Gesetzesartikel
Art. 13 ATSG – Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
22 Entscheide, in denen Art. 13 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Versicherte mit Hilflosigkeit in Körperpflege und Fortbewegung lebt in ambulanter Wohnbegleitung: Heimcharakter bejaht, Hilflosenentschädigung für mittlere Hilflosigkeit verneint (Art. 35ter IVV)
- Ungarischer Versicherter mit Rückenleiden nach Schweizer Arbeitsunfall beantragt IV-Leistungen: Unvollständige Abklärung der Beitragszeiten und fehlende aktuelle medizinische Begutachtung führen zur Rückweisung (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Israelischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Rentenanspruch abgelehnt, weil Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Israel (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Grenzgänger mit vielfältigen somatischen und psychischen Beschwerden: Invalidenrente nicht zugesprochen, weil medizinische Abklärung unvollständig und interdisziplinäres Gutachten fehlt (Art. 43 ATSG)
- Grenzgänger mit schwerer Koronarherzerkrankung und Polyarthrose erhält ab Mai 2014 Dreiviertel-Invalidenrente statt Halbernte (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Grenzgänger mit Anpassungsstörung und Karpaltunnelsyndrom: Invaliditätsgrad nicht schlüssig beurteilt, Rückweisung zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 8 ATSG)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- AHV-Hilflosenentschädigung nach Wegzug ins Ausland: Rückforderung für März–Juni 2014 mangels Kausalität unzulässig (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kosovo beantragt Altersrente: Kein Anspruch mangels zwischenstaatlichem Abkommen und fehlendem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
- Grenzgänger mit chronischen Rückenleiden und mehreren Unfällen erhält ganze Invalidenrente ab 1. Dezember 2012 (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Witwenrente für Kosovarin mit behaupteter serbischer Doppelstaatsbürgerschaft: Kein rechtsgenügender Nachweis, Anspruch ab 1. November 2012 verneint (Art. 18 AHVG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Ergänzungsleistungsanspruch entsteht während Heimaufenthalts: örtliche Zuständigkeit bleibt beim Kanton des Wohnsitzes vor Eintritt ins Heim (Art. 21 Abs. 1 ELG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Sri-lankischer Versicherter erhält nach Wegzug nach Kanada AHV-Beitragsrückvergütung: Abzug der zuvor bezogenen IV-Renten ist rechtswidrig (Art. 4 Abs. 3 Satz 2 RV-AHV)
- Interkantonale Zuständigkeit für Restfinanzierung von Pflegekosten: Wohnsitzprinzip massgeblich mangels Bundesgesetz (Art. 25a Abs. 5 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.