Gesetzesartikel
Art. 23 BVG – Leistungsanspruch
28 Entscheide, in denen Art. 23 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit zönästhetischer Schizophrenie verlangt rückwirkende BVG-Invalidenrente: Kein sachlicher Zusammenhang zur während des Vorsorgeverhältnisses bestehenden Arbeitsunfähigkeit, Leistungspflicht der Pensionskasse verneint (Art. 23 lit. a BVG)
- Pensionskasse fordert Rückzahlung von Invalidenkinderrente direkt an Kindsmutter ausgezahlt: Versicherter bleibt allein rückerstattungspflichtig, da kein berufsvorsorgerechtliches Verhältnis zur Mutter besteht (Art. 35a BVG)
- Versicherter mit psychischen und somatischen Beeinträchtigungen erhält ab Februar 2019 ganze Invalidenrente und ab Juni 2022 Rente von 59 %: Anwendung des leidensbedingten Abzugs vom Tabellenlohn trotz neuer IVV-Regelung (Art. 26bis Abs. 3 IVV)
- Lehrerin mit psychiatrischen Diagnosen erhält Invalidenrente der IV ab 2018: Anspruch auf berufliche Vorsorge-Invalidenrente abgelehnt wegen achtmonatiger Arbeitsfähigkeit von über 80 % nach Versicherungszeit (Art. 23 lit. a BVG)
- Berufsvorsorge: Pensionskasse weigert sich, Invalidenrente ab 1. Juli 2018 zu zahlen – Bundesgericht bestätigt Leistungspflicht trotz fehlender echtzeitlicher Arbeitsunfähigkeitsattestation (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter beantragt berufsvorsorgerechtliche Invalidenrente für Zeiträume ab 2016 und 2019: Kein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen früheren psychischen Arbeitsunfähigkeiten und späterer somatischer Invalidität nachgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter beantragt Invalidenrente bei PAX-Sammelstiftung: Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit fällt nach Ende des Versicherungsverhältnisses, Anspruch abgelehnt (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit PTBS-Diagnose ohne bekanntes Trauma verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Verfügung nicht offensichtlich unhaltbar, Beschwerde abgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit paranoider Schizophrenie: Zeitlicher und sachlicher Konnex zwischen Arbeitsunfähigkeit bei comPlan und späterer Invalidität gegeben, comPlan leistungspflichtig (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit chronischen Rückenschmerzen und Depressionen: Bundesgericht weist Fall wegen unvollständiger psychiatrischer Akten vor 18. Juni 2013 an Vorinstanz zurück (Art. 23 lit. a BVG)
- Auffangeinrichtung fordert Zinsen auf Rückgriffsforderung gegen BVG-Sammelstiftung: Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG zulässig, Zinssatz nach BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (Art. 26 Abs. 4 BVG)
- Versicherter beantragt vorzeitige Altersrente nach bereits eingetretener Invalidität: Vorsorgefall Invalidität schliesst vorzeitige Pensionierung aus, Invalidenrente zusteht ab 1. April 2018 (Art. 23 lit. a BVG)
- Auffangeinrichtung verlangt Zinsen auf Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
- Ehegatte beantragt Aufschub des Vorsorgeausgleichs wegen hängigen Invalidenrentenverfahrens: Anwendung von Art. 124 ZGB bei noch nicht festgestelltem, aber vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eingetretenem Vorsorgefall (Art. 124 ZGB)
- Versicherte Person mit somatoformer Schmerzstörung erhält nach sechsmonatiger vollständiger Arbeitsfähigkeit keine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: zeitlicher Konnex unterbrochen (Art. 23 lit. a BVG)
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG verlangt Regress von Pensionskasse für Invalidenrente wegen psychischer Erkrankung: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität bejaht (Art. 23 lit. a BVG, Art. 26 Abs. 1 BVG, Art. 28 und 29 IVG)
- Auffangeinrichtung BVG geltend macht Regressanspruch gegen Vorsorgestiftung Swiss Life: Beginn der massgeblichen Arbeitsunfähigkeit liegt vor Versicherungsverhältnis mit Beschwerdegegnerin, Verbindlichkeit der IV-Verfügung (Art. 23 lit. a BVG)
- Teilzeitarbeitender Versicherter mit 55 % IV-Invaliditätsgrad: Invaliditätsgrad für berufliche Vorsorge ist auf effektives Pensum umzurechnen, Sache zur Neuberechnung zurückzuweisen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit psychischer Erkrankung beansprucht Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge: Zeitlicher Konnex bleibt erhalten bei durchgehender 20-prozentiger Arbeitsunfähigkeit (Art. 23 lit. a BVG)
- Teilzeitbeschäftigter mit 55-prozentiger Invalidität nach IV-Entscheid: Berufliche Vorsorge muss Invaliditätsgrad auf effektives Pensum umrechnen und neu berechnen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Versicherte beansprucht Invalidenleistungen von früherer Pensionskasse: Arbeitsunfähigkeit trat erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein, Leistungszuständigkeit liegt bei Auffangeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Psychisch kranke Arbeitnehmerin mit paranoider Schizophrenie verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: Kein Anspruch, weil berufsvorsorgerechtlich relevante Arbeitsunfähigkeit bereits 1996 eintrat und zeitlicher Konnex zur 2014 festgestellten Invalidität nicht unterbrochen wurde (Art. 23 lit. a BVG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Selbstständiger Arzt mit Morbus Bechterew und Parkinson beansprucht höhere Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Feststellung zum Valideneinkommen nicht verbindlich, da offensichtlich unhaltbar (Art. 23 und Art. 26 Abs. 1 BVG)
- Versicherter beantragt BVG-Invalidenrente trotz fehlendem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit während des Vorsorgeverhältnisses und späterer Invalidität (Art. 23 lit. a BVG, Art. 88a Abs. 1 IVV)
- Versicherter mit Invaliditätsgrad 40–50 % verlangt Berechnung der beruflichen Vorsorge-Rente auf Vollzeitbasis: IV-Verfügung bindet Pensionskasse, da Gesundheitsbedingtheit der Pensumsreduktion auf 80 % nicht offensichtlich unhaltbar (Art. 23 BVG)
- Berufliche Vorsorge: Invalidenrente bleibt trotz IV-Statuswechsel bestehen; Verjährungseinrede zulässig (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.