Gesetzesartikel
Art. 49 BV – Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts
33 Entscheide, in denen Art. 49 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gewerbetreibender fordert Entschädigung für Umsatzeinbusse während Strassenbauarbeiten: Keine Verletzung des Willkürverbots durch kantonales Enteignungsrecht, Beschwerde abgewiesen (Art. 9 BV)
- Beschwerde gegen Rückweisung des Prozesskostenvorschussgesuchs in Scheidungsberufung: Zuständigkeit liegt bei Berufungsinstanz, kantonale Praxis verstösst gegen Bundesrecht (Art. 276 ZPO)
- Anwalt beantragt Aufhebung der Publikation seines Berufsausübungsverbots im kantonalen Amtsblatt: Bundesrechtswidrigkeit wegen abschliessender Normierung im BGFA (Art. 17 BGFA)
- Telekommunikationsunternehmen beantragt Aufbruchbewilligung für unterirdische Verbindungsleitung ausserhalb der Bauzone im Uferbereich eines Flusses: Baubewilligungspflicht bleibt bestehen, Art. 35 FMG ist keine Sonderregelung (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Fondsleitung wechselt bei Immobilienfonds: Handänderungssteuer darf auf Fondsvermögen belastet werden, wenn Fondsvertrag dies ausdrücklich vorsieht und Wechsel im Anlegerinteresse liegt (Art. 38 Abs. 1 lit. b und c FINIG i.V.m. Art. 37 Abs. 2 bis lit. a KKV)
- Eigentümerin klagt gegen Nachbarn um Sicherung einer Holzpalisadenwand an der Grundstücksgrenze: Beschwerde wegen zu geringem Streitwert und fehlender Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht zulässig (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG)
- Kamerunerin mit französischer Muttersprache und Maturanote 4 in Deutsch: Nichtanerkennung des Maturitätszeugnisses als Sprachnachweis für ordentliche Einbürgerung in Thun verfassungswidrig (Art. 6 Abs. 2 lit. d BüV)
- Bundesbehörde erhebt Behördenbeschwerde gegen kantonale Aufsichtsentscheidung: Keine kantonalen Gerichtskosten bei reiner Aufsichtsfunktion ohne Vermögensinteressen (Art. 66 Abs. 4 BGG)
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Kantonales Polizeigesetz Bern: Unverhältnismässige automatische Strafdrohung bei Wegweisung, unzulässige rasche Räumung von Fahrenden und fehlende Garantien bei präventiver GPS-Überwachung (Art. 84 Abs. 1, Art. 83 Abs. 1 lit. h und Art. 84 Abs. 4 sowie Art. 118 Abs. 2 PolG/BE)
- Personalvorsorgestiftung muss Kosten eines von Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde veranlassten Gutachtens tragen (Art. 62a Abs. 3 BVG)
- Elterliche Beschwerde gegen kantonale Maskenpflicht ab 5. Primarschuljahr: Abstrakte Normenkontrolle erfolglos, Massnahme verhältnismässig (Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 11 BV, Art. 49 BV, Art. 40 EpG, Art. 10 V/BE)
- Kanton Luzern senkt Einkommensgrenze für Prämienverbilligung von Kindern auf Fr. 54'000.-: Bundesrechtswidrig, weil mittlere Einkommen nicht mehr erfasst werden (Art. 65 Abs. 1bis KVG)
- Bürgergemeinden Basel-Stadt, Riehen und Bettingen rügen kantonale Vermutungsregel für Grundkenntnisse bei ordentlicher Einbürgerung als Autonomieverletzung: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 38 Abs. 2 BV)
- Stadt Bern führt Quotenregelung für preisgünstigen Wohnungsbau ein: kommunale Bauordnungsbestimmungen zur Sicherstellung von Kostenmiete-Wohnungen sind verfassungskonform (Art. 26 BV, Art. 27 BV, Art. 36 BV)
- Krankenversicherung klagt gegen kantonale Pflegestufen-Taxordnung: Solothurn darf RAI/RUG CH-Index 2016 für Pflegebedarfsermittlung nutzen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
- Fahrschule verlangt Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug nach Unfall während Führerprüfung: Staatshaftung des Kantons verneint, da Kanton nicht als Halter im Sinne von Art. 58 SVG gilt (Art. 75 KV/AG)
- Kanton Solothurn löst Teuerungsfonds der Pensionskasse auf: Keine Zweckentfremdung von Vorsorgevermögen bei Übergang zur Ausfinanzierung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Lehrperson beansprucht zusätzliche Ferien wegen Mutterschaftsurlaub: Vorinstanzliche Auslegung von Art. 39 LPR verletzt weder Rechtsgleichheit noch Vorrang des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 8 BV, Art. 9 BV)
- Gemeinde Galgenen verweigert Kostenübernahme für ausserkantonale Heimplatzierung eines minderjährigen Kindes: Unterstützungswohnsitz bleibt am letzten gemeinsamen Wohnsitz mit Elternteil trotz Fremdplatzierung (Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG)
- Mutter mit hospitalisiertem Neugeborenen beansprucht Lohnfortzahlung während Aufschub des Mutterschaftsurlaubs: Ungleichbehandlung im kantonalen Personalrecht verstösst gegen Bundesrecht und Verfassung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Thurgauer Beamtin erhält Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach aufgeschobenem Mutterschaftsurlaub (Art. 8 Abs. 1 BV)
- Aargauische Pensionskasse muss Architekturleistungen ausschreiben: Kantonales Vergaberecht gilt für Anstalten (Art. 49 BV)
- Kraftwerk AG klagt gegen neue Wasserkonzessionsverordnung des Kantons Uri: Kein Rechtsanspruch auf Konzession, Gewässerhoheit entzieht Verfügungsmacht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
- Kantonale Internetüberwachung ohne richterliche Genehmigung: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, § 32f PolG/ZH aufgehoben (Art. 13 Abs. 1 BV)
- Kantonale Rückforderung von Familienzulagen beim Arbeitgeber: Art. 4 Abs. 2 KFamZG bundesrechtswidrig wegen Risikoverschiebung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Kantonsrat will verfassungswidriges Wahlverfahren zur Abstimmung bringen: Beschwerde gutgeheissen, Variante B aufgehoben (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Basler Restaurant verweigert Rauchverbot wegen Verein 'Fümoar': kantonales Bedienungsverbot in Fumoirs zulässig (Art. 49 BV; Art. 4 PaRG)
- Arrestgebühr: Kantonaler Tarif verletzt Vorrang des Bundesrechts; Streitwert nach Arrestforderung bestätigt (Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 48 GebV SchKG)
- Gemeinderat darf Tarife privater Stromnetzbetreiberin nicht genehmigen: Abschliessende Bundesregelung (Art. 49 BV; Art. 5 ff. StromVG)
- Oberarzt am USZ: Honorare dürfen Überzeitentschädigung nach Arbeitsgesetz nicht anrechnen (Art. 13 ArG)
- Staatliche Versicherung im Wettbewerb: Keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit durch Glarnersach-Ausdehnung (Art. 27, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.