Gesetzesartikel
Art. 5 AHVG – Beiträge von Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 1. Grundsatz
21 Entscheide, in denen Art. 5 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse bestreitet Höhe des Valideneinkommens bei Invalidenrente: Überstunden aus früherer Tätigkeit werden wegen kontinuierlicher Verschlechterung der Gesundheit ab 2017 als zukünftig erzielbar anerkannt (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 IVV)
- Ausgleichskasse rechnet Mietzinszahlungen für Zweitwohnungen einer Gesellschafterin-Geschäftsführerin voll zum massgebenden Lohn: Keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern beitragspflichtiger Lohn (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 AHVG)
- Uber-Fahrer in der Schweiz gelten als unselbstständig erwerbstätig: Weisungsabhängigkeit und fehlendes Unternehmerrisiko führen zur Beitragspflicht der Uber B.V. (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Spital subventioniert Kinderbetreuung für Mitarbeitende: Subvention gehört zum massgebenden Lohn und unterliegt AHV-Beitragspflicht (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 lit. f AHVG)
- Nationalrätin nimmt Parlamentsmandat während Mutterschaftsurlaub vorzeitig wieder auf: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet sofort und lebt nicht wieder auf (Art. 16d Abs. 3 EOG)
- Vereinsvorstand erhält Globalentschädigung: Unklare Abgrenzung zwischen unselbstständiger Organ- und selbstständiger Anwaltstätigkeit führt zur Rückweisung an die Ausgleichskasse (Art. 5 Abs. 1 AHVG)
- Vermittlung von Limousinendienstleistungen durch Chauffeur: Agententätigkeit gilt nicht als selbstständig, weil fehlende eigene Räumlichkeiten, fehlendes Personal und unzureichende Kostenübernahme (Art. 9 Abs. 1 AHVG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Fachbeiständin für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erbringt AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit (Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG)
- Lohnnachzahlung für 2017 erfolgt 2018 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beitragspflicht richtet sich nach Bestimmungsjahr, ALV-Beitragssatz von 1 % (Art. 3 Abs. 2 AVIG)
- Ausbildungsentschädigung an Lernvikare ist beitragspflichtiger Lohn nach AHVG: Kirchliche Praktikantenstellung stellt Arbeitsverhältnis dar (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
- Praxisinhaber erhalten niedrige Löhne und hohe Dividenden: AHV-Beitragspflicht für Teil der Dividende bei offensichtlichem Missverhältnis (Art. 4 und 5 AHVG)
- Aktionäre einer landwirtschaftlichen Familien-AG mit festem Barlohn unterliegen der Beitragspflicht für Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen (Art. 2 Abs. 1 AVIG, Art. 18 Abs. 1 FLG)
- Psychotherapeutin arbeitet am Institut X.________: Keine selbständige Erwerbstätigkeit trotz Vereinbarung, Beitragspflicht als Unselbständigerwerbende (Art. 5 Abs. 1 AHVG)
- GmbH zahlt Lizenzgebühren an Gesellschafter als Inhaber von Einzelfirmen: Zahlungen gelten als massgebender Lohn für AHV-Beiträge, Unkostenentschädigung muss aber abgezogen werden (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
- A.________ Suisse GmbH muss für Marketer paritätische AHV-Beiträge zahlen: Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Unternehmen zahlt Löhne an Geschäftsführer einer GmbH für Impounding-Services: Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Erwerbstätigkeit misslingt, Beitragspflicht besteht (Art. 5, 8, 9, 13 AHVG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit tiefem Lohn und hohen Dividenden: Nachzahlung von AHV-Beiträgen wegen offensichtlichen Missverhältnisses bestätigt (Art. 4 f. AHVG)
- Vorruhestandsurlaub des Grenzwachtkorps mit Lohnfortzahlung ohne Tätigkeit: Qualifikation als Nichterwerbstätiger und persönliche Beitragspflicht bestätigt (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
- Militärversicherungstaggeld: Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge ist massgebender Lohn, Umrechnung in Bruttowerte erforderlich (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.