Gesetzesartikel
Art. 50 AIG – Auflösung der Familiengemeinschaft
29 Entscheide, in denen Art. 50 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger schwedischer Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragt Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung und zum Familiennachzug: Ablehnung gerechtfertigt, da Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG vorliegt und kein überwiegendes Interesse am Familienleben in der Schweiz besteht (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe mit deutscher Staatsbürgerin und Verschweigen ausserehelicher Kinder: Widerruf nach Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG rechtmässig
- Geschiedene kosovarische Staatsangehörige beantragt nachehelichen Härtefall nach Scheidung nach weniger als drei Ehejahren: Keine glaubhafte Darlegung systematischer häuslicher Gewalt, Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 AIG abgelehnt
- Ägyptischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Ausreise seiner spanischen Ehefrau: Eigenständiger Anspruch nach Art. 50 AIG scheitert, weil Niederlassungsbewilligung der Ehefrau bereits erloschen war (Art. 50 AIG)
- Indischer Staatsangehöriger verliert nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen Scheinehe mit Schweizerin und Parallelbeziehung mit indischer Ehefrau: Anspruch erlischt gemäss Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG
- Geschiedene chinesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsrecht nach Scheidung von Schweizer: nachehelicher Härtefall wegen Wiedereingliederungsgefahr in China nicht nachgewiesen, Konkubinatsverhältnis zum neuen Partner nicht gefestigt (Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG)
- Iranischer Asylsuchender mit neunjährigem Aufenthalt und Deutsch-B2-Niveau scheitert mit Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG: Keine besonders ausgeprägte Verwurzelung in der Schweiz trotz guter Integration (Art. 14 Abs. 2 AsylG)
- Ausländischer Ehegatte nach Scheidung verweigert Härtefallbewilligung: Eheliche Gewalt nicht glaubhaft gemacht, soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland nicht gefährdet (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Serbische Ehefrau nach weniger als drei Jahren Ehe mit Schweizer geschieden: Kein nachehelicher Härtefall wegen fehlender glaubhafter häuslicher Gewalt oder Wiedereingliederungsgefahr (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Ausländische Ehefrau nach Scheidung verliert Aufenthaltsrecht: Dreijahresfrist der Ehegemeinschaft nicht erfüllt, nachehelicher Härtefall nicht nachgewiesen (Art. 50 Abs. 1 lit. a und b AIG)
- Serbischer Ehegatte mit zwei schweizerischen Söhnen wird wegen häuslicher Gewalt und Alkoholmissbrauch ausgewiesen: Kein nachehelicher Härtefall trotz affektiver Bindung (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Albanischer Staatsangehöriger nach Scheidung von polnischer Ehefrau verliert Aufenthaltsanspruch: Kein Recht auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Art. 50 AIG (Art. 50 AIG)
- Sri-lankischer Asylsuchender mit mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz scheitert mit Härtefallgesuch: Keine fortgeschrittene Integration und nicht klagloses Verhalten reichen nicht für Aufenthaltsbewilligung nach Art. 14 Abs. 2 AsylG
- Nordmazedonier beantragt nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Scheidung: Kein Anspruch, weil ungarische Ex-Ehefrau die Schweiz verlassen hat und kein Aufenthaltsrecht mehr besitzt (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger nach Ehescheidung verliert Aufenthaltsbewilligung: mangelnde Integration durch Sozialhilfebezug, hohe Verschuldung, drei Straferkenntnisse und fehlende Deutschkenntnisse (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kosovarische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung nach Scheitern der Ehe: Nachehelicher Härtefallanspruch nach Art. 50 Abs. 1 AIG entfällt, weil Trennung erst nach rechtskräftigem Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Ehemanns erfolgte
- Kolumbianischer Staatsangehöriger nach Scheidung verliert Aufenthaltsbewilligung: Nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG verneint, weil Ehegemeinschaft unter drei Jahre dauerte und Konkubinat noch nicht eheähnlich gelebt wurde
- Türkischer Staatsangehöriger nach weniger als dreijähriger Ehe mit Schweizerin verliert Aufenthaltsbewilligung: Kein Anspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a oder b AIG, Beschwerde nicht eröffnet (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Libanesische Staatsangehörige beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung: Kein Anspruch nach AIG-Art. 42 Abs. 1, 50 Abs. 1 lit. a/b; Beschwerde unzulässig (Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung: Dreijahresfrist für Ehegemeinschaft nicht erfüllt, da Ehewille spätestens am 20. Oktober 2017 erloschen (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Brasilianischer Staatsangehöriger nach Auflösung eingetragener Partnerschaft mit Schweizer: Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert, weil Partnerschaft unter drei Jahre dauerte und neues Härtefallrecht nicht anwendbar ist (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Senegalesischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen zweijähriger spanischer Freiheitsstrafe und Täuschung bei Bewilligungserteilung (Art. 62 Abs. 1 lit. a und b AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung und fortgesetzter Gewaltkriminalität erhält Einreiseverbot: Dauer von 9½ Jahren wegen Verhältnismässigkeit auf 7 Jahre reduziert (Art. 67 Abs. 3 AIG)
- Ausländer mit mehr als dreijähriger Ehe mit Schweizerin und zwei minderjährigen Schweizer Töchtern wird wegen schwerer Drogendelikte in der Schweiz und in Deutschland ausgewiesen: Erfolgreiche Integration verneint, nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht gegeben (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Nigerianische Ehefrau eines Schweizers verliert Aufenthaltsbewilligung nach zweijähriger Ehegemeinschaft: Kein nachehelicher Härtefall bei fehlender glaubhafter häuslicher Gewalt und zumutbarer Rückkehr nach Nigeria (Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger heiratet Schweizer Niederlassungsbewilligte zur Aufenthaltsverlängerung: Ehe als Scheinehe qualifiziert, Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Beschwerde gegen Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Ehescheidung: unzureichende Begründung führt zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Nigerianischer Ehegatte einer Schweizerin heiratet während der Ehe in Nigeria erneut: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert wegen fehlender erfolgreicher Integration (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kubanischer Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz Sozialhilfebezug: Beschwerde wegen ungenügender Begründung und unzulässiger Noven nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
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