Gesetzesartikel
Art. 6 ZPO – Handelsgericht
24 Entscheide, in denen Art. 6 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär klagt auf Erhöhung der Ausgleichszahlung bei Fusion: Überprüfungsklage nach Art. 105 Abs. 1 FusG gehört zum Recht der Handelsgesellschaften, Handelsgericht zuständig (Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO)
- Im Handelsregister eingetragene Klägerin erhebt Aberkennungsklage gegen nicht eingetragene Beklagte: Klägerwahlrecht nach Art. 6 Abs. 3 ZPO nicht anwendbar, Handelsgericht sachlich unzuständig (Art. 6 ZPO)
- Beschwerdeführerin rügt fehlende Prüfung der Beachtlichkeit gegnerischer Eingaben: Vorinstanz verletzt rechtliches Gehör bei Parteientschädigungsentscheid (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 106 ZPO)
- Aktionär klagt gegen Generalversammlungsbeschluss: Rechtshängigkeit rückdatiert trotz fehlender Originalneueinreichung, überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 BV (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
- Mieterin verlangt Fortsetzung des Warenhausmietvertrags nach Ablauf der Befristung: Klage unterfällt Kündigungsschutz und muss im vereinfachten Verfahren vor dem Mietgericht behandelt werden (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Werkvertrag mit Pauschalpreis: Nachtragspreise bei Bestellungsänderungen sind anhand der allgemeinen Marktpreise zu berechnen, nicht am effektiven Aufwand (Art. 89 Abs. 2 SIA-Norm 118)
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung teilweise ungültig, örtliche Zuständigkeit nach hypothetischem Parteiwillen auf Bezirksgericht Meilen übertragen (Art. 23 LugÜ)
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Liquidator einer insolventen AG klagt gegen Bund auf Rückzahlung von Mineralölsteuern: Zuständigkeit des kantonalen Obergerichts verneint, paulianische Anfechtungsklage gegen den Bund fällt nicht unter Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO
- Medienkampagne gegen Unternehmer nach Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch schiere Masse und Intensität der Berichterstattung (Art. 28 ZGB)
- Gesellschaft klagt auf Zahlung von CHF 30'000 aus Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Handelsgericht unzuständig, weil vereinfachtes Verfahren nach Art. 243 Abs. 1 ZPO gilt (Art. 243 Abs. 1 und 3 ZPO)
- Klagenhäufung bei Küchenlieferung: Streitwerte werden zusammengerechnet, Handelsgericht zuständig trotz einzelner Ansprüche unter CHF 30'000 (Art. 90 und 93 ZPO)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft klagt gegen Totalunternehmer wegen Fassadenmängeln: Gerichtsstandsvereinbarung über sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts unwirksam, Zuständigkeit des Bezirksgerichts bleibt bestehen (Art. 6 ZPO)
- Mieterin klagt gegen Ausweisung im Summarverfahren: Handelsgericht zuständig, weil beide Parteien im Handelsregister eingetragen sind (Art. 6 Abs. 2 ZPO)
- Mieterin verlangt Erstreckung eines befristeten Mietverhältnisses nach Optionsausübung: Vereinfachtes Verfahren ist anzuwenden, obwohl Kündigung nicht im Raum steht (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Beschwerde gegen Nicht-Eintreten des Handelsgerichts Zürich: Zuständigkeit bejaht, da alle Parteien im Handelsregister eingetragen und Streitgegenstand geschäftliche Tätigkeit einer Partei betrifft (Art. 6 Abs. 2 ZPO)
- Mieterin kündigt ausserordentlich wegen drohender Rechtskraft eines Urteilsvorschlags: Kündigungsschutz greift trotz reinem Feststellungsbegehren im Hauptpunkt (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Paulianische Anfechtung vor Handelsgericht unzulässig; Art. 163/167 StGB keine Schutznormen (Art. 6 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Handelsgericht Zürich unzuständig für Wiedereintragung gelöschter AG: Kein Streitverfahren nach Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO (Art. 164 HRegV)
- GmbH klagt Geschäftsführer vor Handelsgericht: Keine Zuständigkeit für Auskunftsbegehren aus Treuepflicht, unbezifferte Klage unzulässig (Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 812 OR)
- Widerspruchsklage nach SchKG: Handelsgericht Zürich sachlich nicht zuständig, Nichteintreten bestätigt (Art. 6 ZPO)
- Streit um sachliche Zuständigkeit im Handelsrecht: Kanton darf neben dem Handelsgericht keine parallele Zuständigkeit für andere Gerichte vorsehen (Art. 6 ZPO)
- Zuständigkeit bei Kündigungsgeschäftsmiete: Mietgericht statt Handelsgericht wegen vereinfachtem Verfahren (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Streitverkündungsklage gegen Vorgänger-Revisionsstelle: Zulassung trotz fehlender materieller Begründetheit im Zwischenverfahren (Art. 81 f. ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.