Gesetzesartikel
Art. 46 BGG – Stillstand
31 Entscheide, in denen Art. 46 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arresteinsprache gegen Vollstreckung eines singapurischen Urteils: Kein sachlicher Zusammenhang zwischen CEO-Tätigkeit und Kontoeröffnung für Ehefrau, Anknüpfung an Singapurrecht unzulässig (Art. 126 Abs. 2 IPRG)
- Mutter klagt gegen gemeinsame elterliche Sorge und alternierende Obhut nach Scheidung: Beschwerde mangels Substantiierung und Bezifferung abgewiesen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
- Kita-Betreiberin klagt gegen Zeitungsartikel mit Vorwürfen über Missstände: Identifizierende Verdachtsberichterstattung durch überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt (Art. 28 Abs. 2 ZGB)
- Stiftung errichtet Schuldbrief zur Sicherung einer Schenkungssteuerforderung: definitive Rechtsöffnung für Steuerforderung bei Betreibung auf Pfandverwertung unzulässig, nur provisorische Rechtsöffnung für Schuldbriefforderung zulässig (Art. 842 Abs. 2 ZGB)
- Treuhaender veruntreut mehrere Hunderttausend Franken und fälscht Urkunden: Bundesgericht bestätigt sechseinhalbjährige Freiheitsstrafe und dreijähriges Tätigkeitsverbot (Art. 47 ff. und Art. 67 Abs. 1 StGB)
- Ehemann klagt gegen Kindesunterhalt nach Scheidung: Vermögensverzehr aus Erbschaft bei Ausnahmefall zumutbar, Wohnkostenanteil und Fremdbetreuungskosten korrigiert (Art. 3 Abs. 1bis AHVG)
- Erben streiten über Bindungswirkung eines Teilungsvertrags aus dem Jahr 1972 und Rechtsmissbrauch bei Verjährungseinrede im Erbteilungsverfahren (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf alleinige Obhut über zwei schulpflichtige Kinder bei 50 km Entfernung: Obhutszuteilung an Mutter wegen besseren Betreuungsangebots an Randzeiten und Stabilitätsinteresse (Art. 176 ZGB)
- Kinder und Ehefrau des Betroffenen beantragen Einsicht in Akten und Revision von Vermögensunterlagen im Erwachsenenschutzverfahren: Beschwerdeberechtigung verneint, Nichteintreten wegen mangelnder eigenen schutzwürdiger Interessen und ungenügender Begründung (Art. 76 Abs. 1 Bst. b BGG)
- Arbeitgeber kürzt Lohn während behördlicher Betriebsschliessung wegen Coronavirus: Kein Annahmeverzug, da Schliessung objektiver Grund im Sinne von Art. 91 OR; Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324 Abs. 1 OR entfällt
- Kanton Basel-Stadt führt Rückkehrrecht für Mieter nach Sanierung ein: Direkter Eingriff in privatrechtliches Mietverhältnis verletzt Vorrang des Bundesrechts (Art. 49 BV i.V.m. Art. 109 und Art. 122 BV)
- Konkurseröffnung nach Fortsetzungsbegehren während laufender Beschwerdefrist: Konkursandrohung bleibt wirksam trotz aufschiebender Wirkung der Beschwerde (Art. 103 Abs. 1 BGG)
- Frau klagt auf Lohngleichheit als Betreuerin im Asylwesen: Lohnunterschied zu männlichem Kollegen mit Führungsfunktion und längerer Berufserfahrung ist sachlich gerechtfertigt (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge und Obhut für sein Kind, obwohl Mutter alleinige Sorge innehat und Erziehungsfähigkeitsgutachten keine Beeinträchtigung feststellt: Beschwerde abgewiesen wegen formeller Mängel und fehlender Kindeswohlgefährdung (Art. 296 Abs. 2 ZGB)
- Zwei Streitgenossen erheben gemeinsam Beschwerde, aber ohne gemeinsame Vertretung: getrennte Fristen führen zur Verspätung und Nicht-Eintreten (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- AG klagt gegen Zwischenentscheid über Güterverzeichnis und Verfügungsbeschränkungen: Beschwerde verspätet, Nichteintreten wegen Fristversäumnis (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt nach 20-jähriger Ehe: Lebensprägende Ehe bejaht, Unterhalt von Fr. 2'450.-- monatlich bis AHV-Alter bestätigt (Art. 125 ZGB)
- Landwirt klagt gegen kantonalen Gewässerraumplan für Vordere Frenke und Imlisbergbächli: Gewässerraumausscheidung rechtmäßig, Kompensation nicht erforderlich (Art. 36a GSchG)
- Baufirma stellt nur Arbeiter für Bauprojekt bereit und beansprucht Bauhandwerkerpfandrecht: Aktivlegitimation verneint, da kein Werkvertrag vorliegt (Art. 837 Abs. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Aufhebung von Versammlungsbeschlüssen zur Liegenschaftsverwaltung: Nichteintreten wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses (Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Mutter beantragt Schuldneranweisung gegen Vater für Unterhalt der minderjährigen Kinder: örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Art. 26 ZPO am Wohnsitz einer Partei, nicht nach Art. 339 ZPO am Vollstreckungsort (Art. 26 ZPO)
- Einsatzbetrieb bei Leiharbeit kann sich nicht auf Regressprivileg gemäss Art. 75 Abs. 2 ATSG berufen, da nur Verleiher als Arbeitgeber gilt (Art. 75 Abs. 2 ATSG)
- Ehefrau legt Beschwerde gegen Scheidungsentscheid und Massnahmeentscheid gemeinsam ein: Fehlende Trennung der Verfahren führt zur Nichteröffnung (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Eigentümer einer Liegenschaft in der Landwirtschaftszone beansprucht unbeschränktes Notfahrwegrecht: Nutzung als Dauerwohnsitz nicht zonenkonform, Anspruch auf Notweg beschränkt (Art. 694 ZGB)
- Eigentümer verlangt Beseitigung von Attikageschoss und Kamin: Funktionelle Beschränkung des Näherbaurechts ausserhalb des Abstandsbereichs unwirksam (Art. 730 ZGB)
- Kunde klagt gegen Bank wegen Margin-Call und Depotliquidation: Beschwerde beim Bundesgericht mangels klarer Rechtsbegehren und unzureichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
- Arbeitslosenkasse reicht Beschwerde per Postabholung ein: Fristwahrung nicht bewiesen, Nichteintreten wegen verspäteter Einreichung (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Kraftwerk AG klagt gegen neue Wasserkonzessionsverordnung des Kantons Uri: Kein Rechtsanspruch auf Konzession, Gewässerhoheit entzieht Verfügungsmacht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
- Bestellerin klagt auf Schadenersatz nach Unfall mit Prototyp-Anhänger: Kein Nachweis eines Mangels an der Kugelkupplung, Mängelrüge unwirksam (Art. 97 OR)
- Widerspruchsklage nach SchKG: Handelsgericht Zürich sachlich nicht zuständig, Nichteintreten bestätigt (Art. 6 ZPO)
- Beschwerdefriststillstand: "Ostern" bedeutet nur Ostersonntag, nicht Ostermontag oder Karfreitag (Art. 38 Abs. 4 lit. a ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.