Gesetzesartikel
Art. 212 StPO – Grundsätze
21 Entscheide, in denen Art. 212 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Sicherheitshaft wegen Drogenhandels mit 11,5 kg Kokain: Entlassung abgelehnt, da keine besonders schwere Verletzung des Beschleunigungsgebots und keine Überhaft droht (Art. 230 Abs. 1 StPO)
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdachts des Aufbewahrens von Sprengstoff: Fristwahrung durch PDF-Nachreichung zur Hash-Überprüfung, Überhaftverbot nicht verletzt (Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Beschwerdeführer in Untersuchungshaft verlangt Haftentlassung wegen 18-monatiger Verfahrensruhe: Bundesgericht ordnet Anklageerhebung binnen Frist an und droht bei Nichterfüllung mit sofortiger Entlassung (Art. 5 Abs. 1 und 2 StPO, Art. 221 Abs. 1bis lit. a StPO)
- Beschuldigte wegen Kokainhandels in Sicherheitshaft: Qualifizierte Wiederholungsgefahr nach Art. 221 Abs. 1 bis StPO nicht gegeben, weil Betäubungsmitteldelikte keine hochrangigen Individualrechtsgüter verletzen
- Beschwerde gegen Haftverlängerung bei Mordverdacht aus dem Jahr 2000: Verjährung nicht eingetreten, da Verfolgungshandlung vom 14. Juli 2004 Unterbrechung bewirkte (Art. 72 Ziff. 2 StGB)
- Beschwerdeführer in Sicherheitshaft beantragt Haftentlassung: Fluchtgefahr durch drohende Landesverweisung und familiäre Verbindungen nach Italien bleibt bestehen, Haftdauer verhältnismässig (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Haftentlassung: Kein Beschwerderecht gegen haftbeendende Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts – Rechtsprechung geändert (Art. 222 StPO)
- Beschuldigter in vorzeitigem Strafvollzug beantragt Haftentlassung: Fluchtgefahr wegen enger Bindung zum Kosovo und Albanien sowie mobiler Lebensweise bejaht, Ersatzmassnahmen als unzureichend angesehen (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen Verbreitung von Kinderpornografie: Haftanordnung bleibt bestehen, da dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr und fehlende Ersatzmassnahmen gegeben sind (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen: dringender Tatverdacht verdichtet durch Aussagen des Privatklägers, Beschleunigungsgebot nicht verletzt (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter aus Rumänien mit kurzem Schweizer Aufenthalt und fehlenden sozialen Bindungen bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr und dringender Tatverdacht für mehrfache versuchte schwere Körperverletzung bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. a und b StPO)
- Beschwerdeführer im vorzeitigen Strafvollzug beantragt Entlassung wegen Überhaft: Haftdauer von 22,5 Monaten bei Gesamtstrafe von 32 Monaten noch verhältnismässig (Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Beschuldigter wegen fortgesetzter Erpressung in Untersuchungshaft: Kollusionsgefahr und Verhältnismässigkeit der Haftdauer bejaht (Art. 221 StPO)
- Beschwerde gegen vorzeitigen Strafantritt bei qualifizierter Geldwäscherei: Fluchtgefahr bleibt bestehen, Haftentlassung abgelehnt (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter im vorzeitigen Strafvollzug stellt Haftentlassungsgesuch: Fristverletzung und fehlende Prüfung der Fluchtgefahr führen zur Entlassung (Art. 233 StPO, Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter verursacht Suizid-Frontalzusammenstoss mit tödlichem Ausgang: dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung trotz psychiatrischem Gutachten zur Schuldunfähigkeit bejaht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter in Untersuchungshaft wegen Tätlichkeiten, Raub und Nötigung: Kollusionsgefahr bei Aussage gegen Aussage und Intelligenzminderung des Geschädigten rechtfertigt Haftverlängerung (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO)
- Beschuldigter wegen wiederholten Fahrens ohne Führerausweis in Untersuchungshaft: Haft wegen Wiederholungsgefahr unverhältnismässig, da mildere Massnahmen möglich (Art. 221 Abs. 1 lit. c und Art. 237 StPO)
- Tunesischer Beschuldigter: Haftaufrechterhaltung trotz Antrag auf Ersatzmassnahmen wegen erheblicher Fluchtgefahr (Art. 226 Abs. 4 lit. c StPO)
- Kontaktverbot als Ersatzmassnahme nach Haftentlassung: Verhältnismässigkeit bejaht, Kostenauflage wegen Praxisänderung aufgehoben (Art. 237 StPO)
- Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr bei psychisch kranker Täterin nach Tötungsdelikt: Haftfortsetzung bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.