Gesetzesartikel
Art. 12 StGB – Vorsatz und Fahrlässigkeit: Begriffe
22 Entscheide, in denen Art. 12 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerdeführer behauptet Unkenntnis des Heroingehalts bei Drogenhandel: Eventualvorsatz festgestellt, Landesverweisung bleibt bestehen (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführer verbraucht Zusatzprovisionen aus gewerbsmäßigem Betrug: Verbrauch als tatbestandsmäßige Geldwäscherei (Art. 305 bis StGB)
- Frau täuscht bei Bankkonteneröffnung durch falsche Angabe ihrer Kinder als wirtschaftlich Berechtigte: Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB bejaht, Beschwerde abgewiesen
- Beschwerdeführerin beantragt Revision eines Strafbefehls wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit neuem unfallanalytischen Gutachten: Gutachten wird als nicht erheblich beurteilt, Revision abgewiesen (Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO)
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Fahrer mit 4,4 µg/L THC im Blut nach Cannabiskonsum am Vortag: Eventualvorsatz bejaht, Strafe bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG)
- Beschwerde gegen Urteil wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises abgewiesen: Eventualvorsatz festgestellt, Beschwerdebegründung unzureichend (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG)
- Reiterin verliert beide Unterschenkel bei Unfall mit Traktor: Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt, da Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverletzung fehlen (Art. 125 StGB, Art. 26 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1 SVG)
- 15-Jähriger mit Messer vor Ausbildner stehend: Kein versuchter Mord wegen Unentschlossenheit, aber strafbare Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB)
- Zivildienstpflichtiger erscheint nicht zum Vorstellungsgespräch beim Einsatzbetrieb: Disziplinarbusse wegen vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses bestätigt (Art. 73 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ZDG)
- 77-Jähriger fährt nach Einnahme von Lexotanil (Bromazepam) trotz ärztlichem Fahreignungsattest: Fahrunfähigkeit festgestellt, aber Eventualvorsatz verneint (Art. 91 Abs. 2 SVG)
- Lastwagenlenker biegt rechts ab und überrollt Radfahrer: Keine fahrlässige Tötung, da Einspuren korrekt und Rechtsvorbeifahren unzulässig (Art. 117 StGB)
- Zwei Cousinen zünden je zwei Feuerwerksraketen; Brand durch unbekannte Rakete: Keine fahrlässige Mittäterschaft ohne Nachweis gemeinsamen sorgfaltswidrigen Entschlusses (Art. 222 Abs. 1 StGB)
- Beschuldigter verursacht Suizid-Frontalzusammenstoss mit tödlichem Ausgang: dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung trotz psychiatrischem Gutachten zur Schuldunfähigkeit bejaht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Versicherter schlägt aus Wut mit der Faust gegen eine Wand und verletzt sich: Eventualvorsatz ausschliessend für unfallähnliche Körperschädigung (Art. 6 Abs. 2 UVG)
- Alleinaktionär bucht fiktive EDV-Rechnung über CHF 553'759.-- und Luxusuhren als Geschäftsaufwand: Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung festgestellt (Art. 186 Abs. 1 DBG)
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
- Sicherheitsbeauftragter haftet für Lawinentod: Garantenstellung durch faktische Übernahme der Sicherungspflicht (Art. 11 StGB)
- Asbestopfer als Jugendlicher: Fahrlässige Tötung bejaht, Opferstellung anerkannt, Sache zurückgewiesen (Art. 117 StGB)
- CFO verkauft Mitarbeiterbeteiligungs-Aktien unter NAV: Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung bestätigt, Ersatzforderung trotz Vergleich (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.