Gesetzesartikel
Art. 87 IVV – Revisionsgründe
22 Entscheide, in denen Art. 87 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Psoriasis-Arthritis beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente: Medizinische Abklärung ungenügend, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Versicherter mit Herzinfarkt, Asthma und Adipositas beantragt Rentenerhöhung auf mindestens 50 %: Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2013, Revision abgelehnt (Art. 16 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas Grad III und BMI über 50 beantragt Invalidenrente: Bundesgericht kippt Sonderrechtsprechung und verweist an IV-Stelle zur Neubewertung (Art. 17 ATSG)
- 60-jähriger Versicherter beantragt nach Neuanmeldung Invalidenrente: Keine Invalidität festgestellt, Restarbeitsfähigkeit verwertbar, Rentenanspruch abgelehnt (Art. 16 ATSG)
- Versicherte beantragt erneut berufliche Eingliederungsmassnahmen nach rechtskräftiger Ablehnung: Nichteintreten wegen fehlender glaubhafter Sachverhaltsänderung zulässig (Art. 87 Abs. 3 IVV i.V.m. Abs. 2)
- Grenzgänger mit rückwirkend befristeter Rente beantragt Neuanmeldung: Vorinstanz muss medizinische Abklärung ergänzen, weil Gutachten für Neuanmeldeverfahren unzureichend (Art. 87 Abs. 3 IVV)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- IV-Stelle lehnt Neuanmeldung wegen Abhängigkeitssyndrom ab: Rechtsprechungsänderung nach BGE 145 V 215 bildet keinen Neuanmeldungsgrund (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte mit Brustkrebs und mittelgradiger Depression beantragt Invalidenrente: Keine rechtserhebliche Arbeitsunfähigkeit festgestellt, Rentenanspruch verneint (Art. 7 ATSG)
- Invalidenversicherung: Kein Rentenanspruch bei 70%iger Arbeitsfähigkeit und ordentlichem Haushalt trotz kognitiver Beeinträchtigung durch Hirnblutung (Art. 28 IVG)
- Versicherter mit primärem Abhängigkeitssyndrom beantragt Invalidenrente nach neuer Rechtsprechung: Kein Neuanmeldungsgrund bei fehlender gesundheitlicher Verschlechterung seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter reicht Neuanmeldung für Invalidenrente ein: Medizinische Abklärung unvollständig, Rückweisung an IV-Stelle für interdisziplinäre Begutachtung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Nordmazedonischer Staatsangehöriger beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente nach Rentenaufhebung: Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands festgestellt (Art. 28 IVG)
- Versicherte beantragt erneuten Rentenanspruch nach mehreren Diagnosen: Keine anspruchsrelevante gesundheitliche Veränderung seit letzter Verfügung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt neue Invalidenrente: Keine erhebliche Verschlechterung seit 2013, aber Prüfung beruflicher Massnahmen geboten (Art. 8 Abs. 3 IVG)
- Versicherte beantragt Leistungen für komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS) als Spätfolge eines Unfalls: Rechtskräftige Kausalitätsverneinung schliesst spätere Leistungsansprüche aus (Art. 6 Abs. 1 UVG, Art. 11 UVV)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Beschwerde gegen Bestätigung des Nichteintretens auf Neuanmeldung zum IV-Leistungsbezug: Keine Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 1 BGG, daher Nichteintreten gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG
- Französische Grenzgängerin beantragt erneut Invalidenrente nach Arbeitsunfall: Keine glaubhafte Darlegung einer anspruchserheblichen Änderung des Sachverhalts seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
- Teilerwerbstätiger mit 80%-Pensum vor Erkrankung und ohne Haushaltsaufgaben erhält keine Invalidenrente: Invaliditätsgrad nach präzisierter Rechtsprechung proportional begrenzt (Art. 16 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.