Gesetzesartikel
Art. 33 DBG – Schuldzinsen und andere Abzüge
28 Entscheide, in denen Art. 33 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger beantragt Abzug einer Unterhaltskostenpauschale und von Zinsswap-Kosten: Pauschale überschreitet zulässigen Betrag, Swaps fehlen Konnex zur Kapitalschuld (Art. 32 Abs. 2 DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG)
- Ehegatte mit Wohnsitz in der Schweiz zahlt Unterhalt an Ex-Frau mit Wohnsitz in Grossbritannien: Ausscheidung von Unterhaltsbeiträgen und Schuldzinsen unzulässig, da nur eigene Einkünfte und Aktiven massgeblich (Art. 33 Abs. 1 lit. a und c, Art. 35 Abs. 3 DBG)
- Steuerpflichtiger im Gastgewerbe beansprucht Abzug von Krankentaggeldprämien als Berufskosten: Prämien sind unfreiwillig und damit Gewinnungskosten, aber Pauschale ist nicht überschritten (Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- Getrennt besteuerte Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierender Obhut: Unterhaltsbeiträge nach Art. 45 Abs. 1 lit. c StG/SG schliessen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG aus (Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG)
- Blindheit seit 60 Jahren reicht nicht für steuerlichen Abzug sämtlicher Heimkosten: Kausalität zwischen Behinderung und Heimeintritt fehlt bei nur zehn Tagen Pflegebedarf von mindestens 60 Minuten pro Tag (Art. 2 Abs. 1 BehiG)
- Eheleute beantragen Abzug von Säule-3a-Beitrag für Steuerjahr 2017: Abbuchung am 29. Dezember 2017 reicht nicht aus, Gutschrift auf individuellem Vorsorgekonto am 3. Januar 2018 macht Abzug unzulässig (§ 40 Abs. 1 lit. e StG/AG)
- Ehepaar mit BGSA-Einkünften aus Nebenerwerb zahlt Fr. 1'100 in Säule 3a ein: Abzug vollumfänglich zulässig, da BGSA-Einkünfte bei Berechnung des 20%-Abzugs nach Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3 zu berücksichtigen sind (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
- Steuerpflichtiger tätigt Einkauf in berufliche Vorsorge und bezieht innerhalb von drei Jahren Kapitalleistung aus Freizügigkeitskonto: Nachbesteuerung wegen Verletzung der objektivierten Sperrfrist nach Art. 79b BVG
- Steuerpflichtiger leistet Kapitaleinlage zur Finanzierung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Ruhestand: Abzug trotz gleichzeitigen Bezugs des Alterskapitals zulässig (Art. 79b Abs. 3 BVG)
- Grundversicherte nimmt stationäre Behandlung in Nichtlistenspital ohne Bewilligung vor: Krankheitskostenabzug für medizinisch indizierte Leistungen zulässig, Hotelleriekosten für halbprivate Abteilung nicht abziehbar (Art. 9 Abs. 2 lit. h StHG)
- Ehepaar beantragt Abzug von Fr. 18'474 für behinderungsbedingtes Schwimmbad: Vorinstanz prüfte Unzumutbarkeit des externen Besuchs unzureichend, Bundesgericht weist Sache zurück (Art. 33 Abs. 1 lit. h bis DBG)
- Steuerbehörde beantragt Aufrechnung von Anschaffungskosten eines Flugzeugs als geldwerte Leistung bei verstorbenen Anteilsinhabern: Vorinstanz lässt entscheidendes Beweismittel unberücksichtigt und stellt Sachverhalt nicht hinreichend fest (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Steuerpflichtige in Konkubinat mit Lebenspartnerin und deren Kindern beantragt Unterstützungsabzug und Verheiratetentarif: Keine eingetragene Partnerschaft und fehlende objektive Bedürftigkeit der Lebenspartnerin führen zur Ablehnung (Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG)
- Steuerpflichtiger zahlt Unterhalt für minderjährige Kinder an KESB nach Tod der sorgeberechtigten Ehefrau: Abzug für Unterhaltsbeiträge zulässig trotz fehlender elterlicher Sorge (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Ärztin mit freiwilliger Weiterversicherung in deutschem Versorgungswerk nach Umzug in die Schweiz: Steuerlicher Abzug der Beiträge an das ausländische Versorgungswerk zulässig (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG)
- Steuerpflichtige zahlen nach Volljährigkeit des Sohnes Fr. 550'000.-- als Nachzahlung von Unterhaltsbeiträgen: Abzugsfähigkeit verneint, da Leistung nicht an sorgeberechtigten Elternteil floss und nach Eintritt der Volljährigkeit erfolgte (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
- Steuerpflichtiger tätigt Wieder-Einkäufe in die 2. Säule kurz nach Kapitalauszahlungen: einkommensmindernder Abzug verweigert wegen Rechtsmissbrauchs und Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG
- Erben verkaufen Geschäftshaus und zahlen Vorfälligkeitsentschädigung für Hypothekenaufhebung: Entschädigung ist gewinnmindernd bei der Grundstückgewinnsteuer anzusetzen (Art. 12 Abs. 1 StHG)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Wiedereinkauf in Pensionskasse nach Scheidung kurz vor Pensionierung: Abzug wegen Steuerumgehung verweigert (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Erlass der direkten Bundessteuer 2008: Erlass wegen Gläubigerbevorzugung ausgeschlossen, da nach Fälligkeit am 1. März 2009 gleichrangige private Schulden beglichen wurden (Art. 167 Abs. 1 DBG)
- Selbständigerwerbender tätigt Einkauf von Beitragsjahren in Höhe von 1,58 Mio. Franken: Abzug vom AHV-Beitragsgrund nur bis zur Hälfte des beitragspflichtigen Einkommens zulässig (Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG)
- Eheleute leben ab Januar 2011 getrennt: Unterhaltsbeiträge für Januar bis August 2011 sind steuerlich abziehbar, obwohl noch ein gemeinsames Konto geführt wird (Art. 9 Abs. 1 DBG)
- Beschwerdeführer geltend gemachten Unterhaltsabzug von Fr. 400'000.-- für ausserehelichen Sohn verweigert: fehlender Nachweis der effektiven Zahlung im Jahr 2010 und keine willkürliche Beweiswürdigung durch Vorinstanz (Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Steuerabzug für Säule 3a verweigert: Kein Abzug ohne AHV-Pflicht trotz Wohnsitz in der Schweiz (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG)
- Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen: Steuerbarer Reinvermögenszugang, aber Zuweisung an Belegenheitskanton statt Wohnsitzkanton (Art. 16 DBG, Art. 127 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.