Gesetzesartikel
Art. 26 BVG – Beginn und Ende des Anspruchs
24 Entscheide, in denen Art. 26 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit rückwirkender IV-Rente und vorheriger Eingliederungsmassnahme erhält keine provisorische Weiterversicherung nach Art. 26a Abs. 1 BVG
- Beschwerdeführerin verlangt Verzugszinsen auf rückwirkend ausgerichtete BVG-Rente: Reglementarische Ausschlussklausel unwirksam, Mindestzinssatz von 1 % gilt (Art. 26 Abs. 1 BVG i.V.m. Art. 15 Abs. 2 BVG und Art. 12 lit. j BVV 2)
- Berufsvorsorge: Pensionskasse weigert sich, Invalidenrente ab 1. Juli 2018 zu zahlen – Bundesgericht bestätigt Leistungspflicht trotz fehlender echtzeitlicher Arbeitsunfähigkeitsattestation (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit PTBS-Diagnose ohne bekanntes Trauma verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Verfügung nicht offensichtlich unhaltbar, Beschwerde abgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit chronischen Rückenschmerzen und Depressionen: Bundesgericht weist Fall wegen unvollständiger psychiatrischer Akten vor 18. Juni 2013 an Vorinstanz zurück (Art. 23 lit. a BVG)
- Auffangeinrichtung fordert Zinsen auf Rückgriffsforderung gegen BVG-Sammelstiftung: Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG zulässig, Zinssatz nach BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (Art. 26 Abs. 4 BVG)
- Versicherter beantragt vorzeitige Altersrente nach bereits eingetretener Invalidität: Vorsorgefall Invalidität schliesst vorzeitige Pensionierung aus, Invalidenrente zusteht ab 1. April 2018 (Art. 23 lit. a BVG)
- Auffangeinrichtung verlangt Rückzahlung von Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
- Auffangeinrichtung verlangt Zinsen auf Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
- Versicherter mit BVG-Invalidenrente seit 2000 beansprucht Weiterbezug nach Erreichen des Pensionsalters: Ablösung durch tiefere Altersrente zulässig, da überobligatorischer Bereich und Reglement vorsieht (Art. 49 Abs. 1 Satz 2 BVG)
- Ehegatte beantragt Aufschub des Vorsorgeausgleichs wegen hängigen Invalidenrentenverfahrens: Anwendung von Art. 124 ZGB bei noch nicht festgestelltem, aber vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eingetretenem Vorsorgefall (Art. 124 ZGB)
- Auffangeinrichtung fordert von Sammelstiftung Verzugszins für Vorleistungen nach Art. 26 Abs. 4 BVG: Kein vertragliches Verhältnis zwischen Einrichtungen, keine gesetzliche Grundlage – Zinsanspruch abgelehnt (Art. 26 Abs. 4 BVG)
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG verlangt Regress von Pensionskasse für Invalidenrente wegen psychischer Erkrankung: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität bejaht (Art. 23 lit. a BVG, Art. 26 Abs. 1 BVG, Art. 28 und 29 IVG)
- Auffangeinrichtung BVG geltend macht Regressanspruch gegen Vorsorgestiftung Swiss Life: Beginn der massgeblichen Arbeitsunfähigkeit liegt vor Versicherungsverhältnis mit Beschwerdegegnerin, Verbindlichkeit der IV-Verfügung (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Psychisch kranke Arbeitnehmerin mit paranoider Schizophrenie verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: Kein Anspruch, weil berufsvorsorgerechtlich relevante Arbeitsunfähigkeit bereits 1996 eintrat und zeitlicher Konnex zur 2014 festgestellten Invalidität nicht unterbrochen wurde (Art. 23 lit. a BVG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente für Zeit vor Erschöpfung der Krankentaggelder: Rentenaufschub bleibt wirksam trotz Rückforderung durch Krankenkasse (Art. 26 Abs. 2 BVG)
- Pensionskasse schiebt Invalidenrente auf: Zulässig trotz Rückforderung der Taggelder durch IV-Rentennachzahlung (Art. 26 Abs. 2 BVG)
- Ehefrau verlangt Teilung des Vorsorgeguthabens nach Scheidung: Vorsorgefall Invalidität trotz Überentschädigung eingetreten, Teilung nach Art. 122 Abs. 1 ZGB ausgeschlossen (Art. 122 Abs. 1 ZGB)
- Selbstständiger Arzt mit Morbus Bechterew und Parkinson beansprucht höhere Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Feststellung zum Valideneinkommen nicht verbindlich, da offensichtlich unhaltbar (Art. 23 und Art. 26 Abs. 1 BVG)
- Versicherter mit Invaliditätsgrad 40–50 % verlangt Berechnung der beruflichen Vorsorge-Rente auf Vollzeitbasis: IV-Verfügung bindet Pensionskasse, da Gesundheitsbedingtheit der Pensumsreduktion auf 80 % nicht offensichtlich unhaltbar (Art. 23 BVG)
- Berufsvorsorge: Soziallohnanteil beim Geschäftsführer-Empfänger nicht anrechenbar; Beschwerde der Vorsorgestiftung abgewiesen (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Vollinvalidität vor Pensionsalter: Kein gesetzlicher Kapitalbezug aus zweiter Säule bei reglementarischer Umwandlung (Art. 37 Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.