Gesetzesartikel
Art. 176 ZGB – Regelung des Getrenntlebens
25 Entscheide, in denen Art. 176 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kinder nicht verheirateter Eltern fordern höhere Kindesunterhaltsbeiträge: Vorinstanz darf Überschussanteil nicht ohne tatsächliche Grundlage plafonieren (Art. 176 ZGB, Art. 285 ZGB)
- Ehefrau beantragt Ausstand einer Einzelrichterin im Eheschutzverfahren wegen zweier Telefongespräche mit Dritten: Kein objektiver Anschein der Befangenheit festgestellt (Art. 47 Abs. 1 Bst. f ZPO)
- Vater klagt gegen Übertragung der alleinigen Betreuung des Kindes an die Mutter während Scheidungsverfahren: Kindeswille durch Elternkonflikt beeinflusst, schrittweiser Kontaktwiederaufbau geboten (Art. 276 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 ZGB)
- Ehemann klagt gegen Kindesunterhalt nach Scheidung: Vermögensverzehr aus Erbschaft bei Ausnahmefall zumutbar, Wohnkostenanteil und Fremdbetreuungskosten korrigiert (Art. 3 Abs. 1bis AHVG)
- Vater klagt auf alleinige Obhut über zwei schulpflichtige Kinder bei 50 km Entfernung: Obhutszuteilung an Mutter wegen besseren Betreuungsangebots an Randzeiten und Stabilitätsinteresse (Art. 176 ZGB)
- Mutter will mit Sohn nach Portugal ziehen: Obhutswechsel vor festem Datum ohne Verknüpfung zur Wegzugsentscheidung ist willkürlich (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Ehegatte klagt gegen Ehegattenunterhalt in Eheschutzverfahren: Berufungsinstanz darf Betreuungsunterhalt reduzieren und Mittel neu für Ehegattenunterhalt verwenden, obwohl dieser nicht angefochten wurde (Art. 58 Abs. 1 ZPO)
- Mutter beantragt Vaterschaftsaberkennung für Tochter aus Vergewaltigung: Aussichtslosigkeit der Abklärung und Kindeswohl sprechen gegen Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft (Art. 133 Abs. 1 und Art. 176 Abs. 3 ZGB)
- Ehefrau mit psychischer Erkrankung erhält ab 1. April 2021 hypothetisches Einkommen von Fr. 5'000.-- angerechnet: Ehegattenunterhalt neu auf Fr. 763.-- festgesetzt (Art. 276 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehefrau verlangt höhere nacheheliche Unterhaltsbeiträge nach vierjähriger Trennung: Interdependenz von Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verbindlichkeit der zweistufigen Methode führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 163 und 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehemann mit Erbschaftsvermögen von 4,2 Mio. Fr. muss nicht Unterhalt aus Erbvermögen finanzieren: Zumutbarer Vermögensverzehr verneint (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehefrau beantragt Streichung einer rechtskräftigen Beratungsanordnung im Eheschutzverfahren: Beschwerde abgewiesen, weil die Anordnung nicht Gegenstand der Berufung war (Art. 315 Abs. 1 ZPO)
- Vater klagt gegen Unterhaltsentscheid: Keine Interessenkollision bei Barunterhalt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, Vertretung durch Mutter zulässig (Art. 304 ZGB)
- Vater beantragt Nichtigkeitserklärung von KESB- und Obergerichtsentscheid wegen angeblicher sachlicher Unzuständigkeit nach Einreichung einer Unterhaltsklage des Kindes: Nichtigkeit verneint, da Zuständigkeitsverlust nicht offensichtlich und Beschwerde nur auf Nichtigkeit beschränkt (Art. 95 lit. a BGG)
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Verheirateter Vater mit neuem Kind klagt gegen Unterhaltsanpassung für ausserhäusliche Kinder: Berechnung des Existenzminimums unter Ausschluss der Ehefrau gemäss Art. 276a ZGB bestätigt
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
- Verheirateter Unterhaltsschuldner mit gemeinsamem Haushalt: Existenzminimum umfasst nur die Hälfte des Ehepaaransatzes, Ehefrau darf nicht vollständig berücksichtigt werden (Art. 276a ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
- Ehefrau beantragt höhere Unterhaltszahlungen im Rahmen von Eheschutzmassnahmen: Anwendung der einstufig-konkreten Methode bei überdurchschnittlichem Familieneinkommen und fehlende substantiierte Darlegung des eigenen Bedarfs führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehegattenunterhalt: Willkürliche Abzug einer unbelegten Sparquote bei zweistufiger Berechnungsmethode (Art. 9 BV; Art. 163, 176 ZGB)
- Eheschutzunterhalt: Willkürliche Aufnahme laufender Steuern ins Existenzminimum nach Art. 93 SchKG korrigiert
- Ehegattenunterhalt im Eheschutz: Keine Erhöhung ohne Eventualbegehren trotz streitiger Obhut (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehegattenunterhalt bei einfacher Lebensgemeinschaft: Kein qualifiziertes Konkubinat bewiesen, Unterhaltspflicht bleibt bestehen (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.