Gesetzesartikel
Art. 118 StPO – Begriff und Voraussetzungen
21 Entscheide, in denen Art. 118 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerdeführer beantragt Aufhebung der Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung: Keine Legitimation zur Beschwerde mangels Darlegung einer adhäsionsfähigen Zivilforderung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Hausverwaltungsunternehmen klagt gegen ehemalige Reinigungskraft wegen mutmasslichen Lohnbetrugs: Beschwerde unzulässig, da vertraglicher Anspruch keine Adhäsionsklage im Strafverfahren zulässt (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Geschädigter erstattet Strafanzeige wegen Schnitts an fremder Rebe: Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung wegen fehlendem Tatverdacht für Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Aktionärin und Gläubigerinnen einer liquidierten Gesellschaft klagen gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen Veruntreuung und Konkursdelikten: Keine Geschädigtenstellung mangels richterlicher Konkurseröffnung (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Privatklägerin klagt wegen Äusserung 'Die spinnt!' im Schlichtungsverfahren: Ehrverletzung nicht gegeben, Strafverfahren rechtmässig eingestellt (Art. 173 StGB)
- Türkisches Generalkonsulat klagt als Privatkläger gegen Einstellung eines Strafverfahrens: Keine Geschädigtenstellung bei Delikten gegen kollektive Rechtsgüter (Art. 258–260, 296 StGB; Art. 115, 118, 382 StPO)
- Hilfskonkursmasse klagt im Strafverfahren auf Herausgabe beschlagnahmter Vermögenswerte: Nichteintreten wegen fehlender Privatklägerschaft und Rechtshängigkeit (Art. 81 Abs. 1 BGG)
- Anzeigeerstatter beantragt Akteneinsicht im Strafverfahren zur Vorbereitung einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage: Schützenswertes Interesse nach Art. 101 Abs. 3 StPO verneint, weil zivilrechtliche Mittel nicht ausgeschöpft (Art. 101 Abs. 3 StPO)
- SBB AG klagt gegen Freispruch wegen Gleisüberquerung: Keine Geschädigtenstellung bei reinem Allgemeininteresse nach Art. 86 Abs. 1 EBG (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Privatklägerin beantragt Strafverfahren gegen Vermieter wegen übler Nachrede nach Zeitungsartikel: Kein rechtlich geschütztes Interesse an Aufhebung der Einstellung, Beschwerde nicht zugelassen (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Jüdischer Bürger erstattet Strafanzeige wegen antisemitischer Äusserung im Fernsehen: Keine Geschädigtenstellung bei Gruppendiskriminierung nach Art. 261bis Abs. 4 StGB (Art. 115 Abs. 1 und Art. 118 Abs. 1 StPO)
- Ehegatte einer verstorbenen Geschädigten kann sich allein als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren: Rechtsnachfolge nach Art. 121 Abs. 1 StPO umfasst auch den Strafpunkt (Art. 121 Abs. 1 StPO)
- Anfechtung der Einstellungsverfügung beim Raufhandel: Geschädigtenstatus des Privatklägers bei konkreter Verletzung bejaht, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 133 StGB)
- Erbe erstattet Strafanzeige gegen Miterbin: Beschwerdelegitimation gegen Nichtanhandnahme bejaht, auch ohne gemeinsame Zivilklage (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Juristische Person als Rechtsnachfolgerin einer fusionierten Geschädigten: Keine Parteistellung im Strafverfahren (Art. 121 StPO)
- Gläubiger mit Forderungsabtretung nach SchKG: Keine Legitimation als Privatkläger bei Vermögens- und Urkundendelikten (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Privatkläger ohne Legitimation gegen Haftentlassung: Informationspflicht bei Zivilansprüchen verletzt (Art. 382 StPO)
- Privatklägerin erhält Akteneinsicht und Zustellung: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Haftprüfungsverfahren teilweise gutgeheissen (Art. 101 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.