Justizze.

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Justizze. Art. 33 DBG

Bundesgericht

Wiedereinkauf in Pensionskasse nach Scheidung kurz vor Pensionierung: Abzug wegen Steuerumgehung verweigert (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG)

BGE / ATF / DTF
BGE 142 II 399 · ATF 142 II 399 · DTF 142 II 399
Datum
18.07.2016
Geschäftsnummer
BGE 142 II 399
Abteilung
CH_BGE_004
Ausgang
Abgewiesen

Tragende Normen

Art. 79b BVG Art. 33 DBG Art. 22c FZG

Zusammenfassung

Ein geschiedener Mann tätigte rund 14 Jahre nach der Scheidung einen Wiedereinkauf in seine Pensionskasse, finanziert durch ein zinsloses Darlehen seiner Mutter. Kurz danach liess er sich frühpensionieren und bezog das Altersguthaben als Kapital. Er machte den Einkauf in der Steuererklärung geltend. Die Vorinstanzen verweigerten den Abzug unter Berufung auf eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nach Einkäufen sowie auf das Vorliegen einer Steuerumgehung. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass Ausnahmen für scheidungsbedingte Wiedereinkäufe gelten würden.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Verweigerung des steuerlichen Abzugs für den Pensionskasseneinkauf. In der Auslegung von Art. 79b Abs. 4 BVG hält das Gericht fest, dass die Ausnahme für Wiedereinkäufe nach Scheidung sich auch auf die dreijährige Kapitalbezugs-Sperrfrist von Art. 79b Abs. 3 Satz 1 BVG bezieht. Ein Kapitalbezug innert drei Jahren ist bei solchen Wiedereinkäufen daher nicht per se gesperrt. Im konkreten Fall verweigert das Gericht den Abzug jedoch gestützt auf Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG wegen Steuerumgehung. Das Gericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer den Einkauf erst knapp zwei Jahre vor der geplanten Pensionierung tätigte, obwohl die Scheidung bereits 14 Jahre zurücklag. Da er die Mittel nicht selbst besass, sondern ein zinsloses, unbefristetes Darlehen seiner Mutter erhielt, welches ausdrücklich für den Einkauf bestimmt war, fehlt ein sachlicher Grund für die späte Durchführung. Der Vorsorgeschutz wurde durch den Einkauf nicht verbessert, da die Leistungen an das versicherte Gehalt gebunden waren. Die Gesamtwürdigung ergibt, dass die 2. Säule lediglich als steuerbegünstigtes 'Kontokorrent' zweckentfremdet wurde, um eine erhebliche Steuerersparnis zu erzielen, ohne dass andere Gründe als die Steueroptimierung eine relevante Rolle spielten.

Regeste

Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG; Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG; Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG; Art. 22c FZG. Abzug von Beiträgen an die berufliche Vorsorge bei Wiedereinkauf nach Scheidung. Kapitalbezugssperre. Steuerumgehung. Auslegung von Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG (E. 3.2-3.3.5): Insbesondere die teleologische Auslegung (E. 3.3.4) führt zum Ergebnis, dass sich die in Art. 79b Abs. 4 BVG enthaltene Ausnahme auch auf die in Art. 79b Abs. 3 BVG vorgesehene dreijährige Sperrfrist bezieht. Ein Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren ist im Falle eines Wiedereinkaufs nach Scheidung oder gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nicht ausgeschlossen. Ein Abzug nach Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG ist nicht zulässig, wenn eine Steuerumgehung vorliegt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.2). Steuerumgehung vorliegend bejaht (E. 4.4). Regeste Art. 33 al. 1 let. d LIFD; art. 9 al. 2 let. d LHID; art. 79b al. 3 et 4 LPP; art. 22c LFLP. Déduction des rachats de cotisations à la prévoyance professionnelle effectués après un divorce. Interdiction du retrait d'une prestation en capital. Evasion fiscale. Interprétation de l'art. 79b al. 3 et 4 LPP (consid. 3.2-3.3.5): il résulte en particulier de l'interprétation téléologique (consid. 3.3.4) que l'exception contenue à l'art. 79b al. 4 LPP porte également sur le délai de blocage de trois ans prévu à l'art. 79b al. 3 LPP. Un retrait en capital dans les trois ans n'est pas exclu en cas de rachat après divorce ou dissolution judiciaire d'un partenariat enregistré. Une déduction selon l'art. 33 al. 1 let. d LIFD n'est pas autorisée en présence d'un cas d'évasion fiscale (confirmation de la jurisprudence; consid. 4.2). Evasion fiscale admise en l'espèce (consid. 4.4). Regesto Art. 33 cpv. 1 lett. d LIFD; art. 9 cpv. 2 lett. d LAID; art. 79b cpv. 3 e 4 LPP; art. 22c LFLP. Deduzione di contributi alla previdenza professionale nel caso di riscatto dopo un divorzio. Limitazioni temporali del diritto al ritiro di una prestazione in capitale. Evasione fiscale. Interpretazione dell'art. 79b cpv. 3 e 4 LPP (consid. 3.2-3.3.5): risulta in particolare dall'interpretazione teleologica (consid. 3.3.4) che l'eccezione contenuta nell'art. 79b cpv. 4 LPP si riferisce anche al termine di tre anni previsto dall'art. 79b cpv. 3 LPP. Un ritiro sotto forma di capitale nei tre anni successivi non è escluso in caso di riscatto dopo il divorzio o lo scioglimento giudiziale dell'unione domestica registrata. Una deduzione giusta l'art. 33 cpv. 1 lett. d LIFD non è autorizzata in presenza di un'evasione fiscale (conferma della giurisprudenza; consid. 4.2). Evasione fiscale ammessa nella fattispecie (consid. 4.4).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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