Gesetzesartikel
Art. 229 ZPO – Neue Tatsachen und Beweismittel
24 Entscheide, in denen Art. 229 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Inhaftierter erleidet während 20-tägiger Einzelhaft in Sicherheitsabteilung unmenschliche Behandlung: Genugtuungshöhe wird willkürlich zu niedrig festgesetzt, Sache zur Neubemessung zurückverwiesen (§ 11 HG/ZH)
- Sparkasse beantragt definitive Rechtsöffnung auf Grundlage einer deutschen Grundschuldbestellung: Gläubigeridentität nicht nachgewiesen, da Eintragung im deutschen Handelsregister nicht notorisch und Beweis verspätet (Art. 84 Abs. 2 SchKG)
- Merck-Konzerne streiten um Nutzung des Namens 'Merck' im Internet: Unterlassungsanspruch der deutschen Merck KGaA bleibt bestehen trotz Unterlassungserklärung und Verwirkungseinwand (Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG)
- Ehegatte verlangt als Vermächtnisnehmer Auszahlung von Geldforderungen aus Erbteilung: Eigengutnachweis für Säule-3a-Auszahlung misslingt, Klage abgewiesen (Art. 200 Abs. 3 ZGB)
- Ehegatte klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Einleitung des Scheidungsverfahrens: Nichtberücksichtigung nachträglicher Einkommenssteigerung der Ehefrau als Willkür (Art. 9 BV, Art. 229 ZPO)
- Arbeitgeberin klagt gegen fristlose Kündigung: Bundesgericht bestätigt, dass neue Tatsachen und Beweismittel nur vor den ersten Parteivorträgen vorgebracht werden dürfen (Art. 229 Abs. 2 ZPO)
- Aktionär überträgt Inhaberaktien während des Verfahrens: Einberufungsrecht zur Generalversammlung entfällt mangels Aktivlegitimation (Art. 699 Abs. 4 OR)
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Patentinhaberin schränkt Klagepatent nach Aktenschluss beim IGE ein: Klage wird gegenstandslos, da ursprüngliches Patent nicht mehr existiert (Art. 60 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Beschwerdeführer bestreitet Passivlegitimation in Rechtsöffnungsverfahren: zweiter Schriftenwechsel ermöglicht unbeschränkten Novenvortrag (Art. 229 Abs. 1 ZPO)
- Beschwerdeführerin lehnt Videokonferenz-Hauptverhandlung ab: Keine gesetzliche Grundlage in der ZPO, Beschwerde gutgeheissen (Art. 228 ff. ZPO)
- Aktionär klagt gegen Generalversammlungsbeschluss: Rechtshängigkeit rückdatiert trotz fehlender Originalneueinreichung, überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 BV (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
- Beklagte im Patentverletzungsprozess rügt dreimalige unbeschränkte Äusserungsmöglichkeit der Klägerin zur Nichtigkeit: Zulassung von Anspruchseinschränkung in ergänzender Replik verstösst gegen Novenrecht (Art. 125 lit. a ZPO)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft fordert Kostenvorschuss für Mängelbehebung an gemeinsamen Bauteilen: Nachbesserungsanspruch ist unteilbar, Beschwerde abgewiesen (Art. 368 Abs. 2 OR)
- Arrestgläubigerin aus Belize kann Forderung aus Kaufverträgen nicht glaubhaft machen, weil sie sich nicht substantiiert mit Protokoll vom 21.11.2011 auseinandersetzt (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG)
- Mieterin zahlt nur die Hälfte des Mietzinses für April 2017: Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug wirksam, Ausweisung im summarischen Verfahren zulässig (Art. 257 ZPO)
- Grundeigentümer muss Erdanker und Bodennägel für Baugrubensicherung des Nachbarn dulden: Kein schutzwürdiges Interesse im betroffenen Erdreichsbereich (Art. 667 Abs. 1 ZGB)
- Beschwerdeführerin rügt Verletzung des Aktenschlusses: Vorinstanz berücksichtigte nach Instruktionsverhandlung eingereichte Beweismittel ohne Prüfung nach Art. 229 Abs. 1 ZPO – Bundesgericht hebt Urteil auf und verweist zurück
- Heimat- und Wohnsitzgemeinde klagen erfolgreich auf Anfechtung einer Kindesanerkennung zur Verhinderung einer Scheinehe: Klagerecht nach Art. 260a Abs. 1 ZGB ist nicht durch das Kindeswohl eingeschränkt
- Beschwerdeführer erhalten unentgeltliche Rechtspflege für Berufungsverfahren: Aussichtslosigkeit der Berufung nicht gegeben, weil Beweisergebnis den Parteibehauptungen widerspricht (Art. 117 ZPO)
- Schuldnerin verliert Konkursverfahren wegen fehlender Sanierungsaussichten: Widerruf der provisorischen Nachlassstundung und Konkurseröffnung vor Ablauf der Frist bundesrechtskonform (Art. 294 Abs. 3 SchKG)
- Arbeitgeberin kündigt COO fristlos wegen E-Mail an brasilianische Geschäftspartnerin mit Link auf Artikel über Kunstskandal des Vaters des Verwaltungsratspräsidenten: kein wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 2 OR
- Klage auf Regress in einfacher Gesellschaft: Nachträgliche Substanziierung als verspätet verworfen (Art. 229 ZPO)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.