Gesetzesartikel
Art. 16 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
25 Entscheide, in denen Art. 16 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuerbefreiung für Entschädigung wegen verspäteter fristloser Kündigung: Leichte Persönlichkeitsverletzung reicht nicht für steuerfreie Genugtuungssumme nach Art. 24 lit. g DBG
- Steuerpflichtiger erwirbt zehn Liegenschaften über 17 Jahre fast vollständig fremdfinanziert und wird als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler qualifiziert: Kapitalgewinn aus Verkauf steuerbar (Art. 18 DBG)
- Käufer einer Stockwerkeinheit verlangt Abzug der Zahlung an Verkäufer für Anteil am Erneuerungsfonds als Liegenschaftsunterhalt: Keine steuerliche Gleichstellung mit Einlagen in den Fonds, Abzug abgelehnt (Art. 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 ESTV-Liegenschaftskostenverordnung)
- Ehegatten verkaufen künftige Aktienanteile an Lizenzgesellschaft für Fr. 12,5 Mio.: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Steuerperiode 2011 zuzurechnen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Eheleute mit deutscher Herkunft beziehen Renten der Bayerischen Ärzteversorgung: Besteuerung zu 100 % statt als Leibrente zu 40 % oder als berufliche Vorsorge zu 3/5 oder 4/5 (Art. 22 Abs. 1 und 3 DBG)
- Eheleute qualifizieren Stammanteile an Kompostier-GmbH 13 Jahre lang als Privatvermögen: Umqualifizierung ins Geschäftsvermögen für Steuerperiode 2016 ohne massgeblich veränderte Verhältnisse rechtswidrig (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 16 Abs. 1 DBG, Art. 18 Abs. 1 DBG)
- Rechtsanwalt erhält Zahlung von Fr. 300'000.- über seine Aktiengesellschaft: steuerliche Zurechnung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bestätigt, AHV-Rückstellung verlangt (Art. 16 DBG)
- Fussballspieler erhält Abfindung nach vorzeitiger Vertragsauflösung: Besteuerung erst bei tatsächlicher Auszahlung, nicht bei Vertragsunterzeichnung (Art. 16 DBG)
- Ehepaar erhält SNF-Stipendium vor Wegzug in die Niederlande: Erste Tranche ist steuerpflichtiges Einkommen nach Art. 16 Abs. 1 DBG, obwohl Art. 20 DBA CH-NL die Besteuerung durch die Niederlande ausschliesst
- Gründer erhält Put-Optionsprämien für Verlängerung der Veräusserungssperrfrist: Zahlungen sind steuerbares Einkommen aus Nichtausübung eines Rechts (Art. 23 lit. d DBG)
- Eigentümerin erhält Fr. 1 Mio. für Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung: Entgelt unterliegt Einkommenssteuer als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Anwalt verkauft Beteiligung an AG tranchenweise und finanziert sie vollständig fremd: Gewinn aus Veräusserung ist steuerbares Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit (Art. 18 DBG)
- Eheleute verkaufen nach Neuüberbauung sechs Stockwerkeigentumseinheiten: Veräusserungsgewinn ist steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 16 Abs. 1 und Abs. 3 DBG, Art. 18 Abs. 1 und Abs. 2 DBG)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Forschungsbeiträge einer gemeinnützigen Stiftung sind steuerpflichtiges Einkommen, weil konkrete Gegenverpflichtungen bestehen (Art. 24 lit. a DBG)
- Ehefrau vermietet Geschäftsräume zu Vorzugsmietzins an von Ehemann kontrollierte Gesellschaft: Aufrechnung der Mietzinsdifferenz als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen verneint, Steuerumgehung bejaht (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG)
- Ausschüttung aus Genossenschaft ohne Grundkapital und ohne Anteilscheine ist kein qualifizierter Beteiligungsertrag im Sinne von Art. 45a StG/AG (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG)
- Faktischer Geschäftsführer lässt private Leistungen durch Gesellschaft begleichen: Steuerhinterziehung nach Art. 175 Abs. 1 DBG liegt vor, da Leistungen direkt beim Beschwerdegegner als Einkommen zu erfassen sind
- Steuerpflichtiger erhält geldwerte Leistung aus treuhänderischem Erwerb einer nur beschränkt werthaltigen Beteiligung: Aufrechnung als steuerbares Einkommen zulässig, Abschreibungsbedarf auf Darlehen mindert Veranlagung (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Steuerpflichtiger erhält Fr. 2 Mio. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag: Kein überwiegender Vorsorgecharakter, privilegierte Besteuerung nach Art. 38 DBG und Art. 44 StG/BE abgelehnt
- Steuerpflichtiger erwirbt WIR-Guthaben mit Geschäftsmitteln und überführt sie zur Darlehensamortisation: Überführungsgewinn nach Art. 18 Abs. 2 DBG steuerbar
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Verzugszinsen aus IV-Rentennachzahlung unterliegen dem privilegierten Rentensatz nach Art. 37 DBG und nicht dem Normalsatz (Art. 37 DBG)
- Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen: Steuerbarer Reinvermögenszugang, aber Zuweisung an Belegenheitskanton statt Wohnsitzkanton (Art. 16 DBG, Art. 127 BV)
- Entgeltliche Löschung einer Bauverbotsdienstbarkeit: Teilweise steuerfreier Kapitalgewinn, Rückzug Baueinsprache steuerbar (Art. 16 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.