrafe und Täuschung bei Bewilligungserteilung (Art. 62 Abs. 1 lit. a und b AIG)
- Thailändische Staatsangehörige mit 27-jährigem Aufenthalt und Sohn mit Trisomie 21: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Drogendelikten verhältnismässigkeitswidrig (Art. 96 Abs. 1 AIG)
- Asylwiderruf nach Straftaten: Vorläufige Aufnahme abgelehnt, weil Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe nach Art. 83 Abs. 7 Bst. a AIG den Ausschluss von der vorläufigen Aufnahme begründet
- Drittstaatsangehöriger mit zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz wird wegen Vergewaltigung und erneuter Delinquenz unter Alkoholeinfluss ausgewiesen: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung verhältnismässig (Art. 96 AIG)
- Ausländer mit mehr als dreijähriger Ehe mit Schweizerin und zwei minderjährigen Schweizer Töchtern wird wegen schwerer Drogendelikte in der Schweiz und in Deutschland ausgewiesen: Erfolgreiche Integration verneint, nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht gegeben (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Polnischer Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung vom 22. April 2016: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung zulässig trotz späterer geringfügiger Verurteilung (Art. 62 Abs. 2 AIG)
- Polnischer EU-Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung zu 30 Monaten: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtmässig (Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger heiratet Schweizer Niederlassungsbewilligte zur Aufenthaltsverlängerung: Ehe als Scheinehe qualifiziert, Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen Scheinehe mit slowenischer Staatsangehöriger: Widerruf rechtmäßig und verhältnismässig (Art. 62 lit. d AIG)
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung nach mehrfacher Vergewaltigung und zugestandenem Raub: Verhältnismässigkeit der Wegweisung unter Abwägung von Art. 8 EMRK und Art. 67 Abs. 3 AIG bestätigt, unentgeltliche Rechtspflege teilweise gutgeheissen
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung verlegt Wohnsitz nach Frankreich, arbeitet aber weiterhin unselbständig in Basel und hält Wohnung dort: Erlöschen der Bewilligung nach sechsmonatigem Auslandaufenthalt verneint (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 AIG)
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und jahrelanger Parallelbeziehung im Kosovo: Verschweigen wesentlicher Tatsachen führt zum Verlust des Aufenthaltsrechts (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Italienischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung und langjähriger Schweizer Sozialisation wird wegen wiederholter schwerer Delinquenz ausgewiesen: Widerruf verhältnismässig trotz Familienband zu schweizerischem Sohn (Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kubanischer Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz Sozialhilfebezug: Beschwerde wegen ungenügender Begründung und unzulässiger Noven nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Stiefsohn mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen angefochtener Vaterschaft mangels hinreichender Feststellung zur Täuschungsabsicht und Verhältnismässigkeit (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.