Gesetzesartikel
Art. 97 OR – Ersatzpflicht des Schuldners
20 Entscheide, in denen Art. 97 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- GmbH kauft Einbauten des Vormieters im Ladenlokal: Verzicht auf ius tollendi gegen Entschädigung wirksam, Zahlungspflicht besteht (Art. 20 OR)
- Versicherungsmaklerin berät nicht über fehlende Betriebsschliessungsdeckung bei Helvetia: Schadenersatzanspruch mangels substanziiertem hypothetischem Kausalverlauf abgewiesen (Art. 55 ZPO)
- Vermieterin verlangt Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen wegen mangelhaftem Hotelzimmer: Höhe des Schadens nicht bewiesen, 80%-Belegungsgrenze nicht schlüssig (Art. 259e OR)
- WIR-Kreditnehmerin wird wegen Nichtunterzeichnung neuer AGB aus WIR-System ausgeschlossen: Automatische Umwandlung der WIR-Schuld in Schweizer-Franken-Forderung und Pfändung des CHF-Kontoguthabens zur Sicherung rechtmässig (Art. 97 OR)
- Geschäftsführer zahlt Tochter ohne Nachweis einer tatsächlichen Tätigkeit Lohn: Schadenersatzanspruch wegen fraglicher Anstellung teilweise aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 321e Abs. 2 OR)
- Rechtsanwalt haftet nicht für Schaden aus versäumter Klage gegen Pensionskasse: Klientin wollte schnelle Scheidung, Barauszahlung erfolgte vor BSV-Mitteilung Nr. 51 und Ehemann war der Einrichtung persönlich bekannt (Art. 398 Abs. 1 OR)
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Käuferin geltend macht Schadenersatz wegen verschwiegener FDA-Warning Letters: Ansprüche scheitern an ungenügender Substanziierung und fehlendem Kausalnachweis (Art. 97 OR)
- Bestellerin klagt wegen fehlender Bewilligung für Verkaufsfläche im Gewerbezentrum: Keine vertragliche Zusicherung durch Totalunternehmer, Mangelhaftigkeitserfordernis nicht erfüllt (Art. 368 OR)
- Mieterin klagt nach rechtskräftiger Abweisung ihrer Kündigungsanfechtung auf Schadenersatz wegen vorgeschobenen Eigenbedarfs: materielle Rechtskraft verbietet Neubeurteilung (Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO)
- Käuferin rügt fehlende Erneuerung von Ablaufleitungen im Grundstückkaufvertrag: Mängelrüge innerhalb von sechs Arbeitstagen rechtzeitig, Sachgewährleistungsanspruch nicht entfallen (Art. 201 Abs. 3 OR)
- Steuerberaterin verspricht steuerfreien Asset-Deal, doch entstehen Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern: Sorgfaltspflichtverletzung und Schadensersatzpflicht bejaht (Art. 398 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 97 Abs. 1 OR)
- Arbeitnehmerin stürzt nach Synkope im Büro: Keine Haftung der Arbeitgeberin für Verletzungen, da keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch Hilfsperson (Art. 328 i.V.m. Art. 101 OR)
- Alleinerbe klagt auf Schadenersatz aus mündlich vereinbartem obligatorischem Wohnrecht: Ansprüche erlöschen mit Tod des Berechtigten, da Wohnrecht nach Art. 776 Abs. 2 ZGB unvererblich ist
- Kunde verlangt Ersatz für nicht autorisierte Banktransaktionen: Schadensberechnung auf Gesamtdepotbasis unzulässig, Klage mangels Substanzierung abzuweisen (Art. 42 Abs. 1 und 2 OR)
- Britischer Kontoinhaber verliert Klage gegen Bank wegen Einmalzahlung nach Steuerabkommen mit Grossbritannien: Keine Pflicht zum Nachhaken bei fehlender Reaktion, Informationspflicht als negative Tatsache nicht bewiesen (Art. 8 ZGB)
- Leitender Zollbeamter mit Verdacht auf ungetreue Amtsführung: Arbeitgeberin darf im Zwischenzeugnis Vertrauenserschütterung erwähnen (Art. 330a OR)
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
- Versicherungsmakler berät Mandanten zur Anlage von Freizügigkeitsguthaben bei unbekannter Stiftung ohne Sicherstellung durch Sicherheitsfonds BVG: Haftung für Falschberatung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 394 Abs. 1 OR)
- Bestellerin klagt auf Schadenersatz nach Unfall mit Prototyp-Anhänger: Kein Nachweis eines Mangels an der Kugelkupplung, Mängelrüge unwirksam (Art. 97 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.