Gesetzesartikel
Art. 91 BGG – Teilentscheide
31 Entscheide, in denen Art. 91 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung klagt als Erbin im Erbteilungsprozess: Zuwendung als Vermächtnis qualifiziert, Aktivlegitimation verneint (Art. 604 Abs. 1 ZGB)
- Brüder streiten um Erbteilung nach Tod der Mutter: Bundesgericht weist Beschwerden ab, weil Vorinstanz-Entscheid kein anfechtbarer Teilentscheid ist (Art. 91 lit. a BGG)
- Spital weigert sich, anonymisierte Patientendossiers an Tarifdienstleister für systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von CT-Leistungen herauszugeben: Herausgabepflicht besteht trotz fehlender Diagnosekodierung auf Rechnungen (Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG)
- Rechtsvertreter wird mit Gerichtskosten belastet: Kostenentscheid gegenüber Nicht-Partei ist selbständiger Endentscheid, rechtliches Gehör verletzt (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Nachbar klagt gegen Baubewilligung mit nachgelagerter Entwässerungsprüfung: Verfahren noch nicht abgeschlossen, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 93 BGG)
- Beschwerde gegen Nichteintreten auf Klageänderungsbegehren: Unabhängigkeit von anderen Begehren nicht dargelegt, Beschwerde nicht zulässig (Art. 91 lit. a BGG)
- Gläubigerin klagt gegen Kollokation eines Mitgläubigers bei mutmasslicher Nulldividende: Kein Rechtsschutzinteresse mangels konkreter Darlegung eines Interesses an Abtretung nach Art. 260 SchKG (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Nachbar klagt gegen Hotelbau in Pontresina: Baubewilligung bleibt wirksam, da Endentscheid vorliegt und alle bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 90 BGG)
- Querschnittgelähmte Frau beantragt Kostenübernahme für elektrischen Türöffner am Haupteingang: Kein Anspruch ohne Nachweis einer erwerblichen Eingliederungswirksamkeit (Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG)
- Patentinhaberin klagt auf Unterlassung wegen Verletzung eines Patents für animierte Lungendarstellung auf Beatmungsgerät: Technischer Charakter und erfinderische Tätigkeit bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 52 EPÜ, Art. 56 EPÜ)
- Steuerbehörde beantragt Aufrechnung von Anschaffungskosten eines Flugzeugs als geldwerte Leistung bei verstorbenen Anteilsinhabern: Vorinstanz lässt entscheidendes Beweismittel unberücksichtigt und stellt Sachverhalt nicht hinreichend fest (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Versicherter beantragt polydisziplinäres Gutachten zur Invalidenrente nach mehreren Unfällen: Rückweisung der Integritätsentschädigung ist Zwischenentscheid, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Arbeitnehmer kündigt nach Betriebsübergabe: Vereinbarung vom 17. Juli 2015 begründet zeitlichen Kündigungsschutz bis zur Pensionierung nach Vertrauensprinzip (Art. 337 OR)
- Versicherte mit Depression, Kniearthrosen und Schulterbeschwerden erhält nur halbe Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 50 % für Teilperioden bestätigt, Rückweisung ab November 2017 zulässig (Art. 8 ATSG)
- Beschwerde gegen Zwischenentscheid zur Offenlegungspflicht nach lebzeitiger Zuwendung: Bundesgericht nimmt nicht Stellung, weil Beschwerde unzulässig (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Arbeitgeberin erhebt negative Feststellungswiderklage auf Gesamtforderung nach echter Teilklage der Arbeitnehmerin: Eintreten zulässig trotz vereinfachten Verfahrens (Art. 224 Abs. 1 ZPO)
- Geschädigte klagt gegen zwei Haftpflichtversicherungen für Schäden aus zwei getrennten Verkehrsunfällen: Örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Winterthur verneint, Streitgenossenschaft nicht gegeben (Art. 15 Abs. 1 ZPO)
- Versicherte erhält vom kantonalen Verwaltungsgericht Viertelsrente zugesprochen, doch bleibt Rentenbeginn offen: Bundesgericht verweigert Eintritt in Beschwerde als unzulässiger Zwischenentscheid (Art. 93 BGG)
- Anwohner klagen gegen Lärm des Sportplatzes Langacker: Bundesgericht bestätigt lärmrechtliche Qualifikation als wesentlich geänderte bestehende Anlage und verneint erhebliche Störung trotz Richtwertüberschreitungen (Art. 15 USG)
- Stiftungsratsmitglied klagt gegen Untätigkeit des Stiftungsrats: Beschwerdelegitimation verneint, da interner Meinungsbildungsprozess nicht durchlaufen (Art. 84 Abs. 2 ZGB)
- Bundesangestellter kündigt ordentlich ohne vorgängige Mahnung: Kündigung ungerechtfertigt, aber nicht missbräuchlich; Entschädigung auf sechs Monatslöhnen begrenzt (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Versicherte beantragt Korrektur der Ergänzungsleistung zur IV: Depotgebühr und Freizügigkeitskonto-Ertrag müssen abgezogen werden, Dividende und Optionsprämien bleiben anrechenbar (Art. 11 Abs. 1 lit. b ELG)
- Ehegatte beantragt Teilurteil im Scheidungspunkt wegen Wiederverheiratungswunsch und langem Verfahren: Liquidität und unzumutbare Dauer rechtfertigen Ausnahme vom Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils (Art. 283 ZPO)
- Beschwerde gegen Rückweisungsentscheid des Berufungsgerichts im Zivilprozess: Kein Endentscheid, daher nicht zulässig (Art. 90 BGG)
- Drei andere Verfahrensbeteiligte im Strafverfahren müssen keine Kaution leisten: Sicherheitsleistung nach Art. 383 StPO nur für Privatkläger zulässig (Art. 383 Abs. 1 StPO)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
- Versicherter mit Hirninfarktfolgen und seelischem Leiden nach 2010: 50-prozentige Arbeitsfähigkeit attestiert, Dreiviertelsrente ab April 2011 bestätigt (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Patentinhaberin klagt auf Unterlassung wegen Verletzung ihres Urinalventil-Patents durch Ventile zweiter Generation mit Stegverbindungen: Bundesgericht stellt wortsinngemässe Verletzung fest und hebt Teilurteil auf (Art. 66 lit. a PatG)
- Streitverkündungsklage wegen Dachmängeln nicht zugelassen: Rechtsbegehren muss beziffert sein, Ausnahme nach Art. 85 ZPO nicht anwendbar (Art. 84 Abs. 2 ZPO)
- Erbteilung: Obergerichtliches Urteil über Anrechnungswert ist Zwischenentscheid; Nichteintreten mangels Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 90 ff. BGG)
- Pensionskasse ficht Vorleistungspflicht im Grundsatz an: Nichteintreten mangels Zwischenentscheid-Voraussetzungen (Art. 93 Abs. 1 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.