Gesetzesartikel
Art. 1 StAhiG – Gegenstand und Geltungsbereich
21 Entscheide, in denen Art. 1 StAhiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweiz leistet Amtshilfe an Ukraine für Steueruntersuchung zu zypriotischer Gesellschaft: Spezialitätsprinzip erfordert präzise Verwendungsbeschränkung, sonstige Einwände abgewiesen (Art. 5 des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen)
- Schweizer Unternehmen wehrt sich gegen Amtshilfe an Mongolei: Übermittlung von Steuererklärungen und Finanzberichten zur Prüfung von Verrechnungspreisen ist zulässig (Art. 4 Abs. 1 MAC)
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Schweizerische Gesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Frankreichs zur Überprüfung einer angeblichen Forderung: Jahresrechnung und Hauptbuchkonto gelten als voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Indien wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung: Formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt, Beschwerde abgewiesen (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfe an Indien: Keine Fishing Expedition, Spezialitätsprinzip gewahrt, Übermittlung von Kontoeröffnungsunterlagen und Drittinformationen zulässig (Art. 26 Abs. 1 und 2 DBA CH-IN)
- Schweizer Muttergesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Spaniens zur Verrechnungspreisprüfung: Übermittlung der Jahresabschlüsse grundsätzlich zulässig, aber Daten zum Geschäftsjahr 2010 sind zu schwärzen (Art. 25bis DBA CH-ES)
- Betroffener gegen Amtshilfeersuchen der dänischen Steuerbehörde wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung: Listenersuche mit Domizilcode und statistischer Analyse genügt den Anforderungen an eine zulässige Amtshilfe (Art. 27 Abs. 1 DBA CH-DK)
- 80-jähriger Vater einer beschuldigten Person beantragt Parteistellung im Amtshilfeverfahren Indien: Kein evident beschwerdeberechtigter Dritter, Nichteintreten wegen fehlender Legitimation (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Niederländisches Listenersuchen zur Steueramtshilfe gegen Schweizer Bankkunden: Zulässigkeit bestätigt, voraussichtliche Erheblichkeit und Subsidiaritätsprinzip erfüllt (Art. 26 DBA CH-NL)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von Daten aus Hausdurchsuchung bei deutscher Bankniederlassung: Amtshilfeleistung zulässig trotz fehlendem Wohnsitz der Betroffenen in Österreich (Art. 26 DBA CH-AT)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von bei deutscher Hausdurchsuchung sichergestellten Bankdaten: Amtshilfeleistung zulässig, kein Globalverdacht entfällt (Art. 26 DBA CH-AT)
- Indische Steuerbehörden ersuchen um Bankdaten schweizerischer Offshore-Gesellschaften: Amtshilfe nach DBA CH-IN gewährt, da voraussichtliche Erheblichkeit und formale Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerde gegen Amtshilfeentscheid zur Übermittlung von Kontodaten an den IRS im Rahmen des FATCA-Abkommens: US-Person als beherrschende Person eines Trusts führt zur Qualifizierung als US-Konto (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 20 FATCA-Abkommen)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Ungarn für Schweizer Bankkonto: Subsidiaritätsprinzip und voraussichtliche Erheblichkeit der Informationen geprüft (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DBA CH-HU)
- Schweizerische Steuerverwaltung darf bei internationaler Amtshilfe in Steuersachen ausländische Geschäftspartner nicht automatisch informieren: Keine Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 2 StAhiG ohne evidente Beschwerdeberechtigung (Art. 14 Abs. 2 StAhiG)
- Beschwerdeführende mit Liegenschaften, Bankkonten und Gesellschaftsbeteiligungen in Spanien: Amtshilfe zur Klärung steuerlicher Ansässigkeit zulässig trotz fehlender Aufenthaltstage (Art. 25bis Abs. 1 Satz 1 DBA-ES)
- Niederländische Steuerbehörde stellt Gruppenersuchen ohne Namensnennung an Schweiz: Amtshilfe zulässig, da Identifikation über Bankkonto ausreicht (Art. 26 DBA-CH-NL)
- Schweizer GmbH als Konzernmitglied betroffen bei französischem Amtshilfegesuch zur Prüfung von Verrechnungspreisen: Übermittlung von Steuerregime-Daten und Erfolgsrechnung verboten (Art. 28 DBA-F)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfeleistung nach DBA-SE: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Heilung, Erklärung der schwedischen Behörde zur Ausschöpfung innerstaatlicher Mittel genügt (Art. 27 DBA-SE, Ziff. 4 Bst. a Protokoll)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.