Gesetzesartikel
Art. 11 ELG – Anrechenbare Einnahmen
30 Entscheide, in denen Art. 11 ELG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Ergänzungsleistungsentscheid wegen Notfalltransport scheitert mangels hinreichender Begründung zur Rechtsverletzung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Überlebende Ehegattin beantragt Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Vorehelicher Vermögensverzicht des verstorbenen Ehemanns darf nicht angerechnet werden, da kein Einfluss möglich und Missbrauchsverbot nicht betroffen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Ehefrau pflegt schwer kranke Ehegatten mit Multipler Sklerose: Vergütung von Pflegekosten durch Familienangehörige abgelehnt, weil sie in EL-Berechnung eingeschlossen ist (Art. 12 Abs. 1 VKB/SG)
- Versicherte erwirbt Wohnung in Marokko und schenkt sie später Tochter: Vermögen wird bei Ergänzungsleistungen angerechnet, obwohl sie behauptet, nur treuhänderisch gehandelt zu haben (Art. 11 Abs. 1 lit. b und c ELG)
- Beschwerdeführer beantragt Reduzierung des Einnahmenüberschusses für Ergänzungsleistungen zur IV: Feststellungsbegehren mangels aktuellem Interesse unzulässig, Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistung verneint (Art. 9 Abs. 1 ELG)
- Beschuldigter verschweigt kosovarisches Grundeigentum und GmbH-Anteile bei Ergänzungsleistungen: Betrugstatbestand erfüllt, Beschwerde abgewiesen (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Ehemann mit Erbschaftsvermögen von 4,2 Mio. Fr. muss nicht Unterhalt aus Erbvermögen finanzieren: Zumutbarer Vermögensverzehr verneint (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Überlebende Ehegattin beantragt Ergänzungsleistungen: Vorehelicher Vermögensverzicht des verstorbenen Ehemanns wird nicht angerechnet (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Ergänzungsleistungsanspruch bei Invalidenrente: Kosten für Generalabonnement und geplante Weiterbildung der Ehefrau werden nicht als Gewinnungskosten anerkannt (Art. 10 Abs. 3 lit. a ELG)
- Sozialhilfebehörde klagt gegen Ergänzungsleistungsentscheid: Freizügigkeitsguthaben ist erst ab Rechtskraft der Invalidenrente als verzehrbare Vermögensgrundlage anzurechnen (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Versicherte mit Altersrente beantragt Ergänzungsleistungen: Vermögensverzicht durch Schenkungen anerkannt, weitere nicht existenznotwendige Ausgaben nicht automatisch als Verzichtsvermögen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Versicherte meldet Heimwechsel fristgerecht: Rückforderung für November 2017 unzulässig, da Herabsetzung der Ergänzungsleistung erst ab Dezember 2017 wirkt (Art. 25 Abs. 1 lit. c ELV)
- Gesuchstellerin beantragt Revision eines Bundesgerichtsurteils zur Ergänzungsleistung: Keine neuen Tatsachen vorgetragen, Revision abgewiesen (Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG)
- Geschwister des IV-Versicherten klagen gegen Ergänzungsleistungsentscheid: Keine Beschwerdebefugnis mangels besonderem Berührtsein und schutzwürdigem Interesse (Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Versicherte mit Dreiviertelsrente beantragt Ergänzungsleistungen: Unterhaltszahlungen an Ehefrau und erwachsene Tochter in Portugal nicht anrechenbar, weil nicht rechtsverbindlich festgelegt und Unterhaltspflicht gegenüber Tochter entfällt (Art. 9 Abs. 1 ELG)
- Sozialversicherungsanstalt klagt gegen kantonales Gericht: Verzichtsvermögen nach Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG entfällt wegen Amortisation bis 2015, Beschwerde abgewiesen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Versicherte beantragt Korrektur der Ergänzungsleistung zur IV: Depotgebühr und Freizügigkeitskonto-Ertrag müssen abgezogen werden, Dividende und Optionsprämien bleiben anrechenbar (Art. 11 Abs. 1 lit. b ELG)
- Ergänzungsleistung zur AHV/IV: Rückforderung wegen Liegenschaftsbesitz in Tunesien reduziert, da anteilsmäßiger Besitz nach tunesischem Recht nachgewiesen (Art. 25 ATSG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 ELG und Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Leistungsbezieherin beantragt Anerkennung von Darlehensschulden ihrer Tochter bei Berechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Schulden nicht rechtsgenüglich belegt, fiktive Zinsen auf Erbteil zulässig (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Ehefrau eines EL-Bezügers beansprucht Ergänzungsleistungen ohne Anrechnung eines hypothetischen Einkommens: Widersprüchliches Verhalten gegenüber IV und RAV sowie unglaubwürdige Stellensuche führen zur Anrechnung (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Versicherte verliert Erbschaft von über 1,7 Mio. CHF durch Glücksspiel: Vermögensverzicht nach Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG angenommen, Ergänzungsleistungen verneint (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Ergänzungsleistungen: Rückweisung wegen fehlender Feststellungen zur Verlustscheinschuld und Ausschluss von Unterhaltskosten ohne Ertrag (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ehefrau eines AHV-Rentners beantragt Ergänzungsleistungen: hypothetisches Einkommen wird angerechnet, aber Übergangsfrist wegen Unklarheit über Kündigungszeitpunkt des Ehemanns zulässig (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ergänzungsleistungen: Hypothetisches Einkommen nach Art. 14a Abs. 2 lit. b ELV bei teilinvaliden Personen ohne Widersetzlichkeit
- Abbruch der IV-Ausbildung führt zur Anrechnung hypothetischen Einkommens bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- EL-Bezüger wohnt kostenlos bei Partnerin: Keine Mietzinsausgabe, Naturalleistung als Einnahme anrechenbar (Art. 10 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 ELG)
- Witwe mit ausgeschlagener Erbschaft: Anrechnung des Verzichtsvermögens des Ehemannes bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 ELG)
- Ergänzungsleistungen: Stipendien für Habilitationsschrift trotz Lebensunterhaltszweck nicht als Einkommen anrechenbar (Art. 11 Abs. 3 lit. e ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.