Gesetzesartikel
Art. 88a IVV – Änderung des Anspruchs
24 Entscheide, in denen Art. 88a IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Psoriasis-Arthritis beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente: Medizinische Abklärung ungenügend, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Deutscher Grenzgänger mit dilatativer Kardiomyopathie und Alkoholabhängigkeit: Rente vom 1.7.2019 bis 31.3.2020 bestätigt, aber neue polydisziplinäre Begutachtung mit Pneumologie und strukturierter Suchtbeurteilung angeordnet (Art. 29 Abs. 1 IVG)
- Invalidenversicherung: Pensionierung des Ehemannes führt zur Anrechnung erweiterter Mithilfe im Haushalt und damit zum rentenausschliessenden Invaliditätsgrad von 36,34 % (Art. 7 Abs. 1 IVG)
- Portugiesischer Bauarbeiter mit rechtsseitiger Handgelenksarthrodese beantragt unbefristete Invalidenrente: Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (Art. 43 ATSG)
- Beschwerdeführerin mit chronischen Rückenschmerzen und psychischen Diagnosen verliert Invalidenrenten-Beschwerde: Keine Arbeitsunfähigkeit nach ABI-Expertise vom 9. März 2020 (Art. 7 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Serbischer Versicherter nach schwerem Verbrennungsunfall 2006: Anspruch auf befristete ganze Invalidenrente vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009, danach keine Invalidität mehr (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland erhält keine schweizerische IV-Rente ab 2019: Schadenminderungspflicht verlangt Berücksichtigung der weiterhin möglichen angestammten Tätigkeit als Personaldisponent (Art. 16 ATSG)
- Invalidenrente wird nach Aufnahme einer Pflegeausbildung aufgehoben: Keine schweren psychischen Störungen mehr feststellbar, Rentenrevision wegen erheblicher beruflicher Veränderung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit multiplen Wirbelsäulen- und psychischen Erkrankungen erhält befristete ganze Rente: Rückweisung wegen unvollständiger interdisziplinärer medizinischer Abklärung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Invalidenrente: Aufhebung der Rente nach Überschreiten des 55. Altersjahres ohne vorherige Prüfung von Eingliederungsmassnahmen unwirksam (Art. 29 Abs. 1 IVG, Art. 88a Abs. 1 IVV)
- Invalidenversicherung: Revision der Invalidenrente nach psychiatrischer Besserung durch Teilzeitarbeit – Anspruch auf halbe Rente ab März 2018 abgelehnt (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte mit Depression, Kniearthrosen und Schulterbeschwerden erhält nur halbe Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 50 % für Teilperioden bestätigt, Rückweisung ab November 2017 zulässig (Art. 8 ATSG)
- Invalidenversicherung: Rückweisung wegen unvollständiger Indikatorenprüfung nach neuer Rechtsprechung zur komplexen PTBS (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit schwerer Koronarherzerkrankung und Polyarthrose erhält ab Mai 2014 Dreiviertel-Invalidenrente statt Halbernte (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- IV-Stelle beantragt reformatio in peius gegen halbe Invalidenrente wegen rezidivierender depressiver Störung: Bundesgericht bestätigt Rentenzusprechung nach Indikatorenprüfung (Art. 6 ATSG)
- Versicherter mit Hirninfarktfolgen und seelischem Leiden nach 2010: 50-prozentige Arbeitsfähigkeit attestiert, Dreiviertelsrente ab April 2011 bestätigt (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Versicherter mit Alkoholkonsum und Schulterbeschwerden: Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen trotz fehlender Abstinenz nicht ausgeschlossen (Art. 7 Abs. 2 lit. d IVG)
- Versicherte beantragt höhere unbefristete Invalidenrente wegen depressiver Störung und somatoformer Schmerzstörung: Keine invalidisierende Wirkung nachgewiesen, Beschwerde abgewiesen (Art. 7 ATSG, Art. 8 Abs. 1 ATSG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit langjähriger Berufsabwesenheit und depressiver Störung verlangt ganze Invalidenrente ab 2012: Anspruch abgelehnt, weil Valideneinkommen nicht nachgewiesen und tatsächlicher Verdienst nicht als Invalidenlohn gilt (Art. 16 ATSG)
- Versicherter beantragt BVG-Invalidenrente trotz fehlendem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit während des Vorsorgeverhältnisses und späterer Invalidität (Art. 23 lit. a BVG, Art. 88a Abs. 1 IVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.