Gesetzesartikel
Art. 83 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
26 Entscheide, in denen Art. 83 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender stellt Mehrfachgesuch nach politischem Machtwechsel in Sri Lanka: Nichteintreten gerechtfertigt, weil keine substantiierte Verbindung zur persönlichen Gefährdungslage (Art. 111c Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus Pakistan behauptet afghanische Herkunft und Verfolgung durch Daesh: Glaubhaftmachung misslingt, Wegweisung nach Pakistan zulässig und zumutbar (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Asylsuchender aus Eritrea: Vollzug der Wegweisung wegen unklarer Herkunft und fehlender Abklärung von Vollzugshindernissen nicht zulässig (Art. 44 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und ohne Behördenkontakt: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylbewerber aus Eritrea klagt gegen Vollzug der Wegweisung mit Verweis auf drohende Einziehung in den Nationaldienst: Kein ernsthaftes Risiko einer Verletzung von Art. 3 oder Art. 4 Abs. 2 EMRK, Vollzug zulässig, zumutbar und möglich (Art. 83 Abs. 1–4 AuG)
- Asylsuchender mit anerkanntem Flüchtlingsstatus in Griechenland wird in die Schweiz zurückgewiesen: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Griechenland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Sri-lankischer Tamil aus Jaffna beantragt Asyl wegen LTTE-Vergangenheit der Familie: Unglaubhafte Aussagen zu CID-Verfolgung und Malaysia-Aufenthalt führen zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 7 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und rechtskräftiger Verurteilung zu 36 Monaten Haft: Flüchtlingseigenschaft verneint, vorläufige Aufnahme ausgeschlossen (Art. 54 AsylG, Art. 83 Abs. 7 Bst. a AuG)
- Asylsuchende mit subsidiärem Schutz in Ungarn: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Ungarn sicherer Drittstaat ist (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender aus Sri Lanka mit Vorwurf der Teilnahme an Ausschreitungen gegen Muslime: Nachfluchtgründe durch Medienberichte und angebliche Polizeifahndung nicht glaubhaft gemacht (Art. 7 AsylG)
- Asylbewerber tibetischer Herkunft kann Herkunft aus China nicht glaubhaft machen: Asylgesuch abgelehnt, Wegweisung angeordnet, Vollzug nach China ausgeschlossen (Art. 7 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit unglabhaften Angaben zur Wehrdienstverweigerung und illegalen Ausreise: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Tibetischer Asylsuchender kann Herkunft nicht glaubhaft machen: Sprach- und landeskundliche Analyse widerlegt Sozialisation in Tibet, Flüchtlingseigenschaft verneint (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus Eritrea stellt Gesuch in der Schweiz, obwohl bereits 2014 in Deutschland Fingerabdrücke hinterlegt: Nichteintreten gemäss Dublin-III-VO und Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG
- Asylsuchender aus dem Irak mit behaupteter Minderjährigkeit wird nach Bulgarien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit und fehlender systemischer Mängel in Bulgarien (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Unbegleiteter minderjähriger eritreischer Asylsuchender: Wegweisungsvollzug nicht zulässig ohne konkrete Abklärung des Kindeswohls und Übernahmezusicherung im Heimatland (Art. 83 Abs. 4 AuG)
- Eltern mit erwachsenen Kindern in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Deutschland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Syrischer Kurde klagt über Zwangsarbeit für pro-regime-Miliz und Druck durch YPG: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgewiesen (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Minderjähriger Asylsuchender verschleiert Herkunft und liefert widersprüchliche Angaben: Wegweisungsvollzug als zulässig, zumutbar und möglich beurteilt (Art. 83 AuG)
- Syrische Kurden beantragen Asyl wegen politischer Aktivitäten und Drohungen: Verspätete und unglabwürdige Angaben sowie fehlende Exponierung im Exil führen zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
- Asylsuchender aus Äthiopien macht widersprüchliche Angaben zur Inhaftierung und Flucht: Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft scheitert (Art. 7 AsylG)
- Roma aus Mazedonien: Asylgesuch abgewiesen, aber Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt (Art. 109 Abs. 4 AsylG)
- Arbeitsverbot für weggewiesenen Asylbewerber: Verletzung von Privatleben verneint trotz langer Anwesenheit (Art. 43 Abs. 2 AsylG, Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.