Gesetzesartikel
Art. 163 ZGB – Unterhalt der Familie
23 Entscheide, in denen Art. 163 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Überlebende Ehegattin beantragt Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Vorehelicher Vermögensverzicht des verstorbenen Ehemanns darf nicht angerechnet werden, da kein Einfluss möglich und Missbrauchsverbot nicht betroffen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Arbeitslose Frau mit Ehemann in arbeitgeberähnlicher Stellung bei ehemaligem Arbeitgeber: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung trotz häuslicher Gewalt und Trennung verneint, Ausschluss nach Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG ist absolut (Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG)
- Ehefrau pflegt schwer kranke Ehegatten mit Multipler Sklerose: Vergütung von Pflegekosten durch Familienangehörige abgelehnt, weil sie in EL-Berechnung eingeschlossen ist (Art. 12 Abs. 1 VKB/SG)
- Ehefrau verlangt ehelichen Unterhalt nach Trennung: Befristung durch Obergericht widerspricht Art. 163 ZGB, Bundesgericht hebt Entscheid auf (Art. 163 ZGB)
- Scheidungsklage: Nichteintreten wegen fehlendem Prozesskostenvorschuss unwirksam, da keine Prozessvoraussetzung (Art. 59 ZPO)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt: Bundesgericht verpflichtet zur Anwendung der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau verlangt höhere nacheheliche Unterhaltsbeiträge nach vierjähriger Trennung: Interdependenz von Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verbindlichkeit der zweistufigen Methode führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 163 und 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehepaar führt acht Jahre lang Beziehung auf Distanz ohne gemeinsamen Haushalt: nachehelicher Unterhalt ab Trennung 2012 verneint (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Verheirateter Vater mit neuem Kind klagt gegen Unterhaltsanpassung für ausserhäusliche Kinder: Berechnung des Existenzminimums unter Ausschluss der Ehefrau gemäss Art. 276a ZGB bestätigt
- Vater klagt gegen Unterhaltsverpflichtung der Mutter für Tochter: Zumutbarkeit einer 70-Prozent-Erwerbstätigkeit bei alternierender Obhut und ADHS-Diagnose des Kindes bestätigt (Art. 276 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf Abänderung des Kindesunterhalts nach Geburt eines weiteren Kindes durch Ex-Partnerin: 40-Prozent-Erwerbstätigkeit der Mutter als unzureichend angesehen, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 276 ZGB)
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
- Verheirateter Unterhaltsschuldner mit gemeinsamem Haushalt: Existenzminimum umfasst nur die Hälfte des Ehepaaransatzes, Ehefrau darf nicht vollständig berücksichtigt werden (Art. 276a ZGB)
- Ehegattin fordert offenen Unterhalt aus Scheidungsverfahren: Ansprüche aus Art. 163 ZGB gehören zur güterrechtlichen Auseinandersetzung, Rückweisung an Obergericht (Art. 205 Abs. 3 ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
- Ehefrau eines AHV-Rentners beantragt Ergänzungsleistungen: hypothetisches Einkommen wird angerechnet, aber Übergangsfrist wegen Unklarheit über Kündigungszeitpunkt des Ehemanns zulässig (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Konkubinatspartner muss keine Prozesskostenvorschüsse leisten: Unentgeltliche Rechtspflege nicht wegen fehlender Offenlegung verweigert (Art. 117 lit. a ZPO)
- Ehegattenunterhalt: Willkürliche Abzug einer unbelegten Sparquote bei zweistufiger Berechnungsmethode (Art. 9 BV; Art. 163, 176 ZGB)
- Eheschutzunterhalt: Willkürliche Aufnahme laufender Steuern ins Existenzminimum nach Art. 93 SchKG korrigiert
- Ehegattenunterhalt bei einfacher Lebensgemeinschaft: Kein qualifiziertes Konkubinat bewiesen, Unterhaltspflicht bleibt bestehen (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.