Gesetzesartikel
Art. 3 StPO – Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot
21 Entscheide, in denen Art. 3 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann tötet Ex-Ehefrau nach Scheidungswunsch und ausserehelicher Beziehung: Mordqualifikation und 20-jährige Freiheitsstrafe bestätigt (Art. 112 StGB)
- Beschwerde gegen Landesverweisung nach Art. 66a StGB und Strafzumessung abgewiesen: Widersprüche im erstinstanzlichen Urteil rechtfertigen keine Rückweisung, Vorinstanz übt eigenständiges Ermessen aus (Art. 66a StGB)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,2 Gramm reinen Kokains zum Weiterverkauf: Qualifizierter Tatbestand nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG bejaht, Strafe bestätigt (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG)
- Beschuldigter in vorzeitigem Strafvollzug beantragt Haftentlassung: Fluchtgefahr wegen enger Bindung zum Kosovo und Albanien sowie mobiler Lebensweise bejaht, Ersatzmassnahmen als unzureichend angesehen (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter erhält Entschädigung für Verteidigungskosten nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verkehrsregelverletzung: Beizug eines Rechtsvertreters gerechtfertigt trotz Übertretung (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- Helferin fördert rechtswidrige Einreise eines Asylbewerbers nach Dublin-Überstellung nach Italien: Notstandshilfe entfällt mangels absoluter Subsidiarität (Art. 116 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 AlG)
- Estnischer Geschäftsmann bei Einreise am Flughafen Zürich einer Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung und Hockstellung unterzogen: Eingriff unverhältnismässig, weil keine konkreten Gefährdungsanhaltpunkte bestanden (Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 36 Abs. 3 BV, Art. 241 Abs. 4 StPO, Art. 249 StPO, Art. 250 StPO, Art. 3 EMRK)
- Beschuldigter erhebt Einsprache gegen Strafbefehl, Staatsanwaltschaft korrigiert ihn ohne materielle Änderung: Einsprache erstreckt sich auf berichtigten Strafbefehl, Überweisung an Gericht war zwingend (Art. 356 Abs. 1 StPO)
- Bruder beschuldigt Schwester in Strafanzeige der Testamentfälschung und Unterschlagung: Üble Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB festgestellt, Gutglaubensbeweis nach Art. 173 Ziff. 2 StGB nicht erbracht (Art. 173 Ziff. 1 StGB)
- Fahrer mit dreifachem THC-Grenzwert im Blut: Fahrunfähigkeit gesetzlich nachgewiesen, Beweisverwertung zulässig trotz fehlendem Anwalt bei Blutentnahme (Art. 34 VSKV-ASTRA)
- Fahrer eines neu gekauften Ferrari überschreitet Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln festgestellt, Beschwerde abgewiesen (Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 SVG)
- Sachverständiger zieht PPD-Akten selbstständig ein: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Vorinstanz, Aufhebung zur Nachbesserung (Art. 185 Abs. 3 StPO)
- Staatsanwaltschaft ordnet Hausdurchsuchung und sofortige Löschung von Fotos verdeckter Ermittler an: Maßnahme unverhältnismäßig und widerrechtlich (Art. 36 BV)
- Beschuldigter im abgekürzten Verfahren vertraut auf Unabänderbarkeit der Freiheitsstrafe: nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme verstösst gegen Treu und Glauben und ne bis in idem (Art. 65 Abs. 1 StGB)
- Privatklägerschaft leistet Sicherheit per Banküberweisung: Belastung am letzten Tag der Frist genügt, Vorinstanz muss Aufforderung zum Nachweis aussprechen (Art. 91 Abs. 5 StPO)
- Berufungserklärung nur von Kanzleimitarbeiterin unterschrieben: Nichteintreten wegen überspitztem Formalismus aufgehoben (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Stalking als mehrfache versuchte Nötigung: Konfrontationsrecht durch Audioübertragung gewahrt, Schuldspruch bestätigt (Art. 181 StGB)
- Kontaktverbot als Ersatzmassnahme nach Haftentlassung: Verhältnismässigkeit bejaht, Kostenauflage wegen Praxisänderung aufgehoben (Art. 237 StPO)
- Strafbefehls-Einsprache gilt nicht als zurückgezogen bei fehlender Kenntnis der Vorladung im Urlaub (Art. 355 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Telefonüberwachung im Drogenverfahren: Zufallsfunde zulässig, Dauer gerechtfertigt (Art. 269 ff. StPO)
- Privatklägerin erhält Akteneinsicht und Zustellung: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Haftprüfungsverfahren teilweise gutgeheissen (Art. 101 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.