Gesetzesartikel
Art. 58 DBG – Allgemeines
29 Entscheide, in denen Art. 58 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär erhält Darlehen von seiner eigenen AG: Teilweise Simulation festgestellt, nur der Zuwachs von 2021 ist als geldwerte Leistung steuerbar (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Aktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuer auf verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Drittgesellschaften (Art. 12 Abs. 1 und 2 VStrR)
- Unternehmen bildet Wertschwankungsreserve nach Art. 960b Abs. 2 OR: Steuerliche Anerkennung verneint, da keine konkreten Risiken vorliegen und Gewinnglättung dem Periodizitätsprinzip widerspricht (Art. 79 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige aktiviert Beteiligung an nahestehender Gesellschaft zu offensichtlich überhöhtem Wert: Wertberichtigung von Fr. 500'000.- nicht geschäftsmässig begründet, steuerbarer Reingewinn korrigiert (Art. 62 Abs. 4 DBG)
- Partnerwerk ermittelt Fremdvergleichspreis nach Kostenaufschlagsmethode: Kostenbasis muss sämtliche Steuern und gesamtes Eigenkapital umfassen, Zuschlag beträgt 5 Prozent (Art. 58 Abs. 3 DBG)
- Holdinggesellschaft veräussert im Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zurückgekaufte eigene Aktien: Differenz zwischen Zuteilungswert und Anschaffungskosten ist kein steuerbarer Kapitalgewinn (Art. 60 lit. a DBG)
- Steuerpflichtiger veräussert Autokennzeichen 'F.________' an von ihm indirekt beherrschte Gesellschaft: Nachsteuererhebung wegen geldwertem Vorteil rechtmäßig (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler kann Verluste aus Verkauf von zwei Liegenschaften nicht steuerlich abziehen, weil Anschaffungskosten über dem Verkehrswert lagen und Verkäufer nahestehend waren (Art. 27 Abs. 1 StG/AG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Untersagung der Übermittlung von Steuererklärungen im Amtshilfeverfahren CH-FR: Übermittlung zur Prüfung der Verrechnungspreispolitik voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Hauptaktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuern auf fingierten geldwerten Leistungen an nahestehende Personen nach Dreieckstheorie (Art. 12 Abs. 2 VStrR)
- Steuerpflichtige vergütet Schwestergesellschaft Organisationskosten: Kein Nachweis für geschäftsmässige Begründetheit, Nachsteuer rechtmässig erhoben (Art. 151 DBG, Art. 53 StHG)
- Selbstständiger Architekt bildet pauschale Rückstellungen für Reparaturen und Unterhalt: Steuerliche Anerkennung verneint, da kein Nachweis für unmittelbar bevorstehende Grossreparaturen oder Vernachlässigung (Art. 29 Abs. 1 lit. a und c DBG)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Wohnbaugenossenschaft bucht Forderungsverzicht ihres Präsidenten erfolgsneutral: Steuerwirksamer Sanierungserfolg trotz Nahestehendenbezug, Bilanzänderung nach Steuererklärung unzulässig (Art. 18 Abs. 3 DBG)
- Steuerbehörde beantragt Aufrechnung von Anschaffungskosten eines Flugzeugs als geldwerte Leistung bei verstorbenen Anteilsinhabern: Vorinstanz lässt entscheidendes Beweismittel unberücksichtigt und stellt Sachverhalt nicht hinreichend fest (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Übernahme landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen einer Erbteilung: Keine steuersystematische Realisation beim Übergang vom Geschäftsvermögen der Erbengemeinschaft ins Geschäftsvermögen der Miterbin (Art. 12 Abs. 2 lit. b StHG)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Gesellschaft löst Rückstellung aus dem Jahr 1996 erst 2011 teilweise auf: steuerrechtliche Auflösungspflicht trotz handelsrechtlicher Zulässigkeit und fehlender Sanierungsleistung (Art. 63 Abs. 2 DBG)
- Steuerpflichtige legt unvollständige Buchhaltung vor und reicht keine bezifferte Einsprache ein: Nichteintreten in steuerlicher Beschwerde wegen mangelhafter Begründung zur Eintretensfrage (Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG)
- Aktiengesellschaft gewährt ihrem Alleinaktionär Darlehen in Höhe von über 1,9 Millionen Franken: Verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, steuerbarer Reingewinn erhöht (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- GmbH verbucht Gewinnvortrag und Jahresgewinn 2010 als Privatbezug: Verdeckte Gewinnausschüttung führt zur Verrechnungssteuerpflicht (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG)
- GmbH beantragt Abzug von Provisionen und Umbaukosten bei Gewinnsteuer: Nachweis nicht erbracht, steuerlicher Abzug verweigert (Art. 81, 82 Abs. 1 lit. a und b StG/SG)
- Steuerpflichtige schreibt Darlehen an insolvente Tochtergesellschaft ab und verzinst es zinslos: Abschreibung und Zinsaufrechnung steuerlich gerechtfertigt wegen fehlender Werthaltigkeitsminderung und Nahestehendeneigenschaft (Art. 27 Abs. 2 lit. a DBG, Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 10 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 46 Abs. 1 StHG, Art. 130 Abs. 1 DBG, Art. 124 Abs. 2 DBG, Art. 126 Abs. 1 DBG, Art. 313 Abs. 2 OR)
- Liechtensteinische Steuerverwaltung rügt Novenverbot bei Vorsteuerabzug für Luxusfahrzeug: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Novenverbot keine materielle Mehrwertsteuervorschrift ist (Art. 12 Satz 1 MWST-Vereinbarung CH-FL 2012)
- Steuerliche Absetzbarkeit von EU-Wettbewerbsbussen bei Aktiengesellschaften: Grundsätzlich nicht abzugsfähig, Rückweisung zur Prüfung des Gewinnabschöpfungsanteils (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Alleinaktionär bucht fiktive EDV-Rechnung über CHF 553'759.-- und Luxusuhren als Geschäftsaufwand: Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung festgestellt (Art. 186 Abs. 1 DBG)
- Nachträgliche Bilanzkorrekturen im Einspracheverfahren: Unzulässigkeit als Bilanzänderung trotz Steuerrückstellungspflicht (Art. 58 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.