Gesetzesartikel
Art. 308 ZGB – Kindesschutz: Beistandschaft
24 Entscheide, in denen Art. 308 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kindesmutter verliert alternierende Obhut wegen wiederholter häuslicher Gewalt im Haushalt: Zuteilung der alleinigen Obhut an den Vater zur Wahrung des Kindeswohls (Art. 298d ZGB)
- Vater klagt gegen Nichteintreten des Kantonsgerichts in seine Beschwerde gegen Kontaktverbot: Beschwerde offensichtlich ungenügend begründet, kein Zugang zum Bundesgericht (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater verliert Aufenthaltsbestimmungsrecht über drei Kinder wegen häuslicher Gewalt, hygienischer Desolatheit und chronischer Kindeswohlgefährdung nach forensischem Gutachten (Art. 310 Abs. 1 ZGB)
- Vater unter Verdacht sexueller Handlungen mit Kind: Begleitetes Besuchsrecht angeordnet, unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 314 Abs. 1 ZGB)
- Mutter beantragt Wechsel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen mutmasslicher Befangenheit: pauschale Rügen reichen nicht aus, Beschwerde abgewiesen (Art. 450 ff. ZGB)
- Mutter beantragt alleinige elterliche Sorge trotz KESB-Entscheid zur gemeinsamen Sorge: Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde bleibt bei Schlichtungsgesuch bestehen, gemeinsame Sorge entspricht Kindeswohl (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
- Mutter verliert vorsorglich Obhut und Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen akuter Kindeswohlgefährdung durch prozesstaktisches Verhalten und fehlende Kooperation (Art. 308 ZGB)
- Mutter will mit Sohn nach Portugal ziehen: Obhutswechsel vor festem Datum ohne Verknüpfung zur Wegzugsentscheidung ist willkürlich (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege im Kindesschutzverfahren: Vorinstanz gewährt nur Teilbeträge, Bundesgericht bestätigt mittellose Lage nicht ausreichend nachgewiesen (Art. 29 Abs. 3 BV)
- Mutter beantragt vollständigen Entzug des Besuchsrechts wegen häuslicher Gewalt: Begleitetes Besuchsrecht von drei Stunden pro Monat bleibt bestehen, da keine konkrete Kindeswohlgefährdung nachgewiesen ist (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Mutter verbringt Tochter widerrechtlich in die Türkei und behält sie dort: Alleinige elterliche Sorge und Obhut an Vater übertragen, Besuchsrecht auf Schweizer Territorium beschränkt (Art. 308 Abs. 1 ZGB)
- Zehnjähriges Kind lehnt Besuchsrecht zum Vater ab: Keine Abänderung der Regelung, weil Kind noch nicht urteilsfähig und Ablehnung durch Mutter beeinflusst (Art. 313 Abs. 1 ZGB)
- Mutter beantragt Verweigerung des Besuchsrechts für Vater trotz ablehnender Haltung der 14-jährigen Tochter: Bundesgericht bestätigt gerichtliche Regelung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und fehlender Gefährdung (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater mit fehlendem Einfühlungsvermögen und früheren Tätlichkeiten gegenüber Mutter erhält nur dreiwöchentliches begleitetes Besuchsrecht: unentgeltliche Verbeiständung verletzt (Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Mutter klagt als Alleinsorgeberechtigte auf Barunterhalt für Tochter: Nach Überleitung in gemeinsame Sorge bleibt ihre Vertretungsmacht bestehen, abstrakte Interessenkollision liegt nicht vor (Art. 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB)
- Vater beantragt Nichtigkeitserklärung von KESB- und Obergerichtsentscheid wegen angeblicher sachlicher Unzuständigkeit nach Einreichung einer Unterhaltsklage des Kindes: Nichtigkeit verneint, da Zuständigkeitsverlust nicht offensichtlich und Beschwerde nur auf Nichtigkeit beschränkt (Art. 95 lit. a BGG)
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter und für ausgedehnteres Kontaktrecht: Bundesgericht bestätigt alleinige Sorge und Erinnerungskontakte, korrigiert aber Unterhaltsberechnung wegen falschem hypothetischem Einkommen der Mutter (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Kindesvertreter erhält keine pauschale Entschädigung: Fehlende Begründung bei erheblicher Abweichung von der Kostennote verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Mutter beantragt Untersagung des Umgangsrechts ihres Kleinkindes mit dem Vater: Begleitetes Besuchsrecht mit Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB zur kindeswohlorientierten Wiederaufnahme des Kontakts bleibt wirksam
- Vater verweigert ADHS-Behandlung seines Kindes und instrumentalisiert es im Elternkonflikt: Alleinige elterliche Sorge der Mutter bestätigt, gemeinsame Sorge beeinträchtigt Kindeswohl (Art. 298d Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Erweiterung des Besuchsrechts nach geplantem Wegzug der Kinder nach Graz: Erlaubnis zur Verlegung des Aufenthaltsortes wird bestätigt, Feiertagsbesuch an Ostern und Weihnachten teilweise zugestanden (Art. 301a ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge, obwohl Tochter ihn seit 16 Monaten nicht kennt und Mutter jede Kooperation verweigert: Alleinsorge der Mutter bleibt bestehen (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.