Eheschutzunterhalt: Willkürliche Aufnahme laufender Steuern ins Existenzminimum nach Art. 93 SchKG korrigiert
- BGE / ATF / DTF
- BGE 140 III 337 · ATF 140 III 337 · DTF 140 III 337
- Datum
- 22.05.2014
- Geschäftsnummer
- 5A_890/2013
- Abteilung
- II. Zivilrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Teilweise gutgeheissen
Tragende Normen
Art. 9 BV Art. 92 SchKG Art. 93 SchKG Art. 163 ZGB Art. 176 ZGB
Zusammenfassung
Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens stritten getrennt lebende Eheleute über den persönlichen Unterhaltsbeitrag der Ehefrau. Die Vorinstanz hatte bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums des Ehemannes sowohl verfallene Steuerschulden als auch laufende Steuern sowie volle Leasingraten für ein Auto mit Kompetenzcharakter berücksichtigt. Die Ehefrau rügte diese Berechnungsmethode als willkürlich und beantragte eine Erhöhung ihres Unterhaltsbeitrages.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und setzt den monatlichen Unterhaltsbeitrag der Ehefrau ab Juni 2013 auf Fr. 1'660.-- fest. Das Gericht prüft die Rüge der willkürlichen Anwendung von Art. 163 bzw. Art. 176 ZGB im Zusammenhang mit der Bedarfsberechnung.
Bezüglich der laufenden Steuern stellt das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz diese gestützt auf kantonale Richtlinien (Solothurn) im Existenzminimum des Schuldners berücksichtigt hat. Gemäss gefestigter bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art. 93 SchKG sind laufende oder aufgelaufene Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht zu berücksichtigen. Da die kantonalen Richtlinien dieser Praxis widersprechen und keine sachlich haltbaren Gründe für die Abweichung vorliegen, ist die Berücksichtigung der Steuern als willkürlich (Art. 9 BV) einzustufen. Der Notbedarf des Ehemannes reduziert sich dadurch um Fr. 647.-- pro Monat.
Hingegen verwirft das Gericht die Rüge betreffend die Leasingraten. Bei einem geleasten Fahrzeug mit Kompetenzcharakter sind die Leasingraten wirtschaftlich gesehen zeitlich gestaffelte Anschaffungskosten von nicht pfändbarem Vermögen im Sinne von Art. 92 Abs. 1 oder Art. 93 Abs. 1 SchKG. Sie sind daher grundsätzlich in vollem Umfang im Bedarf zu berücksichtigen, ohne dass ein Amortisationsanteil herausgerechnet werden muss. Die volle Anrechnung von Fr. 306.-- war somit nicht willkürlich.
Aufgrund der Korrektur des Bedarfs des Ehemannes ergibt sich ein verfügbarer Überschuss, der zur Festsetzung des höheren Unterhaltsbeitrages für die Ehefrau führt. Die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege werden beiden Parteien gewährt (Art. 64 BGG), da Bedürftigkeit und aussichtslose Positionen bejaht werden. Die Gerichtskosten des Bundesgerichts werden dem Beschwerdegegner auferlegt, einstweilen aber auf die Bundesgerichtskasse genommen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Den amtlichen Rechtsbeiständen wird je ein reduziertes Honorar aus der Kasse entrichtet (Art. 64 Abs. 2 BGG). Die Sache wird zur Neuregelung der kantonalen Gerichtskosten an die Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 67 BGG).
Regeste
Eheschutz; Unterhalt des Ehegatten; Steuern und Leasingraten (Art. 163 ZGB; Art. 92 Abs. 1 und Art. 93 SchKG; Art. 9 BV). Die Berücksichtigung der laufenden und aufgelaufenen Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum des Unterhaltsschuldners ist willkürlich (E. 4.2-4.4). Verfassungskonform ist hingegen die Aufnahme der vollen Raten für ein geleastes Fahrzeug mit Kompetenzcharakter (E. 5). Regeste Mesures protectrices de l'union conjugale; entretien de l'époux; impôts et redevances de leasing (art. 163 CC; art. 92 al. 1 et art. 93 LP; art. 9 Cst.). La prise en considération des impôts courants et échus dans le minimum vital du droit des poursuites du débirentier est arbitraire (consid. 4.2-4.4). Il est en revanche conforme à la Constitution de tenir compte de l'entier des redevances de leasing d'un véhicule qui a la qualité d'objet de stricte nécessité (consid. 5). Regesto Protezione dell'unione coniugale; mantenimento del coniuge; imposte e rate del leasing (art. 163 CC; art. 92 cpv. 1 e art. 93 LEF; art. 9 Cost.). È arbitrario prendere in considerazione, nel minimo vitale del diritto esecutivo del debitore alimentare, le imposte correnti ed arretrate (consid. 4.2-4.4). È invece conforme alla Costituzione includere le intere rate del leasing di un veicolo che ha natura impignorabile (consid. 5).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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