Gesetzesartikel
Art. 6a AsylG – Zuständige Behörde
24 Entscheide, in denen Art. 6a AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Senegal mit widersprüchlichen Angaben zur Herkunft und Flucht: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 7 AsylG)
- Familie mit zwei minderjährigen Kindern wird nach Griechenland zurückgewiesen: Wegweisungsvollzug zulässig und zumutbar trotz Flüchtlingsstatus in Griechenland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender mit schwerer Depression und PTBS-Verdacht wird nach Griechenland zurückgewiesen: Vollzug der Wegweisung bleibt zulässig und zumutbar (Art. 83 Abs. 4 AIG)
- Asylsuchender mit griechischem Flüchtlingsstatus wird nach Griechenland zurückgewiesen: Nichteintreten wegen sicherem Drittstaat nach Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG rechtmässig
- Asylsuchender aus dem Gazastreifen mit Flüchtlingsstatus in Griechenland: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Griechenland rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender mit Flüchtlingsstatus in Griechenland wird nach Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG in den sicheren Drittstaat Griechenland zurückgewiesen: Kein Wegweisungsvollzugshindernis trotz PTBS und körperlichen Erkrankungen (Art. 83 Abs. 3–5 AIG)
- Asylsuchende mit PTBS und Schwindelanfällen wird wegen Griechenland als sicherem Drittstaat abgewiesen: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Indischer Asylsuchender mit Fluchtgrund Zwangsprostitution und Bauernprotesten: Asylanspruch abgelehnt, weil Verfolgung durch Dritte nicht staatlich unzureichend geschützt ist und Beziehung zu Partnerin nicht schützenswert nach Art. 8 EMRK (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchende aus Afghanistan mit griechischem Flüchtlingsstatus: Nichteintreten wegen sicherem Drittstaat Griechenland und Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchender erhält unvollständige Aktenedition und falsche Rechtsmittelbelehrung mit verkürzter Beschwerdefrist: Aufhebung der Wegweisungsverfügung und Rückweisung zur Neueröffnung (Art. 38 VwVG)
- Asylbewerber aus dem Kosovo mit Roma-Herkunft: Wegweisungsvollzug als zulässig, zumutbar und möglich beurteilt (Art. 83 AIG)
- Afghanische Asylsuchende mit Flüchtlingsstatus in Griechenland soll dorthin zurückgeführt werden: Wegweisungsvollzug zulässig und zumutbar trotz Suizidversuchen und häuslicher Gewalt (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Irakische Jesiden mit Schutzstatus in Griechenland: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Griechenland als sicherem Drittstaat rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylgesuch ausschliesslich aus medizinischen Gründen: Nichteintreten gerechtfertigt, Wegweisung nach Georgien zulässig und zumutbar (Art. 31a Abs. 3 AsylG)
- Junge afghanische Asylsuchende mit PTBS und Suizidversuchen: Wegweisung nach Griechenland als zulässig und zumutbar erachtet (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Asylgesuch wird wegen Wiedererwägung abgelehnt: Kosovo gilt als sicherer Drittstaat trotz neuer Beweise zum türkischen Strafverfahren (Art. 31a Abs. 1 Bst. c AsylG)
- Asylsuchender mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat und Wegweisung nach Deutschland rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Mutter und zwei Söhne aus Albanien fliehen vor gewalttätigem Ex-Ehemann/Vater: Asyl abgelehnt, aber Wegweisungsvollzug als unzumutbar verboten (Art. 83 Abs. 4 AIG)
- Asylsuchender mit Flüchtlingsstatus in Griechenland wird in den sicheren Drittstaat zurückgewiesen: Kein Vollzugshindernis trotz gesundheitlicher Probleme und prekärer Lebensbedingungen (Art. 83 Abs. 3–5 AIG)
- Familie aus Albanien beantragt Asyl wegen angeblicher Bedrohung durch Politik und organisierte Kriminalität: Flüchtlingseigenschaft abgelehnt, da Albanien als sicherer Drittstaat gilt und keine konkrete Verfolgung glaubhaft gemacht wurde (Art. 40 AsylG)
- Asylsuchender mit anerkanntem Flüchtlingsstatus in Griechenland wird in die Schweiz zurückgewiesen: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Griechenland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Asylsuchende mit subsidiärem Schutz in Ungarn: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Ungarn sicherer Drittstaat ist (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Eltern mit erwachsenen Kindern in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Deutschland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Roma aus Mazedonien: Asylgesuch abgewiesen, aber Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt (Art. 109 Abs. 4 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.