Gesetzesartikel
Art. 20 DBG – Grundsatz
21 Entscheide, in denen Art. 20 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär erhält Darlehen von seiner eigenen AG: Teilweise Simulation festgestellt, nur der Zuwachs von 2021 ist als geldwerte Leistung steuerbar (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Aktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuer auf verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Drittgesellschaften (Art. 12 Abs. 1 und 2 VStrR)
- Steuerpflichtige erwirbt Anteile an ausländischem Thesaurierungsfonds: Einkünfte aus Vermögenserträgen werden jährlich zum Geschäftsabschluss besteuert (Art. 10 Abs. 2 DBG)
- Kanton Schwyz klagt gegen Bund um Lastenverteilung bei pauschaler Steueranrechnung für qualifizierte Beteiligungserträge: Bundesanteil nach modifizierter Drittelslösung berechnet (Art. 5 Abs. 4 VO PStA)
- Steuerpflichtige verlangen Abzug von verjährten Nachsteuerschulden aus dem steuerbaren Vermögen für 2010/2011: Abzug zulässig, da Schulden zum Stichtag bereits entstanden waren (Art. 17 Abs. 1 StHG)
- Holdinggesellschaft veräussert im Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zurückgekaufte eigene Aktien: Differenz zwischen Zuteilungswert und Anschaffungskosten ist kein steuerbarer Kapitalgewinn (Art. 60 lit. a DBG)
- Steuerpflichtiger veräussert Autokennzeichen 'F.________' an von ihm indirekt beherrschte Gesellschaft: Nachsteuererhebung wegen geldwertem Vorteil rechtmäßig (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Ehegatten veräußern Aktien ihrer eigenen Holding an eine von ihnen voll beherrschte Gesellschaft: Transponierung liegt vor, steuerbarer Vermögensertrag nach Art. 20a Abs. 1 lit. b DBG
- Anteilsinhaberin befreit Gesellschaft von Hypothekarschuld ohne Gegenleistung: Rückzahlung als verdeckte Kapitaleinlage steuerfrei trotz fehlender separater Verbuchung (Art. 20 Abs. 3 DBG)
- Eheleute verlangen Korrektur der Ermessensveranlagung für Einkünfte aus Erotikbetrieben: Teileinkünfteverfahren bei direkter Bundessteuer 2009/2010 nicht berücksichtigt, Rückweisung (Art. 132 Abs. 3 DBG)
- Gründer erhält Put-Optionsprämien für Verlängerung der Veräusserungssperrfrist: Zahlungen sind steuerbares Einkommen aus Nichtausübung eines Rechts (Art. 23 lit. d DBG)
- Hauptaktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuern auf fingierten geldwerten Leistungen an nahestehende Personen nach Dreieckstheorie (Art. 12 Abs. 2 VStrR)
- Alleinaktionär erhält Darlehen von seiner eigenen Immobiliengesellschaft: Simulation eines Darlehens führt zur Besteuerung als qualifizierter Beteiligungsertrag (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Steuerbehörde beantragt Aufrechnung von Anschaffungskosten eines Flugzeugs als geldwerte Leistung bei verstorbenen Anteilsinhabern: Vorinstanz lässt entscheidendes Beweismittel unberücksichtigt und stellt Sachverhalt nicht hinreichend fest (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Ausschüttung aus Genossenschaft ohne Grundkapital und ohne Anteilscheine ist kein qualifizierter Beteiligungsertrag im Sinne von Art. 45a StG/AG (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG)
- Steuerpflichtiger erhält geldwerte Leistung aus treuhänderischem Erwerb einer nur beschränkt werthaltigen Beteiligung: Aufrechnung als steuerbares Einkommen zulässig, Abschreibungsbedarf auf Darlehen mindert Veranlagung (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- GmbH verbucht Gewinnvortrag und Jahresgewinn 2010 als Privatbezug: Verdeckte Gewinnausschüttung führt zur Verrechnungssteuerpflicht (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG)
- Steuerpflichtiger beansprucht steuerfreie Behandlung von Dividenden aus deutschem steuerlichem Einlagekonto: Kein Nachweis für Kapitalrückzahlung nach schweizerischem Recht, Besteuerung als Einkommen aus beweglichem Vermögen (§ 29 Abs. 1 lit. c StG/AG)
- Erwerb von 47 Namensaktien durch Einzelaktionär, anschliessende Einbringung in neu gegründete Tochtergesellschaft: Transponierung nach Art. 20a Abs. 1 DBG liegt vor, Vermögensertrag von Fr. 3'003'000.-- ist steuerbar
- Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen: Steuerbarer Reinvermögenszugang, aber Zuweisung an Belegenheitskanton statt Wohnsitzkanton (Art. 16 DBG, Art. 127 BV)
- Verdeckte Gewinnausschüttung durch Schwestergesellschaft: Keine Simulation bei späterer Rückerstattung (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.