Gesetzesartikel
Art. 317 ZPO – Neue Tatsachen, neue Beweismittel und Klageänderung
23 Entscheide, in denen Art. 317 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Scheidung: Kantonsgericht verletzt Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts bei hypothetischem Einkommen der Ex-Ehefrau (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Arbeitnehmer klagt auf Entlohnung für Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich: Bundesgericht weist Beschwerde mangels grundsätzlicher Rechtsfrage ab (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG)
- Inhaftierter erleidet während 20-tägiger Einzelhaft in Sicherheitsabteilung unmenschliche Behandlung: Genugtuungshöhe wird willkürlich zu niedrig festgesetzt, Sache zur Neubemessung zurückverwiesen (§ 11 HG/ZH)
- Stockwerkeigentümerin bestreitet Nichtigkeit von Genehmigungsbeschlüssen für Gemeinschaftskosten: Fehlende Substantiierung und unzulässige neue Vorbringe führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Kinder der Erblasserin streiten um Erbteilung: Liegenschaft gehört vollständig zum Nachlass, Testament wegen Erbvertrag ungültig, Ausgleichungspflicht nicht nachgewiesen (Art. 494 ZGB)
- Ehegatte klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Einleitung des Scheidungsverfahrens: Nichtberücksichtigung nachträglicher Einkommenssteigerung der Ehefrau als Willkür (Art. 9 BV, Art. 229 ZPO)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Erbteilung nach Tod der Eltern: Anspruch auf Erstattung einer angeblichen Schuld von Fr. 500'000.-- bleibt mangels Beweis unerfüllt (Art. 604 ZGB)
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Kaufvertragsklausel zur Dividende 2015 wird als Garantieversprechen qualifiziert: Käufer haftet für Auszahlung von CHF 300'000 an Verkäufer (Art. 111 OR)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Aufhebung von Versammlungsbeschlüssen zur Liegenschaftsverwaltung: Nichteintreten wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses (Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Arbeitnehmerin stürzt nach Synkope im Büro: Keine Haftung der Arbeitgeberin für Verletzungen, da keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch Hilfsperson (Art. 328 i.V.m. Art. 101 OR)
- Arrestgläubigerin aus Belize kann Forderung aus Kaufverträgen nicht glaubhaft machen, weil sie sich nicht substantiiert mit Protokoll vom 21.11.2011 auseinandersetzt (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG)
- Verletzung durch umgestürztes Drehschrankbett: Kein Verschulden des Besitzers wegen fehlender Erkennbarkeit der Kippgefahr für einen Durchschnittsverbraucher (Art. 41 OR)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
- Eigentümerin des herrschenden Grundstücks verliert Interesse an Grunddienstbarkeit nach Abparzellierung: Löschung des Parkplatzbenutzungsrechts rechtmässig (Art. 736 ZGB)
- Aktienkaufvertrag mit widersprüchlicher Formulierung (10 % vs. 45 Stück): Kein Konsens, Vertrag nicht zustande gekommen (Art. 13 OR)
- Nacherbin verlangt Liegenschaft in natura, obwohl Vorerbin sie in Erbteilung gegen Ausgleich übernommen hat: Wertersatz für 24.362 % statt Eigentumsübertragung (Art. 489 Abs. 1 ZGB)
- Vater legt Berufung gegen Unterhaltsentscheid ein und macht Arbeitslosigkeit seit 1. Juli 2014 geltend: Verweisung in Abänderungsverfahren statt Prüfung im Berufungsverfahren ist willkürlich (Art. 9 BV, Art. 179 Abs. 1 ZGB, Art. 317 Abs. 1 ZPO)
- Zugbegleiter klagt auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung: Nachweis der Missbräuchlichkeit fehlt, Beschwerde am Bundesgericht abgewiesen (Art. 336a OR)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Besteller klagt auf Schadenersatz wegen mangelhafter Fenster: Einjährige Verjährungsfrist greift, da Fenster bewegliches Werk sind und nicht vom Lieferanten eingebaut wurden (Art. 371 OR)
- Anschlussberufung trotz eigener Hauptberufung zulässig: Nachehelicher Unterhalt mangels Bezifferung nicht erhöht (Art. 313 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.