Gesetzesartikel
Art. 6 AsylG – Verfahrensgrundsätze
27 Entscheide, in denen Art. 6 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit griechischem Flüchtlingsstatus wird nach Griechenland zurückgewiesen: Nichteintreten wegen sicherem Drittstaat nach Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG rechtmässig
- Türkischer Kurde mit Vereinspräsidentschaft und HDP-Mitgliedschaft beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Verfolgungsinteresse erloschen und Ermittlungsverfahren nicht flüchtlingsrechtlich relevant (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus dem Gazastreifen mit Flüchtlingsstatus in Griechenland: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Griechenland rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Kurdischer Alevit aus der Türkei beantragt Asyl wegen politischer Verfolgung und Erdbebenschäden: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung bestätigt (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender reicht Wiedererwägungsgesuch ein, nachdem sein früheres Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil neue Vorbringen unglaubhaft und nicht bewiesen (Art. 111b Abs. 1 AsylG)
- Indischer Asylsuchender mit Fluchtgrund Zwangsprostitution und Bauernprotesten: Asylanspruch abgelehnt, weil Verfolgung durch Dritte nicht staatlich unzureichend geschützt ist und Beziehung zu Partnerin nicht schützenswert nach Art. 8 EMRK (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus Aserbaidschan mit Eurodac-Fingerabdrücken in den Niederlanden: Nichteintreten in das Asylverfahren und Wegweisung nach Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG bestätigt
- Familie mit traumatisierten Kindern und psychisch belastetem Vater muss nach Kroatien zurückgeführt werden: Dublin-Zuständigkeit gegeben, keine systemischen Schwachstellen oder individuelle Gefahr im Sinne von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei mit Fingerabdrücken in Kroatien registriert: Nichteintreten in das Asylverfahren und Wegweisung nach Kroatien bestätigt, da keine systemischen Schwachstellen oder gesundheitliche Hinderungsgründe vorliegen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Marokkanischer Asylsuchender nach Erstgesuch in Bulgarien: Nichteintreten und Wegweisung nach Bulgarien bestätigt, Selbsteintritt nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO abgelehnt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Burundi wird nach Kroatien zurückgeschickt: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylsystem (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Irakischer Kurde beantragt Asyl wegen Desertion von den Peschmerga und Vorgeschichte seines Vaters: Flüchtlingseigenschaft verneint, da keine Zwangsrekrutierung und keine objektiv begründete Furcht vor Verfolgung (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Russischer Staatsangehöriger mit tschetschenischen Wurzeln beantragt vorübergehenden Schutz wegen Krieg in der Ukraine: Keine Zugehörigkeit zu Schutzkategorie c, Rückkehr nach Russland möglich (Art. 4 AsylG)
- Iranische Asylsuchende mit früherer Rückkehr in den Heimatstaat: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil mehrtägige Inhaftierungen unglaubhaft und exilpolitische Aktivitäten nicht exponiert (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus der Türkei reist nach Asylantrag in Österreich über Bosnien in die Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Österreichs wirksam, dreimonatiger Aufenthalt ausserhalb des Dublin-Raums nicht bewiesen (Art. 19 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Eritreischer Asylsuchender behauptet Desertion aus dem Militär: Glaubhaftmachung scheitert an unzureichender Detailtiefe und emotionaler Leere der Schilderung (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Syrischer Kurde mit früherer Parteimitgliedschaft und reservistischer Einberufungsvorstellung beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil Reservedienstverweigerung nicht glaubhaft und politisches Profil nicht aktuell (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan mit vorherigem Asylgesuch in Italien: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit und Ablehnung des Selbsteintritts aus humanitären Gründen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Syrisches Ehepaar mit Kindern beantragt Asyl wegen angeblicher Refraktion und Reflexverfolgung: Unglaubhafte Beweismittel und fehlende individuelle Risikofaktoren führen zur Ablehnung (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender mit posttraumatischer Belastungsstörung und Depression: Vorinstanz verletzt Untersuchungsgrundsatz und rechtliches Gehör durch Unterlassung der Berücksichtigung ärztlicher Bescheinigung (Art. 12 VwVG, Art. 29 VwVG)
- Äthiopischer Oromo mit früheren Demonstrationsteilnahmen und exilpolitischem Engagement beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint wegen grundlegender Verbesserung der politischen Lage in Äthiopien seit 2018 (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender aus Eritrea: Vollzug der Wegweisung wegen unklarer Herkunft und fehlender Abklärung von Vollzugshindernissen nicht zulässig (Art. 44 AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan nach Einreise mit Schengen-Visum nach Frankreich: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Frankreichs, Konversionsfluchtgründe als unglaubwürdig verworfen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Sri-lankischer Tamil mit LTTE-verwandter Schwester reicht zweites Asylgesuch ein: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Beschwerde abgewiesen (Art. 105 AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Unbegleiteter minderjähriger eritreischer Asylsuchender: Wegweisungsvollzug nicht zulässig ohne konkrete Abklärung des Kindeswohls und Übernahmezusicherung im Heimatland (Art. 83 Abs. 4 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.