Gesetzesartikel
Art. 111 AsylG – Einzelrichterliche Zuständigkeit
29 Entscheide, in denen Art. 111 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Senegal mit widersprüchlichen Angaben zur Herkunft und Flucht: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender mit gültigem niederländischem Aufenthaltstitel wird nach Dublin-Verfahren in die Niederlande überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende reichen Wiedererwägungsgesuch mit neuen türkischen Strafverfahrensdokumenten ein: Funktionelle Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsgericht, Nichteintreten des SEM rechtmässig (Art. 123 Abs. 2 Bst. a BGG)
- Kurdische Türkin beantragt Asyl wegen politischer Aktivität für die HDP: Flüchtlingseigenschaft abgelehnt, da Vorführbefehl nicht glaubhaft und Strafverfahren nicht asylrelevant (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylbewerberinnen beantragen Wiedererwägung wegen Suizidversuchen und psychiatrischer Erkrankung der Mutter und Tochter: Vollzug der Wegweisung bleibt zumutbar, medizinische Notlage nicht nachgewiesen (Art. 83 Abs. 4 AIG)
- Asylsuchender mit griechischem Flüchtlingsstatus wird nach Griechenland zurückgewiesen: Nichteintreten wegen sicherem Drittstaat nach Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG rechtmässig
- Asylsuchender aus dem Gazastreifen mit Flüchtlingsstatus in Griechenland: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Griechenland rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Algerischer Staatsangehöriger mit Aufenthalt in Frankreich und Landesverweisung beantragt Asyl in der Schweiz: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Unbegleiteter minderjähriger Kurde aus der Türkei beantragt Asyl wegen Blutrache: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Kurdischer Alevit aus der Türkei beantragt Asyl wegen politischer Verfolgung und Erdbebenschäden: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung bestätigt (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender reicht Wiedererwägungsgesuch ein, nachdem sein früheres Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil neue Vorbringen unglaubhaft und nicht bewiesen (Art. 111b Abs. 1 AsylG)
- Familie mit traumatisierten Kindern und psychisch belastetem Vater muss nach Kroatien zurückgeführt werden: Dublin-Zuständigkeit gegeben, keine systemischen Schwachstellen oder individuelle Gefahr im Sinne von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender stellt Mehrfachgesuch nach politischem Machtwechsel in Sri Lanka: Nichteintreten gerechtfertigt, weil keine substantiierte Verbindung zur persönlichen Gefährdungslage (Art. 111c Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender mit Fingerabdruck in Eurodac in Deutschland registriert: Nichteintreten in Schweiz rechtmäßig, Dublin-Zuständigkeit Deutschlands festgestellt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit behaupteter Minderjährigkeit: Alter mittels medizinischem Gutachten auf mindestens 19 Jahre festgestellt, Dublin-Überstellung nach Österreich zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Iranische Asylsuchende mit früherer Rückkehr in den Heimatstaat: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil mehrtägige Inhaftierungen unglaubhaft und exilpolitische Aktivitäten nicht exponiert (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei reist nach Asylantrag in Österreich über Bosnien in die Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Österreichs wirksam, dreimonatiger Aufenthalt ausserhalb des Dublin-Raums nicht bewiesen (Art. 19 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit vorherigem Asylgesuch in Italien: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit und Ablehnung des Selbsteintritts aus humanitären Gründen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Syrisches Ehepaar mit Kindern beantragt Asyl wegen angeblicher Refraktion und Reflexverfolgung: Unglaubhafte Beweismittel und fehlende individuelle Risikofaktoren führen zur Ablehnung (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Tamile aus Sri Lanka beantragt Asyl wegen angeblicher Verfolgung durch Karuna-Gruppe: Vorbringen als unglaubhaft verworfen, Flüchtlingseigenschaft verneint (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender mit schwerer Lungenentzündung und Intensivbehandlung in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Sri-lankischer Tamil mit LTTE-verwandter Schwester reicht zweites Asylgesuch ein: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Beschwerde abgewiesen (Art. 105 AsylG)
- Asylsuchender mit anerkanntem Flüchtlingsstatus in Griechenland wird in die Schweiz zurückgewiesen: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Griechenland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchende mit subsidiärem Schutz in Ungarn: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Ungarn sicherer Drittstaat ist (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Minderjähriger Eritreer beantragt Asyl wegen illegaler Ausreise: Glaubhaftigkeit der Fluchtgründe verneint, Flüchtlingseigenschaft abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender aus dem Irak mit behaupteter Minderjährigkeit wird nach Bulgarien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit und fehlender systemischer Mängel in Bulgarien (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Eltern mit erwachsenen Kindern in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Deutschland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.