Gesetzesartikel
Art. 59 StGB – Behandlung von psychischen Störungen
26 Entscheide, in denen Art. 59 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Sicherheitshaft im Nachverfahren zur nachträglichen Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 65 Abs. 1 StGB erfolgreich: Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für Massnahmeanordnung, da neue Tatsachen nur Massnahmebedürftigkeit betreffen (Art. 65 Abs. 1 StGB)
- Nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme nach Strafverbüssung bei Sexualstraftäter mit fortgeschrittenem Alter: Deutliches Rückfallrisiko trotz Altersprotektion rechtfertigt Umwandlung gemäss Art. 63b Abs. 5 StGB
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen Verbreitung von Kinderpornografie: Haftanordnung bleibt bestehen, da dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr und fehlende Ersatzmassnahmen gegeben sind (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Massnahmeunterworfenener wartet fast neun Monate auf Eintritt in psychiatrische Einrichtung: Unterbringung in Strafanstalt rechtswidrig, Vollzugsbehörde zur sofortigen Einweisung verpflichtet (Art. 31 Abs. 1 BV, Art. 5 Ziff. 1 EMRK)
- Beschuldigte mit dissozialer Persönlichkeitsstörung und Vorstrafen wegen Einbruchdiebstählen sowie Brandstiftungsverdacht bleibt in Untersuchungshaft: Wiederholungsgefahr und erhebliche Sicherheitsgefährdung bejaht (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Schizophrener Täter greift Versicherungsmittarbeiter mit Motorsäge an: Putativnotwehr wegen Wahnvorstellung nicht gegeben, mehrfache versuchte Tötung festgestellt (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
- Mann mit Pädophilie und wiederholten Sexualdelikten gegen Kinder: Verwahrung nach Aufhebung aussichtsloser stationärer therapeutischer Massnahme angeordnet (Art. 62a Abs. 1 lit. b StGB)
- Täter beginnt ambulante Behandlung als Ersatzmassnahme vor rechtskräftiger Anordnung: Fünfjahresfrist nach Art. 63 Abs. 4 StGB beginnt erst mit rechtskräftigem Entscheid (Art. 63 Abs. 4 StGB)
- Beschwerde gegen Verlängerung einer stationären therapeutischen Behandlung nach rechtskräftiger Aufhebung: Fristbeginn richtet sich nach dem Datum des rechtskräftigen Anordnungsentscheids (Art. 59 Abs. 4 StGB)
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Schizophrener Täter verletzt Versicherungsmitarbeiter mit Motorsäge: Krankheitsbedingter Irrtum schliesst Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 Abs. 1 StGB aus, mehrfache versuchte Tötung trotz Schuldunfähigkeit gegeben (Art. 13 Abs. 1 StGB)
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Oberstaatsanwaltschaft beantragt Fortführung der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene: Höchstdauer nach Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB bereits überschritten, weil vorzeitiger Vollzug ab Bewilligung am 29.10.2014 einzurechnen ist (Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB)
- Beschwerde gegen Aufhebung therapeutischer Massnahme und Anordnung der Verwahrung: Einzelrichterentscheid verletzt Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Generalstaatsanwaltschaft klagt gegen Fristberechnung für Verlängerung stationärer therapeutischer Massnahme: Beginn der Fünfjahresfrist richtet sich nach rechtskräftigem Anordnungsentscheid (Art. 59 Abs. 4 StGB)
- Beschwerde gegen stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB: Unzulässige Delegation des psychiatrischen Gutachtens verneint, obwohl Gutachter nur 30 Minuten an 4,75 Stunden Untersuchung teilnahm (Art. 184 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter verursacht Suizid-Frontalzusammenstoss mit tödlichem Ausgang: dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung trotz psychiatrischem Gutachten zur Schuldunfähigkeit bejaht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schwerer Delikte: Sicherheitshaft zur Sicherstellung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB bei ungünstiger Rückfallprognose und Kokain-Konsumtion zulässig (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Verurteilter mit pädo-hebephiler Störung: Umwandlung der ambulanten Therapie in stationäre Massnahme nach Strafverbüssung verletzt Bundesrecht (Art. 59 i.V.m. Art. 63b Abs. 5 StGB)
- Beschwerde gegen Sicherheitshaft im Verfahren zur Verlängerung einer stationären Massnahme: Haft wegen Wiederholungsgefahr und Wahrscheinlichkeit der Massnahmeverlängerung gerechtfertigt, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unentgeltlicher Rechtspflege (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Betroffener verbringt sechs Monate nach Massnahmeanordnung in Sicherheitshaft: Beginn der stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB mit rechtskräftigem Entscheid (Art. 59 Abs. 4 StGB)
- Unterbringung in geschlossener Einrichtung nach Art. 59 Abs. 3 StGB ist Vollzugsfrage der Behörden (Art. 59 Abs. 3 StGB)
- Stationäre Therapie nach Ersatzfreiheitsstrafe: Massnahme mangels unbedingter Freiheitsstrafe und Unverhältnismässigkeit aufgehoben (Art. 65 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 Abs. 6 StGB)
- Anrechnung von Untersuchungshaft auf stationäre therapeutische Massnahme: Genugtuung für Überhaft entfällt, Sache zurückgewiesen (Art. 431 Abs. 2 StPO)
- Nachträgliche Verwahrung ohne vorherige rechtskräftige Aufhebung der stationären Massnahme: Zuständigkeitsverletzung, Rückweisung (Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB)
- Verwahrung bei Gefährdung des Lebens: Schwere Beeinträchtigung objektiv zu beurteilen, nicht nach Opferempfindlichkeit (Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.