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Justizze. Art. 298 ZGB

Bundesgericht

Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)

BGE / ATF / DTF
BGE 146 III 203 · ATF 146 III 203 · DTF 146 III 203
Datum
20.05.2020
Geschäftsnummer
5A_164/2019
Abteilung
II. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Teilweise gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 4 ZGB Art. 8 ZGB Art. 114 ZGB Art. 119 ZGB Art. 125 ZGB Art. 159 ZGB Art. 277 ZGB Art. 298 ZGB Art. 57 ZPO Art. 85 ZPO Art. 106 ZPO Art. 111 ZPO Art. 152 ZPO Art. 277 ZPO Art. 296 ZPO Art. 298 ZPO Art. 311 ZPO

Zusammenfassung

Ein Ehemann erhob Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau, das seine Anträge auf alternierende Obhut für die gemeinsame Tochter, auf Herabsetzung des Kindesunterhalts, auf Ablehnung des nachehelichen Unterhalts für die Ex-Ehefrau sowie auf Rückzahlung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 8'000.-- abwies. Streitig waren insbesondere die Frage, ob die Tochter bei alternierender Obhut regelmäßig betreut werden könnte, ob der Kindesunterhalt korrekt berechnet wurde, ob die Ex-Ehefrau Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und ob der Prozesskostenvorschuss zurückzuerstatten ist. Der Beschwerdeführer machte geltend, das Obergericht habe den Sachverhalt unvollständig festgestellt, die Begründungspflicht verletzt und rechtsfehlerhaft entschieden.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde weitgehend ab, hob aber den Teil des kantonalen Urteils auf, der die Rückzahlung des Prozesskostenvorschusses von Fr. 8'000.-- ablehnte, und verwies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück.

Die alternierende Obhut wurde abgelehnt, weil das Schichtmodell des Vaters mit variablen arbeitsfreien Tagen keine regelmässigen Strukturen für das 13-jährige Kind gewährleiste, wie sie für dessen Wohl erforderlich seien; zudem beeinträchtige sein Schlafmanko nach Nacht- und Spätschichten seine Betreuungsfähigkeit, und die Mutter könne sich als auf Abruf beschäftigte Person nicht an seinen Schichtplan anpassen. Die Vorinstanz durfte auf eine aktuelle Anhörung des Kindes verzichten, da die bereits 2015 erfolgte Anhörung noch aktuell war und keine wesentlichen Veränderungen eingetreten waren; der Beschwerdeführer legte nicht dar, inwiefern ein Wunsch des Kindes für die Obhutsfrage entscheidend sein könnte. Der Antrag auf Herabsetzung des Kindesunterhalts war unbeziffert und daher unzulässig gemäss Art. 311 Abs. 1 ZPO; der Beschwerdeführer hatte sich in der Berufung nicht substantiiert mit der erstinstanzlichen Einkommensberechnung der Ex-Ehefrau auseinandergesetzt, so dass die Vorinstanz zu Recht nicht darauf einging. Auch die Einwände gegen den nachehelichen Unterhalt scheiterten: Der Beschwerdeführer begründete nicht, weshalb die kurze Ehedauer den Unterhaltsanspruch ausschliesse, obwohl aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgegangen war, was die Ehe nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung als lebensprägend qualifiziert; zudem stellte er nicht dar, weshalb die Ex-Ehefrau ihren Unterhalt selbst decken könne. Hinsichtlich des Prozesskostenvorschusses stellte das Bundesgericht klar, dass dieser nach Art. 159 Abs. 3 ZGB und Art. 163 ZGB eine vorläufige Leistung ist, die grundsätzlich zurückzuerstatten ist, sofern nicht Billigkeitserwägungen (Art. 4 ZGB) einer vollständigen Rückzahlung entgegenstehen – diese Ermessensfrage muss die Vorinstanz neu entscheiden.

Die Gerichtskosten wurden zu vier Fünfteln dem Beschwerdeführer und zu einem Fünftel der Beschwerdegegnerin auferlegt; der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin eine Entschädigung von Fr. 3'000.-- zu bezahlen. Die Beschwerdegegnerin erhielt unentgeltliche Rechtspflege für jene Anteile des Verfahrens, in denen sie unterlag.

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die Begründung von Berufungsanträgen im Scheidungsverfahren, insbesondere die Pflicht zur Bezifferung von Unterhaltsbegehren, und bekräftigt die vorläufige Natur des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) sowie die Rolle des Ermessens bei dessen Rückzahlung.

Regeste

a Art. 298 ZPO; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3). Regeste b Art. 4 ZGB; Rückerstattung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem); Billigkeit. Als vorläufige Leistung ist der Prozesskostenvorschuss im Rahmen der Liquidation der Prozesskosten grundsätzlich zurückzuerstatten bzw. an güterrechtliche und/oder zivilprozessuale Gegenforderungen anzurechnen. Voraussetzungen, unter denen das Gericht aus Billigkeitsgründen (Art. 4 ZGB) von diesem Grundsatz abweichen darf (E. 6). Regeste a Art. 298 CPC; audition de l'enfant et appréciation anticipée des preuves. Conditions auxquelles le tribunal peut renoncer à entendre l'enfant sur la base d'une appréciation anticipée des preuves. Distinction entre appréciation anticipée des preuves proprement dite et improprement dite (consid. 3.3). Regeste b Art. 4 CC; restitution de l'avance de frais (provisio ad litem); équité. En tant que prestation provisoire, l'avance de frais doit être restituée, respectivement imputée sur des contreprestations du régime matrimonial et/ou de procédure civile, dans le cadre de la liquidation des frais judiciaires. Conditions auxquelles le tribunal peut s'écarter de ce principe pour des raisons d'équité (art. 4 CC; consid. 6). Regesto a Art. 298 CPC; audizione del figlio e apprezzamento anticipato delle prove. Condizioni alle quali il giudice, fondandosi su un apprezzamento anticipato delle prove, può rinunciare a un'audizione del figlio. Distinzione tra apprezzamento anticipato delle prove in senso proprio e improprio (consid. 3.3). Regesto b Art. 4 CC; rimborso dell'anticipazione delle spese di causa (provisio ad litem); equità. Quale prestazione provvisoria, l'anticipazione delle spese di causa deve in linea di principio essere rimborsata, rispettivamente imputata sulle contropretese patrimoniali e/o di procedura civile, nel quadro della liquidazione delle spese giudiziarie. Condizioni alle quali il giudice può derogare a tale principio per ragioni di equità (art. 4 CC; consid. 6).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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