Gesetzesartikel
Art. 7 StAhiG – Nichteintreten
26 Entscheide, in denen Art. 7 StAhiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweiz leistet Amtshilfe an Ukraine für Steueruntersuchung zu zypriotischer Gesellschaft: Spezialitätsprinzip erfordert präzise Verwendungsbeschränkung, sonstige Einwände abgewiesen (Art. 5 des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen)
- Schweizer Unternehmen wehrt sich gegen Amtshilfe an Mongolei: Übermittlung von Steuererklärungen und Finanzberichten zur Prüfung von Verrechnungspreisen ist zulässig (Art. 4 Abs. 1 MAC)
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Schweizerische Gesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Frankreichs zur Überprüfung einer angeblichen Forderung: Jahresrechnung und Hauptbuchkonto gelten als voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Schweizerische GmbH wehrt sich gegen Amtshilfe an Italien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Subsidiaritätsprinzip und voraussichtliche Erheblichkeit erfüllt (Art. 27 DBA CH-IT)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Indien wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung: Formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt, Beschwerde abgewiesen (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfe an Indien: Keine Fishing Expedition, Spezialitätsprinzip gewahrt, Übermittlung von Kontoeröffnungsunterlagen und Drittinformationen zulässig (Art. 26 Abs. 1 und 2 DBA CH-IN)
- Schweizer Muttergesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Spaniens zur Verrechnungspreisprüfung: Übermittlung der Jahresabschlüsse grundsätzlich zulässig, aber Daten zum Geschäftsjahr 2010 sind zu schwärzen (Art. 25bis DBA CH-ES)
- Niederländisches Listenersuchen zur Steueramtshilfe gegen Schweizer Bankkunden: Zulässigkeit bestätigt, voraussichtliche Erheblichkeit und Subsidiaritätsprinzip erfüllt (Art. 26 DBA CH-NL)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von Daten aus Hausdurchsuchung bei deutscher Bankniederlassung: Amtshilfeleistung zulässig trotz fehlendem Wohnsitz der Betroffenen in Österreich (Art. 26 DBA CH-AT)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von bei deutscher Hausdurchsuchung sichergestellten Bankdaten: Amtshilfeleistung zulässig, kein Globalverdacht entfällt (Art. 26 DBA CH-AT)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Untersagung der Übermittlung von Steuererklärungen im Amtshilfeverfahren CH-FR: Übermittlung zur Prüfung der Verrechnungspreispolitik voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Indische Steuerbehörden ersuchen um Bankdaten schweizerischer Offshore-Gesellschaften: Amtshilfe nach DBA CH-IN gewährt, da voraussichtliche Erheblichkeit und formale Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Ungarn für Schweizer Bankkonto: Subsidiaritätsprinzip und voraussichtliche Erheblichkeit der Informationen geprüft (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DBA CH-HU)
- Drittpersonen in Steueramtshilfeverfahren beantragen Schwärzung ihrer Daten und Spezialitätsvorbehalt: Schwärzung abgelehnt, Spezialitätsvorbehalt präzisiert (Art. 26 Ziff. 1 aDBA CH-USA)
- Schweiz erteilt Amtshilfe für französische Steuerermittlungen gegen UBS-Kunden: Listenersuchen ab 1. Januar 2010 zulässig, Verdacht auf Steuerverstösse hinreichend, Zusicherungen zur Geheimhaltung ausreichend (Art. 28 Abs. 1 und 2 DBA CH-FR)
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Beschwerde gegen Amtshilfeersuchen der Canada Revenue Agency: Teilweise Schwärzung der Bankauszüge für 2011 wegen Nichtanwendbarkeit der neuen Amtshilfeklausel (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 DBA CH-CAN)
- Schweizerische Konzernzentrale darf nicht zur Herausgabe von Finanzdaten ihrer finnischen Tochtergesellschaft verpflichtet werden: Kein Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaften, fehlende Mitwirkungspflicht nach Art. 127 Abs. 1 Bst. e DBG (Art. 26 Abs. 3 Bst. b DBA CH-FI)
- Beschwerdeführer verlangen Nichtigkeit der Amtshilfe-Schlussverfügung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und treuwidriger Datenbeschaffung im US-Bankenprogramm: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 7 lit. c StAhiG)
- Kommissionsempfänger wehrt sich gegen internationale Amtshilfe: Teilweise Aufhebung der Schlussverfügung wegen fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit bestimmter Informationen (Art. 28 Abs. 1 DBA-F)
- Beschwerdeführende mit Liegenschaften, Bankkonten und Gesellschaftsbeteiligungen in Spanien: Amtshilfe zur Klärung steuerlicher Ansässigkeit zulässig trotz fehlender Aufenthaltstage (Art. 25bis Abs. 1 Satz 1 DBA-ES)
- US-Bürger wird als wirtschaftlich Berechtigter eines panamaischen Kontos bezeichnet: Nachweis durch Trust-Vereinbarung und Zusatzvereinbarung entkräftet den Verdacht, Amtshilfe wird verweigert (Art. 26 Ziff. 1 DBA-USA)
- Schweizer GmbH als Konzernmitglied betroffen bei französischem Amtshilfegesuch zur Prüfung von Verrechnungspreisen: Übermittlung von Steuerregime-Daten und Erfolgsrechnung verboten (Art. 28 DBA-F)
- US-Staatsbürger nutzt panamaische Domizilgesellschaft zur Steuervermeidung: Amtshilfe an die USA zur Aufklärung von Betrugsdelikten nach Art. 26 DBA-USA 96 gewährt
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfeleistung nach DBA-SE: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Heilung, Erklärung der schwedischen Behörde zur Ausschöpfung innerstaatlicher Mittel genügt (Art. 27 DBA-SE, Ziff. 4 Bst. a Protokoll)
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