Gesetzesartikel
Art. 59 IVG – Organisation und Verfahren
21 Entscheide, in denen Art. 59 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit Herzinfarkt, Asthma und Adipositas beantragt Rentenerhöhung auf mindestens 50 %: Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2013, Revision abgelehnt (Art. 16 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Serbischer Versicherter nach schwerem Verbrennungsunfall 2006: Anspruch auf befristete ganze Invalidenrente vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009, danach keine Invalidität mehr (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Ungarischer Versicherter mit Rückenleiden nach Schweizer Arbeitsunfall beantragt IV-Leistungen: Unvollständige Abklärung der Beitragszeiten und fehlende aktuelle medizinische Begutachtung führen zur Rückweisung (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Nordmazedonischer Staatsangehöriger beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente nach Rentenaufhebung: Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands festgestellt (Art. 28 IVG)
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit Depression und Rückenleiden beantragt Invalidenrente: Medizinischer Sachverhalt nicht abschliessend abgeklärt, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Grenzgänger beantragt Invalidenrente wegen chronischer Depression: Kein Anspruch, da keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit festgestellt wurde (Art. 6 ATSG)
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt neue Invalidenrente: Keine erhebliche Verschlechterung seit 2013, aber Prüfung beruflicher Massnahmen geboten (Art. 8 Abs. 3 IVG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgängerin mit Multipler Sklerose beantragt IV-Rente ab März 2010: Kein Anspruch wegen laufender Umschulung und erfolgreicher Wiedereingliederung, Invaliditätsgrad von 22 % rentenausschliessend (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Französischer Grenzgänger mit vierfacher Hüftoperation und HIV-bedingter Knochennekrose: Rentenanspruch wegen unzureichender medizinischer Abklärung durch RAD zurückverwiesen (Art. 43 ATSG)
- IV-Stelle ordnet Observation im November 2010 an: Fehlende gesetzliche Grundlage verletzt Art. 13 BV und Art. 8 EMRK, doch Beweis aus öffentlichem Raum bleibt verwertbar (Art. 59 Abs. 5 IVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Deutscher Versicherter mit kurzer Schweizer Beitragszeit und komplexen Gesundheitsproblemen: Invaliditätsgrad und Rente wegen unvollständiger Aktenlage nicht sicher feststellbar, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- IV-Stelle legt Beschwerde gegen Kostenregelung im Rückweisungsentscheid ein: Vertrauensschutz schützt vor Fristversäumnis, BEGAZ-Gutachten vom 19. April 2012 ist verwertbar (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Kind mit Trisomie 21 und Klumpfüssen erhält Tibiaosteotomie: Operationsnotwendigkeit für angeborene Tibiatorsion unklar, IV-Stelle muss kinderorthopädisches Gutachten einholen (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Psychiatrisches Gutachten mit Tochter als Dolmetscherin: Beweiswert trotz Regelverstoss wegen fehlender Therapie intakt (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.