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Justizze. Art. 337 OR

Bundesgericht

Arbeitnehmer kündigt nach Betriebsübergabe: Vereinbarung vom 17. Juli 2015 begründet zeitlichen Kündigungsschutz bis zur Pensionierung nach Vertrauensprinzip (Art. 337 OR)

BGE / ATF / DTF
BGE 146 III 254 · ATF 146 III 254 · DTF 146 III 254
Datum
11.05.2020
Geschäftsnummer
4A_203/2019
Abteilung
I. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Teilweise gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 49 BGG Art. 91 BGG Art. 93 BGG Art. 156 OR Art. 337 OR

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer arbeitete seit 1988 als Betriebsleiter bei einer landwirtschaftlichen Aktiengesellschaft. Im Juli 2015 vereinbarten die Parteien eine Nachfolgelösung mit reduziertem Pensum ab Übergabe der Betriebsleitung. Im Mai 2016 wurde die Betriebsleitung übergeben, und die Arbeitgeberin kündigte noch im selben Monat auf Ende November 2016. Der Arbeitnehmer behauptete, die Vereinbarung habe ein bis zum Erreichen des AHV-Alters befristetes, unkündbares Arbeitsverhältnis geschaffen. Das Arbeitsgericht stellte die Ungültigkeit der Kündigung fest und verurteilte die Arbeitgeberin zur Lohnzahlung. Das Obergericht hob diesen Entscheid auf und erklärte das Arbeitsverhältnis für unbefristet und kündbar. Der Arbeitnehmer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde teilweise begründet ist und hob das Urteil des Obergerichts auf. Es stellte klar, dass der angefochtene Entscheid kein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG war, da er Teile des Verfahrens an das Arbeitsgericht zurückwies. Die Beschwerde war daher zulässig, weil die Vorinstanz die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft erteilt hatte und der Beschwerdeführer sich darauf nach Treu und Glauben verlassen durfte (Art. 49 BGG). Das Bundesgericht prüfte die Vertragsauslegung nach dem Vertrauensprinzip und stellte fest, dass die Vereinbarung vom 17. Juli 2015 nicht nur eine bloße Planung darstellte, sondern einen zeitlichen Kündigungsschutz bis zur Pensionierung des Arbeitnehmers bezweckte. Dieser Zweck wäre verfehlt, wenn die Arbeitgeberin nach der Betriebsübergabe ohne weiteren Grund einfach ordentlich kündigen könnte. Die Parteien hatten nach Treu und Glauben vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis vorbehaltlich „Unwägbarkeiten“ bis zum Eintritt ins AHV-Alter fortbestehen sollte (Art. 337 OR). Eine Kündigung ist daher nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten schwerwiegende Probleme verursacht hat, die die Umsetzung der Vereinbarung ernsthaft in Frage stellen – eine solche Sachlage muss die Arbeitgeberin beweisen. Da diese Frage noch offen ist, wies das Bundesgericht die Sache an das Obergericht zurück. Die Gerichtskosten wurden je zur Hälfte den Parteien auferlegt. Diese Entscheidung klärt die Anwendung des Vertrauensprinzips bei der Auslegung von Nachfolgevereinbarungen und präzisiert die Voraussetzungen für eine zulässige Kündigung nach Betriebsübergabe.

Regeste

Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid (Art. 91 lit. a BGG) und einem Zwischenentscheid (Art. 93 BGG). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1). Bei der selbständig eröffneten Abweisung eines Hauptbegehrens sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2 und 2.2). Regeste Conditions de recevabilité d'un recours en matière civile: distinction entre une décision partielle (art. 91 let. a LTF) et une décision incidente (art. 93 LTF). Lorsque des conclusions subsidiaires sont formulées, comment faut-il qualifier la décision sur les conclusions principales notifiée séparément? Conditions auxquelles les conclusions déjà traitées dans la décision attaquée sont indépendantes au sens de l'art. 91 let. a LTF par rapport aux autres conclusions (consid. 2 et 2.1). Ces conditions ne sont pas remplies en cas de rejet des conclusions principales notifié séparément (précision de la jurisprudence; consid. 2 et 2.2). Regesto Condizioni di ammissibilità di un ricorso in materia civile: delimitazione fra una decisione parziale (art. 91 lett. a LTF) e una decisione incidentale (art. 93 LTF). Nel caso di un cumulo con conclusioni subordinate come va qualificata la decisione sulla domanda principale notificata separatamente? Condizioni alle quali le conclusioni già trattate nella decisione impugnata possono essere giudicate "indipendentemente dalle altre" (consid. 2 e 2.1). Queste condizioni non sono date nel caso del rigetto di una domanda principale notificato separatamente (precisazione della giurisprudenza; consid. 2 e 2.2).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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