Gesetzesartikel
Art. 29 BV – Allgemeine Verfahrensgarantien
527 Entscheide, in denen Art. 29 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bangladescher Staatsangehöriger: Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung verweigert, keine Zusammenrechnung kurzer Ehen (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Einbürgerungsgesuch: Unangekündigter Wissenstest im Kennenlerngespräch verletzt Treu und Glauben; Sache zurückgewiesen (Art. 5 Abs. 3 BV)
- Forensisch-psychologisches Gutachten statt psychiatrischem Facharzt: Verletzung von Art. 20 und 56 Abs. 3 StGB sowie rechtlichem Gehör; Sache zurückgewiesen
- Zollnachforderung wegen verspäteter Kontingentzahlung: Unverhältnismässig für Einzelimport, aber solidarische Haftung für Kontingentshandel bestätigt (Art. 19 SV)
- Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für vorsorgliche Beweisführung zur Klärung der Prozesschancen abgewiesen (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO)
- Vorsorgliche Beweisführung: Gerichtliches Gutachten für Verkehrsunfall 2010 zulässig, für 2005 wegen bestehendem MEDAS-Gutachten abgelehnt (Art. 158 ZPO)
- Beschwerde gegen Telefonüberwachung im Drogenverfahren: Zufallsfunde zulässig, Dauer gerechtfertigt (Art. 269 ff. StPO)
- Ausstandsbegehren gegen nebenamtlichen Patentrichter wegen Kanzleimandat an Konzernschwester: Befangenheitsanschein bejaht (Art. 30 Abs. 1 BV)
- Rechtsmittelbeklagter erhält keine unentgeltliche Rechtspflege: Angefochtener Entscheid weist krassen Verfahrensfehler auf (Art. 117 lit. b ZPO)
- Submissionsrecht: Mehreignung als Zuschlagskriterium zulässig; Rechtliches Gehör bei Referenzen (Art. 21 Abs. 1 BöB)
- Ausschaffungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch monatelange Untätigkeit führt zur sofortigen Entlassung (Art. 76 Abs. 4 AuG)
- Medizinstudent ficht Studiengebühren an: Äquivalenzprinzip gewahrt, aber Verweigerung unentgeltlicher Rechtspflege wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 29 Abs. 3 BV)
- Entsiegelung im Verwaltungsstrafverfahren: Keine 20-Tage-Frist der StPO, aber Beschleunigungsgebot gewahrt (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- IV-Stelle ficht kantonale Rückweisung zur medizinischen Abklärung an: Zwischenentscheid mangels irreversiblen Nachteils nicht anfechtbar (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
- Wohnatelier in Gewerbezone abgelehnt: Willkürfreie Auslegung des kommunalen Baureglements und kein Gleichbehandlungsanspruch (Art. 34 Abs. 1 BauR)
- Roma aus Mazedonien: Asylgesuch abgewiesen, aber Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt (Art. 109 Abs. 4 AsylG)
- Zwischenverfügung zur Gutachtensanordnung in der Unfallversicherung: Nichteintreten mangels Weiterziehbarkeit (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Internationaler Kaufvertrag über Spinnerei: Rückzahlungspflicht bestätigt, Beweislast für Nichtlieferung korrigiert, Sache zurückgewiesen (Art. 8 ZGB, Art. 51 CISG)
- Einbürgerung eines Rollstuhlfahrers verweigert: Keine Willkür bei mangelnder lokaler Integration (Art. 14 BüG)
- Erlass der AHV-Rückerstattung verweigert: Beweislastumkehr wegen Aktenmängeln verneint, guter Glaube ausgeschlossen (Art. 25 ATSG)
- Volksabstimmung im Kanton Bern: Wiederholung wegen vernichteter Stimmzettel zulässig (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Beschwerdeführer gegen SRG verweigert Replikrecht vor UBI: Kein zweiter Schriftenwechsel geschuldet, da keine gerichtliche Behörde (Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente nach fristloser Entlassung: Rückweisung zur Prüfung von Video-Beweisen und autonomem Kürzungsrecht (Art. 35 BVG)
- Patentverletzung: Vorsorgliche Beweisführung (Augenschein) abgelehnt, da Teilnahmehandlung nicht glaubhaft gemacht (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO)
- Beitragspflicht an Vorsorgestiftung trotz fehlender persönlicher Benachrichtigung: Legalitätsprinzip durch AVEG gedeckt (Art. 127 BV)
- Enteignung wegen Fluglärms: Zulässigkeit des hedonischen Bewertungsmodells ESchK für Mehrfamilienhäuser (Art. 26 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.