Gesetzesartikel
Art. 19 SchKG – An das Bundesgericht
26 Entscheide, in denen Art. 19 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pfändung des Lohns einer bei Spitex angestellten pflegenden Ehefrau: Pfändung zulässig, da Einkommen aus Arbeitsverhältnis und nicht aus Krankenkassenunterstützung (Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- A.________ AG in Liquidation erhebt betreibungsrechtliche Beschwerde gegen Schlussbericht des Konkursamtes: Schlussbericht ist kein anfechtbarer Akt, Beschwerde unzulässig (Art. 268 SchKG)
- Gläubigerin stellt Fortsetzungsbegehren nach Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens: Friststillstand beginnt mit Erhebung des Rechtsvorschlags, nicht mit Überweisung an Gericht (Art. 88 Abs. 2 SchKG)
- Beschwerdeführerin rügt Nichteintreten des Obergerichts in Schuldbetreibungsverfahren: ungenügende Begründung und falscher Rechtsbehelf führen zum Nichteintreten nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG
- Eheleute als Mitbetriebene in Pfandverwertung: Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Ehemann als Dritteigentümer genügt auch für seine Funktion als Ehegatte; Rechtsvorschlag in paralleler Betreibung nicht wirksam (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Schuldnerin beansprucht Pfändungsfreiheit ihres Autos als notwendiges Privatfahrzeug und Berufswerkzeug: Keine konkrete Darlegung der Notwendigkeit, Pfändung und Wegnahme rechtmässig (Art. 92 SchKG)
- Aktiengesellschaft nach Konkurseröffnung und Einstellung mangels Aktiven weiter im Handelsregister eingetragen: Konkursandrohung zulässig, da Rechtspersönlichkeit fortbesteht (Art. 230 Abs. 3 SchKG)
- Erbe klagt gegen Pfandverwertung einer ungeteilten Erbschaft: Zustellung an einen Miterben rechtmässig, Aufschubsgesuch am Steigerungstag missbräuchlich (Art. 49 SchKG)
- Gläubiger mit Wohnsitz in Österreich erhält Konkurs-Gläubigerzirkular per Einschreiben: Zustellung gilt als wirksam, Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG verspätet (Art. 260 SchKG)
- Betreibender Gläubiger beansprucht Besitz an Vermögensgegenständen der Schuldnerin: Pfändung zulässig, da lediglich unselbständiger Besitz nach Art. 920 Abs. 2 ZGB und keine Ausschlussgründe nach Art. 95 Abs. 3 SchKG (Art. 920 Abs. 2 ZGB, Art. 95 Abs. 3 SchKG)
- Schuldner beantragt Sistierung des Pfändungsverfahrens nach Vollzug der Pfändung: Keine gesetzliche Grundlage dafür, Beschwerde abgewiesen (Art. 17 SchKG)
- Gläubiger verlangt Pfändung eines 2003er VW Polo mit 208'000 km: Verzicht auf Pfändung rechtmässig, da kein genügender Verwertungsüberschuss zu erwarten (Art. 92 Abs. 2 SchKG)
- Pfändungsschuldner nach Privatkonkurs verliert Arbeitsstelle: Betreibungsamt darf pfändbare Quote auf blosse Existenzminimumsberechnung nach Art. 93 SchKG reduzieren, obwohl früher erweitertes Existenzminimum zugestanden wurde (Art. 265a SchKG)
- Steuerbehörde ernennt Lead-Betreibungsamt für schweizweiten Arrestvollzug: Rechtshilfeweise Durchführung zulässig, Sicherstellungsverfügung bleibt wirksam (Art. 275 SchKG)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft beantragt Aufhebung des Steigerungszuschlags wegen angeblicher Nichtigkeit von Forderungen im Lastenverzeichnis und Ausschlussvereinbarung: Beschwerde abgewiesen, da materielle Einwände nicht zulässig und formelle Anfechtung versäumt (Art. 230a Abs. 2 SchKG)
- Medienunternehmen verlangt Betreibungsregisterauszug über Person, gegen die es ein Massnahmeverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung führt: Interesse zur Abschätzung finanzieller Risiken ist schutzwürdig, Einsicht wird bewilligt (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG)
- Schuldner begleicht Steuerforderung nach Einleitung der Betreibung: Gesuch um Nichtbekanntgabe im Betreibungsregister abgelehnt, da Forderung damit als anerkannt gilt (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Gemeinschuldner beantragt Nichtigkeit der Kollokation der Forderung seiner Ehefrau im Konkurs: Kein zulässiges Interesse, Täuschung nicht nachgewiesen (Art. 22 SchKG)
- Schuldner beanstandet Zahlungsbefehl über über 80 Millionen Franken wegen unklarer Forderungsangaben: Angaben zu rechtskräftigen Steuerentscheiden und -verfügungen genügen für Erkennbarkeit der Forderung (Art. 69 SchKG)
- Schuldnerin beantragt Nichtbekanntgabe einer Betreibung nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren: Einleitung des Verfahrens genügt, Erfolg ist nicht erforderlich (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Schuldnerin beantragt Löschung von Verfügungsbeschränkungen nach Zwangsversteigerung: Beschwerde wegen Verspätung und unzulässiger neuer Anträge nicht eröffnet (Art. 17 SchKG)
- Schuldner legt gegen Pfändungsankündigungen, Kollokationsliste und Revisionsgesuch keine rechtsgenügliche Begründung vor: Nichteintreten durch Aufsichtsbehörde bestätigt (Art. 17 Abs. 1 SchKG)
- Krankenversicherer stellt Schreiben als 'Verfügung gemäss Art. 49 ATSG' bezeichnet, enthält aber keine verpflichtende Anordnung zur Geldleistung: Aufhebung des Rechtsvorschlags unwirksam, Fortsetzung der Betreibung verweigert (Art. 49 ATSG)
- Betreibungsamt stellt für stille Betreibung mit sofortigem Rückzug Fr. 40.– in Rechnung: Gebühr nach Art. 16 Abs. 4 GebV SchKG (Fr. 5.–) ist massgeblich (Art. 16 Abs. 4 GebV)
- Arrest auf abgelaufene Patente: Verarrestierung unzulässig, da Patente erloschen und reparatorische Ansprüche nicht spezifiziert (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG)
- Konkursverwaltung erliess unrechtmässige Herausgabeverfügung für Fahrzeuge: Nichtigkeit wegen Kompetenzüberschreitung und fehlender Befugnis zur Zwangsanwendung (Art. 17 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.