Gesetzesartikel
Art. 36 IVG – Bezügerkreis und Berechnung
32 Entscheide, in denen Art. 36 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Psoriasis-Arthritis beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente: Medizinische Abklärung ungenügend, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Deutscher Grenzgänger mit dilatativer Kardiomyopathie und Alkoholabhängigkeit: Rente vom 1.7.2019 bis 31.3.2020 bestätigt, aber neue polydisziplinäre Begutachtung mit Pneumologie und strukturierter Suchtbeurteilung angeordnet (Art. 29 Abs. 1 IVG)
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Ehemaliger Grenzgänger mit wiederholten Knieoperationen und psychiatrischen Diagnosen verlangt Invalidenrente und berufliche Massnahmen: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an IV-Stelle (Art. 44 Abs. 5 ATSG)
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Asylsuchende mit Kriegsverletzung aus Sri Lanka beantragt Invalidenrente: Invalidität bereits vor Einreise 2018 eingetreten, versicherungsmässige Voraussetzungen fehlen (Art. 6 Abs. 2 IVG)
- Grenzgängerin mit Burnout und Anpassungsstörung beantragt Aufbautraining: IV-Stelle verletzt Untersuchungsgrundsatz bei medizinischer Abklärung, Sache wird remandiert (Art. 43 ATSG)
- Berufliche Vorsorgeeinrichtung klagt gegen Invalidenrente: Unvollständige medizinische Abklärung und fehlende psychiatrische Lege-artis-Diagnose führen zur Rückweisung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Nordmazedonier beantragt nach 30 Jahren erneut IV-Rente wegen neuer Herzkrankheit: Mindestbeitragsdauer von drei Jahren nicht erfüllt (Art. 36 IVG)
- Portugiesischer Bauarbeiter mit rechtsseitiger Handgelenksarthrodese beantragt unbefristete Invalidenrente: Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (Art. 43 ATSG)
- Grenzgänger mit rückwirkend befristeter Rente beantragt Neuanmeldung: Vorinstanz muss medizinische Abklärung ergänzen, weil Gutachten für Neuanmeldeverfahren unzureichend (Art. 87 Abs. 3 IVV)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und somatischen Erkrankungen: IV-Rentenanspruch wegen mangelhafter medizinischer Abklärung nicht entschieden, Rückweisung an Vorinstanz zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 43 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Serbischer Versicherter nach schwerem Verbrennungsunfall 2006: Anspruch auf befristete ganze Invalidenrente vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009, danach keine Invalidität mehr (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichischer Grenzgänger beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine nachweisbare lang andauernde Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 %, Rentenanspruch verneint (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Ungarischer Versicherter mit Rückenleiden nach Schweizer Arbeitsunfall beantragt IV-Leistungen: Unvollständige Abklärung der Beitragszeiten und fehlende aktuelle medizinische Begutachtung führen zur Rückweisung (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Portugiesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Portugal beantragt unbefristete halbe Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 34 % reicht nicht für Rentenanspruch (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit HWS- und LWS-Operationen sowie pAVK erhält keine IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung durch Vorinstanz führt zur Rückweisung (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit depressiver Störung und Polytoxikomanie beantragt Invalidenrente: Aufhebung der Ablehnung wegen mangelhafter ärztlicher Gesamtbeurteilung und fehlender Anwendung der neuen Suchtpraxis (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit Depression und Rückenleiden beantragt Invalidenrente: Medizinischer Sachverhalt nicht abschliessend abgeklärt, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger beantragt Invalidenrente wegen chronischer Depression: Kein Anspruch, da keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit festgestellt wurde (Art. 6 ATSG)
- Grenzgänger mit vielfältigen somatischen und psychischen Beschwerden: Invalidenrente nicht zugesprochen, weil medizinische Abklärung unvollständig und interdisziplinäres Gutachten fehlt (Art. 43 ATSG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit schwerer Koronarherzerkrankung und Polyarthrose erhält ab Mai 2014 Dreiviertel-Invalidenrente statt Halbernte (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Grenzgänger mit Anpassungsstörung und Karpaltunnelsyndrom: Invaliditätsgrad nicht schlüssig beurteilt, Rückweisung zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 8 ATSG)
- Grenzgängerin mit Multipler Sklerose beantragt IV-Rente ab März 2010: Kein Anspruch wegen laufender Umschulung und erfolgreicher Wiedereingliederung, Invaliditätsgrad von 22 % rentenausschliessend (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Französische Grenzgängerin beantragt erneut Invalidenrente nach Arbeitsunfall: Keine glaubhafte Darlegung einer anspruchserheblichen Änderung des Sachverhalts seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Versicherter mit kurzer Schweizer Beitragszeit und komplexen Gesundheitsproblemen: Invaliditätsgrad und Rente wegen unvollständiger Aktenlage nicht sicher feststellbar, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
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