Gesetzesartikel
Art. 296 ZPO – Untersuchungs- und Offizialgrundsatz
26 Entscheide, in denen Art. 296 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Scheidung: Kantonsgericht verletzt Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts bei hypothetischem Einkommen der Ex-Ehefrau (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Ehemann klagt gegen Ergänzung eines deutschen Scheidungsurteils: nachehelicher Unterhalt und güterrechtliche Auseinandersetzung nach schweizerischem Recht bestätigt (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Eltern vereinbaren Kindesunterhalt nach kantonalem Urteil, aber ohne Genehmigung durch Gericht: Bundesgericht weist Fall zur materiellen Prüfung und Genehmigung an Obergericht zurück (Art. 287 Abs. 1 ZGB)
- Kinder nicht verheirateter Eltern fordern höhere Kindesunterhaltsbeiträge: Vorinstanz darf Überschussanteil nicht ohne tatsächliche Grundlage plafonieren (Art. 176 ZGB, Art. 285 ZGB)
- Elterliche Sorge nach Rückweisung durch Bundesgericht: Kantonalgericht muss Sachverhalt aktualisieren und Parteien anhören (Art. 296 Abs. 1 ZPO)
- Ehefrau beantragt Ausstand einer Einzelrichterin im Eheschutzverfahren wegen zweier Telefongespräche mit Dritten: Kein objektiver Anschein der Befangenheit festgestellt (Art. 47 Abs. 1 Bst. f ZPO)
- Vater klagt auf alleinige Obhut über zwei schulpflichtige Kinder bei 50 km Entfernung: Obhutszuteilung an Mutter wegen besseren Betreuungsangebots an Randzeiten und Stabilitätsinteresse (Art. 176 ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für seinen sechsjährigen Sohn: Kein Betreuungskonzept vorgelegt, Mutter bleibt Hauptbetreuungsperson, Obhutsregelung bleibt unverändert (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Ehegatte klagt gegen Ehegattenunterhalt in Eheschutzverfahren: Berufungsinstanz darf Betreuungsunterhalt reduzieren und Mittel neu für Ehegattenunterhalt verwenden, obwohl dieser nicht angefochten wurde (Art. 58 Abs. 1 ZPO)
- Vorsorgliche Unterhaltsfestsetzung während Scheidungsverfahren: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für geschiedene Ehefrau ab Juli 2020 wegen aktenwidriger Arbeitsfähigkeitsfeststellung willkürlich (Art. 276 ZPO)
- Mutter beantragt vollständigen Entzug des Besuchsrechts wegen häuslicher Gewalt: Begleitetes Besuchsrecht von drei Stunden pro Monat bleibt bestehen, da keine konkrete Kindeswohlgefährdung nachgewiesen ist (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau mit psychischer Erkrankung erhält ab 1. April 2021 hypothetisches Einkommen von Fr. 5'000.-- angerechnet: Ehegattenunterhalt neu auf Fr. 763.-- festgesetzt (Art. 276 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau verlangt höhere nacheheliche Unterhaltsbeiträge nach vierjähriger Trennung: Interdependenz von Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verbindlichkeit der zweistufigen Methode führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 163 und 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge und Obhut für sein Kind, obwohl Mutter alleinige Sorge innehat und Erziehungsfähigkeitsgutachten keine Beeinträchtigung feststellt: Beschwerde abgewiesen wegen formeller Mängel und fehlender Kindeswohlgefährdung (Art. 296 Abs. 2 ZGB)
- Mutter beantragt Verweigerung des Besuchsrechts für Vater trotz ablehnender Haltung der 14-jährigen Tochter: Bundesgericht bestätigt gerichtliche Regelung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und fehlender Gefährdung (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsfestsetzung für gemeinsame Tochter: Bundesgericht hebt Teilentscheid auf, weil kantonales Gericht nicht prüfte, ob Mutter ab Tochter-18-Jahresalter am Barunterhalt beteiligt werden muss (Art. 13c SchlT ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Mutter klagt als Alleinsorgeberechtigte auf Barunterhalt für Tochter: Nach Überleitung in gemeinsame Sorge bleibt ihre Vertretungsmacht bestehen, abstrakte Interessenkollision liegt nicht vor (Art. 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsentscheid: Keine Interessenkollision bei Barunterhalt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, Vertretung durch Mutter zulässig (Art. 304 ZGB)
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Heimat- und Wohnsitzgemeinde klagen erfolgreich auf Anfechtung einer Kindesanerkennung zur Verhinderung einer Scheinehe: Klagerecht nach Art. 260a Abs. 1 ZGB ist nicht durch das Kindeswohl eingeschränkt
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt Herabsetzung von Kinderalimenten: Obergericht rechnet hypothetisches Einkommen für vergangene Zeit an, Bundesgericht bestätigt dies als zulässig (Art. 276 ZGB)
- Ehefrau beantragt höhere Unterhaltszahlungen im Rahmen von Eheschutzmassnahmen: Anwendung der einstufig-konkreten Methode bei überdurchschnittlichem Familieneinkommen und fehlende substantiierte Darlegung des eigenen Bedarfs führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.